
Medienrecht Teil 1
Authored by Ulay Oezer
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1.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
1 min • 1 pt
Marken sind ..
"Bilder, die geeignet sind, Dienste eines Unternehmens zu skizzieren"
„Zeichen, [...] die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden“
"Zeichen, mit denen sich Verbraucher von anderen Verbrauchern unterscheiden können"
"Gesetzestexte, die geeignet sind, werterhaltende Faktoren zu bilden, um sie im Patentregister einzutragen"
2.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
30 sec • 1 pt
Der Markenschutz entsteht ..
.. durch die erste Veröffentlichung der Marke auf der eigenen Homepage.
.. allein durch die Verwendung als Marke.
.. durch Eintragung eines Zeichens als Marke im Markenregister des DPMA.
.. durch die Eintragung eines Patentes beim Deutschen Marken- und Palmenamt.
3.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
30 sec • 1 pt
Als Marke können ..
.. keine Klänge geschützt werden.
.. keine dreidimensionalen Gestaltungen geschützt werden.
.. alle Zeichen i.S.d. § 3 MarkenG geschützt werden.
.. keine Personennamen geschützt werden.
4.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
30 sec • 1 pt
Bildmarken sind ..
.. bildlose Wortmarken.
.. Bilder, Bildelemente oder Abbildungen – jeweils ohne Wortbestandteile.
.. Bilder, mit Wortbestandteile.
.. Bilder, mit Wort-Bild-Kombinationen.
5.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
30 sec • 1 pt
„Yippiejaja-yippie-yippie-yeah“ ...
.. könnte als "Hörmarke" von Hornbach eingetragen werden.
.. ist eine Wortmarke von Bauhaus.
.. könnte als Bildmarke von OBI eingetragen werden.
.. ist ein Song von Michael Jackson, der nicht im Markenregister eingetragen werden durfte.
6.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
30 sec • 1 pt
Bei der Eintragung von Marken kann es zu Hindernissen kommen:
.. u.a. könnte ein "absolutes Schutzhindernis" greifen.
.. es könnte eine "relative Problematik" geltend gemacht werden.
.. es könnte ein Patent entgegengehalten werden.
.. grundsätzlich gibt es nach der Markeneintragung keinerlei Hindernisse. Die Marke ist sofort und absolut geschützt.
7.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
30 sec • 1 pt
Der Markenschutz hält ..
.. 80 Jahre lang (nach dem Tod des Urhebers).
.. nur 3 Jahre wegen § 195 BGB.
.. kann nach 10 Jahren um weitere 10 Jahre verlängert werden.
.. nur 2 Jahre wegen § 438 Absatz 1 Nr. 3 BGB.
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