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Einzelleben

Authored by Rosanna Larocca

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1.

MULTIPLE SELECT QUESTION

45 sec • 1 pt

Geldwäscherei Gesetz - Reglement der Selbstregulierungsorganisation des SVV - aktuelles Reglement gültig ab 01.01.2020

Beim Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages mit einer gemischten Versicherung der Säule 3a, finanziert mit Jahresprämien über CHF 7056 über eine Dauer von 20 Jahren, muss die Vertragspartei nicht identifziert werden.

-        Ein Finanzintermediär muss der Meldestelle für Geldwäscherei unverzüglich Meldung erstatten, wenn er den begründeten Verdacht hat, dass die in die Geschäftsbeziehung involvierten Vermögenswerte aus einem Verbrechen herrühren. Erstattet das Versicherungsunternehmen Meldung, darf die Geschäftsbeziehung nicht abgebrochen werden

-        Die Bestimmungen im Reglement SRO SVV sind Mindeststandards. Die Privaten Lebensversicherer dürfen Richtlinien erlassen, die über das erforderliche Mindestmass der Vorschriften des Reglements SRO SVV hinausgehen

2.

MULTIPLE SELECT QUESTION

45 sec • 1 pt

Nach welchen Anlagegrundsätzen erfolgt die Auswahl der Vermögenswerte zum Zwecke der Zuweisung an das gebundene Vermögen?

-       Sicherheit

-       Rentabilität

-       Diversifikation

-       Liquidität

3.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

1.     Risikozwischenversicherung

Otto Ott verfügt über einen Lebensversicherungsvertrag der Säule 3a mit einer Todesfallrisikoversicherung, kombiniert mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente und der Prämienbefreiung für den ganzen Vertrag. Nun hat er einen Zahlungsengpass und beantragt eine «Risikozwischenversicherung». Wie gehen Sie vor?

-       Geht nicht, da der Vertrag von Otto Ott bereits lediglich eine Risikoversicherung ist und keine Sparteile hat, welche «pausiert» werden könnten

-

4.

MULTIPLE SELECT QUESTION

45 sec • 1 pt

1.     Zahlungsengpass – Säule 3b

Ihr Kunde teilt Ihnen mit, dass er die Prämien für seinen Versicherungsvertrag in Form einer gemischten Versicherung der Säule 3b, kombiniert mit einer EU-Rente über CHF 24'000 und der Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit, bis auf weiteres nicht mehr in der bisherigen Höhe (CHF 6000) bezahlen kann. Die Police wird mit jährlicher Prämienzahlungsart finanziert, und der Rückkaufswert beträgt im Zeitpunkt der Anfrage CHF 50'000 (inklusive der per dato angesammelten Überschussbeteiligung über CHF 10'000).

Welche Möglichkeiten stehen für die Lösung des Problems zur Verfügung?

-       Risikozwischenversicherung

-       Belehnung

-       Auszahlung der Überschüsse und Umstellung auf das System Verrechnung

-       Ausschluss von Zusatzversicherungen

5.

MULTIPLE SELECT QUESTION

45 sec • 1 pt

1.     Vertragsänderungen:

Wir unterscheiden technische von nicht technischen Änderungen.

-       Technische Änderungen: Nachversicherungsgarantie ausüben, Einschluss einer zweiten versicherten Person, Vertragsdauer verlängern, Wartefrist bei Prämienbefreiung verkürzen, Prämienfreistellung

-       Nicht technische Änderungen: Adresswechsel, Zahlungsempfänger ändern, Verpfändung, Begünstigung ändern, Namensänderung

6.

MULTIPLE SELECT QUESTION

45 sec • 1 pt

1.     Rückstellungen

Welche verschiedenen Arten von Rückstellungen gibt es in der Einzellebensversicherung?

-       Deckungskapital (Inventardeckungskapital/Gezillmertes Deckungskapital)

-       Prämienübertrag

-       Rentenübertrag

-       Pauschale Rückstellungen beispielsweise bei Erwerbsunfähigkeitsrenten

-       Rückstellungen für eingetretene Invaliditätsfälle, Rückstellungen für eingetragene, noch nicht ausbezahlte andere Leistungen, Rückstellungen für Langlebigkeit bei Leibrenten, Rückstellungen für Zinsgarantien, Rückstellungen für Tarifumstellungen und Tarifsanierungen, Rückstellungen für den Schlussüberschuss

7.

MULTIPLE SELECT QUESTION

45 sec • 1 pt

1.     Beschreiben Sie nun vier Fragen, die vertraglich geregelt werden müssen (Nachversicherungsgarantie):

-       Die Beschränkung der einzelnen Erhöhung

-       Die Beschränkung der Gesamtheit der möglichen Erhöhungen

-       Das Alter, bis zu welchem Erhöhungen möglich sind

-       Die zeitlichen Intervalle, während derer eine Erhöhung geltend gemacht werden kann, oder die Ereignisse, welche das Anrecht auf eine Erhöhung begründen.

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