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Truppmann Teil I - Niedersachsen - Rechtsgrundlagen

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Truppmann Teil I - Niedersachsen - Rechtsgrundlagen
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1.

MULTIPLE SELECT QUESTION

3 mins • 1 pt

Die Gemeinden haben in ihrem Gebiet die Aufgaben,

eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen.

die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen sicherzustellen.

eine Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) einzurichten.

den Brandschutz und Hilfeleistung sicherzustellen.

2.

MULTIPLE SELECT QUESTION

3 mins • 1 pt

Aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sind verpflichtet

an Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungseinsätzen teilzunehmen.

Arbeiten zum Auspumpen von Baugruben im Rahmen von Bauarbeiten durchzuführen.

Sicherungsmaßnahmen bei Laternenumzügen im eigenen Ermessen durchzuführen.

durch den Ortsbrandmeister angesetzten, nicht dienstlichen Veranstaltungen teilzunehmen.

3.

MULTIPLE SELECT QUESTION

3 mins • 1 pt

Berufsfeuerwehren müssen aufgestellt werden

in Städten mit mehr als 100000 Einwohnern.

in Städten mit viel Industrie und mehr als 50000 Einwohnern.

in Städten ohne Freiwillige Feuerwehren.

in Städten mit besonders hohem Gefahrenpotenzial und einer anerkannten Werkfeuerwehr.

4.

MULTIPLE SELECT QUESTION

3 mins • 1 pt

Feuerwehrangehörige dürfen im Einsatz

eine Straßensperrung vornehmen.

grundsätzlich keine Eingriffe in den Straßenverkehr vornehmen, da es in den Zuständigkeitsbereich der Polizei fällt.

den Verkehr im Bereich von Einsatzstellen regeln (Verkehrslenkung und -leitung).

beliebig in den Straßenverkehr eingreifen, mit der Einschränkung, dass das nur auf Anforderung des Einsatzleiters der Feuerwehr erfolgen darf.

5.

MULTIPLE SELECT QUESTION

3 mins • 1 pt

Im Alarmfall besteht für aktive Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr die Verpflichtung,

beim Ortsbrandmeister telefonisch zurückzurufen.

sich unverzüglich am Feuerwehrhaus einzufinden.

sich während der Arbeitszeit nach Möglichkeit beim Arbeitgeber abzumelden.

sich bei der Feuerwehr-Einsatzleitstelle telefonisch nach der Dringlichkeit des Einsatzes zu erkundigen.

6.

MULTIPLE SELECT QUESTION

3 mins • 1 pt

Die Aufnahme als aktives Mitglied in die Freiwillige Feuerwehr

ist ab einem Alter von zehn Jahren möglich.

ist ab einem Alter von sechzehn Jahren möglich.

ist ab fünfunddreißig Jahren nicht mehr möglich.

ist gegebenenfalls von der Einschätzung eines ermächtigten Arztes abhängig.

7.

MULTIPLE SELECT QUESTION

3 mins • 1 pt

Aufgaben der Gemeinden und Landkreise nach dem Nds. Brandschutzgesetz sind

Brandschutz und Hilfeleistung.

Brandschutz und Rettungsdienst.

Brandschutz und Krankentransport.

Zivilschutzbezogene Aufgaben, hier: Schulung des THW.

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