Staatsorga Rep zu Sitzung 4-7, teilw. 8

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1.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Muss bei der abstrakten Normenkontrolle der Streit um die Voraussetzungen an den Antragsgrund (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG versus § 76 Abs. 1 Nr. 1 BVerfGG) entschieden werden, wenn der Antragsteller das Gesetz für nichtig hält?

Ja, denn Für-nichtig-Halten ist trotz nicht Zweifel haben

Nein, denn Für-nichtig-Halten ist strenger, sodass alle Ansichten zum selben Ergebnis kommen

2.

MULTIPLE SELECT QUESTION

30 sec • 1 pt

Markiere die grundsätzlich unzulässige, echte Rückwirkung

Regelung, die neue zukünftige Rechtsfolgen für einen in der Zukunft liegenden Sachverhalt knüpft, der noch nicht abgeschlossen ist

Entsprechende Regelung, die aber an einen in der Vergangenheit liegenden, abgeschlossenen Sachverhalt anknüpft

3.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

45 sec • 1 pt

Was gilt, wenn bei der Schlussabstimmung im Bundestag etwa nur 50 oder weniger der Abgeordneten abstimmen und die anderen nicht anwesend sind?

Das Gesetz ist in jedem Fall nicht wirksam zustande gekommen, weil die repräsentative Demokratie verletzt wird.

Die Beschlussfähigkeit des Bundestags wird vermutet und kann nur durch Feststellung widerlegt werden. Ist dies nicht der Fall, ist der genannte Fall unproblematisch.

Zwar wird die Beschlussfähigkeit vermutet, aber je nach Einzelfall (Anzahl der Anwesenden, Bedeutung der Schlussabstimmung) kann eine Verletzung der repräsentativen Demokratie aus Art. 20 Abs. 1 GG unabhängig von der Vermutung nach GO BT vorliegen.

4.

MULTIPLE SELECT QUESTION

45 sec • 1 pt

Welche Verstöße führen zur Verfassungswidrigkeit des Gesetzes?

Verstoß gegen eine strikte Verfahrensvorschrift aus dem GG

Verstoß gegen eine Vorschrift aus einer Geschäftsordnung

Verstoß gegen eine unverbindliche Ordnungsvorschrift aus dem GG

Verstoß gegen die Staatsstrukturprinzipien in ihren Ausformungen

5.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

20 sec • 1 pt

Genügt ein mündlicher Antrag beim BVerfG der Form aus § 23 Abs. 1 S. 1 BVerfGG?

Ja, Hauptsache der Antrag wird dort aufgenommen.

Nein, der Antrag muss schriftlich gestellt werden.

6.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Wer ist gem. Art. 70 Abs. 1, 30 GG grundsätzlich für die Gesetzgebung zuständig?

Der Bund, außer die Kompetenz wird den Ländern zugewiesen

Die Länder, außer die Kompetenz wird dem Bund zugewiesen

Bund und Länder in gemeinschaftlicher Gesetzgebung

7.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Dürfen die Länder bei ausschließlicher Gesetzgebungskompetenz des Bundes tätig werden, wenn dieser noch nichts geregelt hat?

Ja

Nein, das ist das System der konkurrierenden Gesetzgebung

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