Hilfeplan, Hilfeplangespräch

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Professional Development

8 Qs

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Hilfeplan, Hilfeplangespräch

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Professional Development

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8 questions

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1.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

20 sec • 1 pt

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Hier lernst du etwas über die Hilfeplanung in der...

Stationären Hilfe.

Behindertenhilfe.

Kinder-und Jugendhilfe.

Geburtshilfe.

Answer explanation

Im PML Unterricht lernten wir etwas über die Hilfeplanung in der Kinder- und Jugendhilfe.

Der Hilfeplan wird als Vereinbarung der a Hilfeplanverfahren Beteiligten dokumentiert und ist Bestandteil des Bescheids des Jugendamtes an die Leistungsberechtigten.

2.

MULTIPLE SELECT QUESTION

45 sec • 1 pt

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Im welchem Gesetzbuch ist die Hilfeplanung gesetzlich verankert?

Sozialgesetzbuch VIII

Kinderbildungsgesetz

Hilfeplangesetz

Kinder- und Jugendhilfegesetz

Kinderschutzgesetz

Answer explanation

Sozialgesetzbuch VIII

§ 36 Mitwirkung, Hilfeplan

(1) Der Personensorgeberechtigte und das Kind oder der Jugendliche sind vor der Entscheidung über die Inanspruchnahme einer Hilfe und vor einer notwendigen Änderung von Art und Umfang der Hilfe zu beraten und auf die möglichen Folgen für die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen hinzuweisen...

(2) ... im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte getroffen werden. Als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe sollen sie zusammen mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen, der Feststellungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthält; sie sollen regelmäßig prüfen, ob die gewählte Hilfeart weiterhin geeignet und notwendig ist...

(3) Werden bei der Durchführung der Hilfe andere Personen, Dienste oder Einrichtungen tätig, so sind sie oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Aufstellung des Hilfeplans und seiner Überprüfung zu beteiligen...

§ 36 KJH-G

(1) Für die Erbringung von Kinder- und Jugendhilfeleistungen (2. Abschnitt) dürfen nur Fachkräfte eingesetzt werden, die für den jeweiligen Tätigkeitsbereich ausgebildet und persönlich geeignet sind...

3.

OPEN ENDED QUESTION

2 mins • 1 pt

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Wer ist an der Hilfeplanung beteiligt?

Evaluate responses using AI:

OFF

Answer explanation

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Muss:

-Personensorgeberechtigter

-Kind/Jugendlicher

-Jugendamt

-päd. Fachkraft der Einrichtung

Kann:

-Familiezugehörige, Geschwister

-Fachkräfte von Kita, Schule, etc.

-Fachdienst, Psychologen, Therapeuten

-Eltern (nicht-sorgeberechtigt)

-Einrichtungsleitung

4.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

3 mins • 1 pt

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Julia (16), wird vorraussichtlich vorübergehend in einer stationären Hilfe Einrichtung untergebracht, bis die Sorgeberechtigung der Eltern rechtlich geklärt wurde. Julia wurde kürzlich ins Krankenhaus wegen Alkoholmissbrauch eingewiesen. Sie weiß, dass diesbezüglich ein Hilfeplan erstellt werden soll. Weitere Informationen hat sie nicht. "Bestimmt soll ich mich erst einleben bevor es konkreter wird."

Nein, Julia muss vor der Unterbringung über die Hilfen aufgeklärt werden.

Nein, der Hilfeplan muss geplant sein bevor sie die Einrichtung bezieht.

Ja, Julia muss wissen, dass ein Hilfeplan erstellt wird, braucht diesbezüglich genauere Informationen erst, wenn die päd. Fachkräfte Julia in der Einrichtung erlebt haben.

Ja, Julia erhält genauere Informationen über den Hilfeplan, wenn dieser vom Jugendamt genehmigt wurde.

Answer explanation

Sorgeberechtigte und Kind/Jugendlicher müssen vor Fremdunterbringung über die Art und den Umfang der Hilfen und die möglichen Folgen für die Entwicklung beraten und aufgeklärt werden.

5.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

10 sec • 1 pt

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Der Hilfeplan muss 1× im Monat überprüft werden.

