
IT-Recht Fragensammlung 3
Authored by Ulay Oezer
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1.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
30 sec • 1 pt
Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht ..
.. ist im IT-Recht bedeutungslos.
.. basiert u.a. auf Art. 1 Absatz 1 GG.
.. wird nicht als Schutzgut von § 823 BGB erfasst (da es dort nicht aufgeführt wird).
.. findet im IT-Recht nur dann Anwendung, wenn ein Kaufvertrag vorliegt.
2.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
30 sec • 1 pt
Im Strafgesetzbuch ..
.. gibt es keine IT-spezifischen Straftatbestände.
.. gibt es lediglich den Beleidungs- und den Betrugstatbestand, die im IT-Recht Anwendung finden könnten.
.. werden nicht nur IT-relevante Straftatbestände aufgeführt.
.. wird grundsätzlich vorausgesetzt, dass ein Vertragsverhältnis zustande gekommen ist.
3.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
30 sec • 1 pt
IT-relevante Straftatbestände ..
.. werden grundsätzlich in 3 Schritten geprüft.
.. werden grundsätzlich in 5 Schritten geprüft, u.a. wird die Rechtfertigung geprüft.
.. müssen in 4 Schritten geprüft werden.
.. müssen stets fahrlässig verwirklicht worden sein.
4.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
30 sec • 1 pt
Vorsatz ..
.. bedeutet, dass die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen worden ist.
.. kommt bei IT-relevanten Strafdelikten nicht in Frage.
.. bedeutet, dass eine Straftat wissentlich und/oder willentlich verwirklicht worden ist.
.. ist eine Unterform der groben Fahrlässigkeit.
5.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
30 sec • 1 pt
Die DSGVO ..
.. genießt nie Anwendungsvorrang.
.. genießt immer nur dann Anwendungsvorrang, wenn es nicht um Menschenrechte geht.
.. genießt grundsätzlich Vorrang, außer das TTDSG enthält speziellere Regelungen.
.. findet nur im B2B-Geschäft Anwendung.
6.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
30 sec • 1 pt
Das Telemediengesetz (TMG) ..
.. enthält u.a. die Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internets.
.. regelt den Bereich des Rundfunks.
.. sieht vor, dass Betreibende einer Website oder eines Social Media Accounts nicht die Anbieterkennzeichnung (§ 5) einhalten müssen.
.. enthält keine Regelung zu einer Impressumspflicht.
7.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
30 sec • 1 pt
Das Ziel der DSGVO ist ..
.. die Sicherentstellung des Schutzes von personenbetrogenen Daten.
.. die Sicherstellung von personenbetrogenen Daten.
.. die Sicherstellung des Schutzes von personenbezogenen Daten innerhalb der EU.
.. die Sicherstellung des Schutzes von personenbezogenen Daten außerhalb der EU (Art. 1 DSGVO).
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