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Lohn- und Überstundenverrechnung

Authored by Julia Thaler

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Lohn- und Überstundenverrechnung
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1.

FILL IN THE BLANK QUESTION

30 sec • 1 pt

..... sind grundsätzlich alle Stunden, die über die "Normalarbeitszeit" hinaus geleistet werden, die also z.B. über einen Achtstundentag oder über eine 40-Stundenwoche hinausgehen.

2.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Bei Teilzeitarbeit (z.B. 20 Stunden/Woche) oder wenn die im Kollektivvertrag festgelegte Arbeitszeit weniger als 40 Stunden beträgt, dann wird die Differenz auf 40 Stunden ..... genannt. Diese kann durch Zeitausgleich oder durch Bezahlung abgegolten werden.

Schwerarbeit

Überarbeit

Mehrarbeit

Zusatzarbeit

3.

FILL IN THE BLANK QUESTION

30 sec • 1 pt

Die Entlohnung einer Überstunde setzt sich zusammen aus dem Überstundengrundlohn und einem ....

4.

MULTIPLE SELECT QUESTION

45 sec • 1 pt

Welche Aussagen zur Höhe der Überstundenzuschläge sind korrekt?

An Werktagen (Mo-Sa) untertags gibt es einen Zuschlag von 50 %.

In der Nacht gibt es einen Zuschlag von

100 %. Das bedeutet, dass man für eine geleistete Überstunde das doppelte Gehalt erhält.

Überstunden in der Nacht werden durch Nächtigungsgelder kompensiert.

An Sonntagen und Feiertagen gibt es einen Zuschlag von

100 % für jede Überstunde.

5.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Wie wird der Überstundenzuschlag in Bezug auf die Sozialversicherung behandelt?

Der Überstundenzuschlag ist komplett sozialversicherungsfrei.

Der Überstunden-zuschlag ist sozialversicherungs-pflichtig (bis zur Höchstbeitrags-grundlage).

Der Überstundenzuschlag unterliegt teilweise der Sozialversicherung.

Der Überstundenzuschlag ist nur steuerpflichtig, aber nicht sozialversicherungs-pflichtig.

6.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Wie wird der Überstundenzuschlag in Bezug auf die Lohnsteuer behandelt?

Der Überstundenzuschlag ist komplett lohnsteuerfrei.

Der Überstundenzuschlag unterliegt der normalen Lohnsteuer.

Bei der Lohnsteuer werden Überstundenzuschläge mit 50 % und 100 % gleich behandelt.

Für Überstundenzuschläge mit 50 % und 100 % gelten verschiedene vergünstigte Lohnsteuerregelungen.

7.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Der Überstundengrundlohn ist immer lohnsteuerpflichtig.

Aber welche Regelung gilt für den 50 % Überstundenzuschlag?

50%ige Zuschläge für die ersten 18 Überstunden im Monat sind LSt-frei, höchstens jedoch € 200,-.

50%ige Überstundenzuschläge sind bis € 400,- pro Monat steuerfrei.

50%ige Überstundenzuschläge sind bis € 600,- pro Monat steuerfrei.

Überstundenzuschläge sind immer LSt-pflichtig nach Tarif.

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