
Zulassung zum Straßenverkehr
Authored by Rainer Moehlenbruch
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13 questions
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1.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
10 mins • 1 pt
Was ist der Unterschied zwischen der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Zulassungsbescheinigung Teil II?
Teil I ist der Brief, Teil II der Schein.
Teil II indiziert die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug, Teil I dient als Ausweis über die Beschaffenheit des Fahrzeugs.
Teil I indiziert die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug, Teil II dient als Ausweis über die Beschaffenheit des Fahrzeugs.
Teil II muss man immer dabei haben, sonst POLIZEI!
2.
MULTIPLE SELECT QUESTION
10 mins • 1 pt
Welchen Verstoß/welche Verstöße hat der Fahrzeugführer begangen?
Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG.
OWi gem. § 3 I i.V.m. § 77 I FZV.
Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Aufgrund es Anfangsverdachtes für eine Steuerstraftat muss das Hauptzollamt gem. § 116 AO unterrichtet werden.
Answer explanation
Hier wird das rote Oldtimerkennzeichen (§ 43 FZV) zweckentfremdet. Somit wird das KFZ zulassungspflichtig. Da das rote Oldtimerkennzeichen versichert ist, kein Verstoß gegen § 6 PflVG, sondern nur Obliegenheitspflichtverletzung. Aufgrund der widerrechtlichen Nutzung nach § 1 I Nr. 3 KraftStG: Steuerpflicht
3.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
10 mins • 1 pt
Wie erfolgt die Zulassung eines KFZ?
Aushändigung der Zulassungsbescheinigungen.
Übersendung des Datensatzes an das Fahrzeugregister (KBA).
Durch die Zuteilung des Kennzeichens, die Abstempelung der Kennzeichenschilder und Ausfertigung der Zulassungsbescheinigungen.
Durch einen schriftlichen Verwaltungsakt.
4.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
10 mins • 1 pt
Was ist der Unterschied zwischen Erkennungsnummer und Unterscheidungszeichen?
Das Unterscheidungszeichen ist auch als Wunschkennzeichen bekannt.
Das Unterscheidungszeichen wird vom Ministerium festgelegt und steht für die kennzeichenführende Behörde (Verwaltungsbezirk), die Erkennungsnummer vergibt die kennzeichenführende Behörde individuell.
Die Erkennungsnummer wird vom Ministerium festgelegt und steht für die kennzeichenführende Behörde (Verwaltungsbezirk), das Unterscheidungszeichen vergibt die kennzeichenführende Behörde individuell.
Es gibt keinen Unterschied.
5.
MULTIPLE SELECT QUESTION
10 mins • 1 pt
Welche Fahrzeuge können ein grünes Kennzeichen erhalten?
Botschaftsfahrzeuge
Fahrzeuge von schwerbehinderten Personen
Fahrzeuge von Hilfsorganisationen für humanitäre Auslandseinsätze
Fahrzeuge, die ausschließlich in der Landwirtschaft verwendet werden
Answer explanation
Schauen Sie hierzu gerne in die §§ 10 II FZV, 3 KraftStG.
6.
MULTIPLE SELECT QUESTION
10 mins • 1 pt
Welche Aussagen zum dem abgebildeten Fahrzeug treffen zu?
Es handelt sich um eine sAM gem. § 3 III Nr. 1a FZV
(§ 2 Nr. 17 FZV) .
Das Fahrzeug ist zulassungspflichtig.
Es besteht keine Steuerpflicht.
Das Fahrzeug muss mit einem amtlichen Kennzeichen nach § 4 II FZV versehen werden.
Answer explanation
Nach § 4 IV S. 1a FZV muss diese sAM mit einem
Namensschild versehen werden.
7.
MULTIPLE SELECT QUESTION
10 mins • 1 pt
Welchen Verstoß oder welche Verstöße hat der Fahrzeugführer hier begangen?
Es liegt eine OWi gem. § 10 Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. § 77 Nr. 1 FZV vor.
Es liegt ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor.
Es liegt eine OWi gem. § 3 Abs. I i.V.m. § 77 FZV vor.
Es liegt der Anfangsverdacht für eine Steuerstraftat vor, sodass das Hauptzollamt gem. § 116 AO unterrichtet wird.
Answer explanation
Außerhalb des Saisonzeitraums bleibt das KFZ zugelassen und es besteht auch weiterhin die Haftpflichtversicherung, daher kein Verstoß gegen § 6 PflVG, sondern nur Obliegenheitspflichtverletzung.
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