Der bilanzierende Gewerbetreibende A hat im Wj. 01 einen Investitionsabzugsbetrag von 20.000 € in Anspruch genommen. Welche Folgen hat dies für den Gewinn des Wj. 01?
§ 7g EStG

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Financial Education
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Hard

Christian Völker
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7 questions
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1.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
1 min • 1 pt
innerbilanzielle Gewinnerhöhung:
+ 20.000 €
innerbilanzielle Gewinnminderung:
./. 20.000 €
außerbilanzielle Gewinnerhöhung:
+ 20.000 €
außerbilanzielle Gewinnminderung:
./. 20.000 €
2.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
1 min • 1 pt
A hat im Wj. 01 einen Investitionsabzugsbetrag von 20.000 € abgezogen. Bis zum Ende des Wj. 04 hat A den Investitionsabzugsbetrag nicht wieder hinzugerechnet. Hat dies Auswirkungen?
Ja, der Gewinn des Wj. 04 erhöht sich um 20.000 €
Ja, der Abzug des Investitionsabzugsbetrags im Wj. 01 ist rückgängig zu machen.
Nein. A kann den Investitionabzugsbetrag auch noch im Wj. 05 hinzurechnen.
Das hat keine Auswirkungen.
3.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
1 min • 1 pt
Der bilanzierende A möchte im Wj. 02 einen Investitionsabzugsbetrag für künftige Investitionen in Anspruch nehmen. Der Gewinn des Wj. 01 beträgt 250.000 € und der Gewinn des Wj. 02 beträgt 200.000 € (vor Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrags). Im Wj. 00 hatte A zutreffend einen Investitionsabzugsbetrag von 80.000 € in Anspruch genommen und bisher noch nicht wieder hinzugerechnet.
In welcher maximalen Höhe kann A im Wj. 02 einen Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen?
120.000 €
200.000 €
Er kann keinen Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen. Der Gewinn des Wj. 01 ist zu hoch.
Er kann keinen Investitionsabzugsbetrag im Wj. 02 in Anspruch nehmen. Er muss erst den Investitionsabzugsbetrag aus dem Wj. 00 hinzurechnen.
4.
MULTIPLE SELECT QUESTION
1 min • 1 pt
Der bilanzierende A hatte im Wj. 02 einen Investitionsabzugsbetrag von 80.000 € abgezogen.
Im Wj. 03 hat er eine Produktionsmaschine für seinen Betrieb erworben (AK 200.000 €, bND 8 Jahre). Welche Möglichkeiten hat A nun im Wj. 03 ?
Innerbilanzielle Gewinnerhöhung um 100.000 €
Außerbilanzielle Gewinnerhöhung 80.000 €
Außerbilanzielle Gewinnerhöhung 100.000 €
Gewinnmindernde Minderung der AK der Maschine um maximal 100.000 €
Gewinnmindernde Minderung AK der Maschine um maximal 80.000 € (vorherige Hinzurechnung)
5.
MULTIPLE SELECT QUESTION
1 min • 1 pt
A hatte im Wj. 01 eine gebrauchte Produktionsmaschine für AK von 300.000 € erworben. Er hat in diesem Zuge einen im Wj. 00 abgezogenen Investitionsabzugsbetrag von 100.000 € hinzugerechnet und zugleich die AK der Maschine um 100.000 € gemindert. A ist mit der Maschine unzufrieden und veräußert diese im Wj. 02 wieder. Zu Beginn des Wj. 03 erwirbt er einen Betriebs-LKW für AK von 180.000 €. Welche Folgen ergeben sich?
Die Veräußerung der Maschine im Wj. 02 ist für Zwecke des § 7g EStG unbeachtlich.
Auf Grund der Veräußerung der Maschine im Wj. 02 ist deren AK-Minderung im Wj. 01 rückgängig zu machen.
A kann die AK des Betriebs-LKW um 100.000 € mindern.
Die Höhe der Maschinen-AfA für die Wj. 01 und 02 ändert sich.
A kann die AK des Betriebs-LKW um 90.000 € mindern.
6.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
1 min • 1 pt
Am 24.03.05 findet die Schlussbesprechung über die Außenprüfung bei A für die Wj. 01-03 (Steuerfestsetzungen jeweils formell unanfechtbar) statt. A beantragt in der Besprechung den Abzug eines Investitionsabzugsbetrags im Wj. 01 von 90.000 € (Gewinn des Wj. 01 = 180.000 €). Im Wj. 04 hatte er in diesem Betrieb eine ausschließlich eigenbetrieblich genutzte Maschine für Anschaffungskosten von 180.000 € erworben. Weitere Investitionen in bewegliches abnutzbares Anlagevermögen erfolgten in den Wj. 02 bis 04 nicht.
Ist der Antrag des A auf Abzug eines Investitionsabzugsbetrags für das Wj. 01 erfolgreich?
Ja
Nein
7.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
1 min • 1 pt
A erwirbt im Wj. 01 einen PKW für seinen im Inland belegenen Betrieb. Im Wj. 01 wird wird der PKW ausschließlich für betriebliche Fahrten genutzt (Fahrleistung 10.000 KM). Im Wj. 02 hat der PKW eine Fahrleistung von 20.000 KM (17.500 KM betriebliche Fahrten und 2.500 KM Privatfahrten).
Stellt der PKW ein begünstigtes WG i.S.d. § 7g I S. 1 EStG dar?
Ja
Nein
Answer explanation
Die betriebliche Nutzung bis zum Ende des Wj. 02 (zeitraumbezogen!) beläuft sich auf 91,67 % (27.500 KM von 30.000 insgesamt gefahrenen KM) und somit auf mindestens 90 %. Insoweit ist unbeachtlich, dass der PKW im Wj. 02 nur zu 87,5 % betrieblich genutzt wird.
Beachte jedoch: § 7g Abs. 6 Nr. 2 EStG (= wirtschaftsjahrbezogene Prüfung) ist NICHT erfüllt.
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