Richtig

Falsch

Es gibt keine Regelung.

Ja, bei Minderjährigen.

Answer explanation

Regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung des Hilfeplans wird individuell festgelegt. In der Regel sollte es 2× im Jahr nicht unterschreiten. Es wird überprüft, ob die geleistete Hilfeart wirklich geeignet ist und die Hilfeziele angemessen waren und ob die Hilfemaßnahmen verändert oder unverändert fortgeführt oder beendet wird.

6.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

3 mins • 1 pt

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Mäx (10) geht in die fünfte Klasse. Sein Klassenlehrer Herr Schuster wurde informiert, dass Mäx in eine Pflegefamilie aufgenommen wurde. Er hört in der Pause Mäx seinem Kumpel erzählen, dass seine Mama ihm am Wochenende am Telefon erzählte, dass sie wieder schwanger sei und er in 5 Monaten großer Bruder wird. Herr Schuster fragt sich, ob das Jugendamt Bescheid weiß und ob er es beim nächsten Hilfeplangespräch erzählen sollte.

Ja, bei der Hilfeplanung müssen Geschwisterbeziehungen überprüft werden.

Nein, diese Information ist privat und fällt unter die Schweigepflicht.

Ja, das kommende Baby soll auch in die Pflegefamilie von Mäx, damit die Geschwister beisammen sind.

Herr Schuster sollte das Hilfeplangespräch absagen, damit er nicht in ein Gewissenskonflikt gerät.

Answer explanation

Während der Fremdunterbringung werden Geschwisterbeziehungen überprüft.

Zum Hilfeplangespräch werden Fachkräfte zur Zusammenarbeit aufgefordert, um alle nötigen Beziehungen vom Kind/Jugendlichen mit einzubeziehen und zu berücksichtigen. Überprüfung und Aufstellung der Geschwisterbeziehungen sind Inhalt eines Hilfeplans.

7.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

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Finanzen sind mit Inhalt eines Hilfeplans.

Nein, es werden ausschließlich Ziele formuliert.

Nein, Finanzen müssen vorher geregelt werden.

Ja, wenn das Finanzamt sich meldet.

Ja, unter notwendige Leistungen fallen auch die Finanzen.

Answer explanation

Inhalt eines Hilfeplans ist die Feststellung der Art der Hilfe (Form der Erziehung), sowie notwendige Leistungen. Darunter fallen Finanzen und Leistungen von Dienstleistern (Psychologen, Schulbegleitung, etc.).

8.

DRAW QUESTION

3 mins • 1 pt

Erstelle deinen eigenen Lernzettel.

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Answer explanation

Rechtliche Grundlage:

Sozialgesetzbuch VIII

Beteiligte:

Muss:

-Personensorgeberechtigter

-Kind/Jugendlicher

-Jugendamt

-päd. Fachkraft der Einrichtung

Kann:

-Familiezugehörige, Geschwister

-Fachkräfte von Kita, Schule, etc.

-Fachdienst, Psychologen, Therapeuten

-Eltern (nicht-sorgeberechtigt)

-Einrichtungsleitung

Vor der Fremdunterbringung:

-Inanspruchnahme einer Hilfe

-Beratung und Aufklärung über die Art und Umfang der Hilfen und die möglichen Folgen für die Entwicklung des Kindes/Jugendlichen

-Gemeinsame Entscheidung, ob Fremdunterbringung nötig ist

Während der Fremdunterbringung:

-regelmäßige Prüfung der Eignung und Leistung der gewählten Hilfeleistung

-Überprüfung und Aufstellung Geschwisterbeziehungen

-Regelmäßige Fortschreibung des Hilfeplans (min. 2× im Jahr)

Inhalt eines Hilfeplans:

-Feststellung über dem Bedarf (Zielformulierung; Überprüfung und Aufstellung der Geschwisterbeziehungen)

-Gewährende Art der Hilfe ->Gewährende Art der Erziehung (welche Form: Stationär, Adoption,etc.)

-notwendige Leistung ->Ausstattung (Finanzen, Leistung von Dienstleistern, z.B. Psychologen)