
LBVO
Authored by Christina Nussbaumer
Science
12th Grade
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13 questions
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1.
MULTIPLE SELECT QUESTION
45 sec • 1 pt
Welche Teilbereiche fließen in die Note ein?
Selbständigkeit der Arbeit
Erfassung und Anwendung des Lehrstoffes
Durchführung der Aufgaben
Eigenständigkeit der Lernenden
Verhalten des/der Schülers/Schülerin
2.
MULTIPLE SELECT QUESTION
45 sec • 1 pt
Welche der folgenden Aussagen sind richtig?
Leistungsfeststellungen...
...sind Grundlage der Leistungsbeurteilung
...sind Informations-feststellungen
...sind Lernzielkontrollen
...haben als Basis die im Lehrplan festgelegten Bildungs- und Lehraufgaben
...sind während des Unterrichts durchzuführen
3.
MULTIPLE SELECT QUESTION
45 sec • 1 pt
Wählen Sie die richtigen Antworten aus:
Lernzielkontrollen ...
...sind kleine, kurze Test
...sind in der LBVO geregelt
... dienen als Information, welche Lernziele erreicht wurden und welche noch nicht.
...werden mit den klassischen Beurteilungsstufen beurteilt
...werden nur mittels Feedback retour gegeben
4.
MULTIPLE SELECT QUESTION
45 sec • 1 pt
Folgende Leistungen zählen zur Mitarbeit: Wählen Sie die richtigen Antworten aus!
Hausübungen
praktische Leistungen
Gruppen- und Partnerarbeit
Alleinarbeit
Referat
5.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
30 sec • 1 pt
Richtig oder falsch?
Die Mitarbeit wird mit den klassischen Beurteilungsstufen (sehr gut bis nicht genügend) beurteilt.
richtig
falsch
6.
MULTIPLE SELECT QUESTION
45 sec • 1 pt
Die Mitarbeit wird wir folgt beurteilt:
mit 1 - 5
mit Symbolen
mit schriftlichen Aufzeichnungen
mit Feedbackbögen
7.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
30 sec • 1 pt
Richtig oder falsch?
Eine Schülerin vereinbart eine Wunschprüfung (§5 Abs. 2 LBVO), da sie in EH zwischen 4 und 5 steht.
Das Ergebnis entscheidet über die Note. Die Wunschprüfung kann auch als "Entscheidungsprüfung" bezeichnet werden.
richtig
falsch
Answer explanation
Die Wunschprüfung erfolgt auf Wunsch des/der Schülers/in.
Sie ist 1x pro Semester möglich.
Sie muss zeitlich möglich sein.
Sie kann nicht alleinige Grundlage für die Leistungsbeurteilung sein.
Die Wunschprüfung erfolgt auf Wunsch des/der Schülers/in.
Sie ist 1x pro Semester möglich.
Sie muss zeitlich möglich sein.
Sie kann nicht alleinige Grundlage für die Leistungsbeurteilung sein.
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