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PHV Intensivmodul

Total questions: 25

Worksheet time: 50mins

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1.

Ihre Kundin Evelin Kader meldet zu ihrer Privat-Haftpflichtversicherung folgenden Schadenfall:

Frau Kader wollte ihrer kranken Freundin einen Gefallen tun und ging mit deren Hund spazieren. Dabei lief ihnen eine Katze über den Weg. Der Hund riss sich los und jagte die Katze auf ein Auto. Der Hund sprang mehrmals an dem Auto hoch und beschädigte dabei mit seinen Krallen und dem Halsband den Lack. Der Besitzer des Fahrzeugs kam dazu und verlangt Schadenersatz. Frau Kaders Freundin hat keine Hundehalter-Haftpflichtversicherung.

Frau Kader erkundigt sich bei Ihnen, ob ihre Privat-Haftpflichtversicherung für diesen Schaden aufkommt.

a)

Schäden durch Hunde sind nur durch die Tierhalter-Haftpflicht gedeckt.

b)

Die Hundehalterin muss für den Schaden aufkommen.

c)

Es besteht Deckung im Rahmen der Vorsorgeversicherung.

d)

Es besteht Deckung, da es sich um ein nicht gewerbsmäßiges Tierhüten handelt.

2.

Herr Sielmann verbrachte seinen Urlaub in Kenia. In dem dortigen Club hat er am vorletzten Urlaubstag versehentlich ein Vase in der Lobby umgestoßen. Die Vase zerbrach und Herr Sielmann musste den Schaden vor Ort mit 140 Euro begleichen, da er sonst nicht hätte abreisen dürfen. Herr Sielmann erkundigt sich sofort nach seiner Rückkehr bei Ihnen, ob er den Schadenfall von seiner Privat-Haftpflichtversicherung ersetzt bekommt.

Sie antworten ihm, dass

a)

keine Regulierung erfolgt, da er gegen seine Meldepflicht verstoßen hat.

b)

er den Schaden ersetzt bekommt; bei Auslandsaufenthalten kann der Kunde bis zu einer Bagatellgrenze von 150 € selbst regulieren.

c)

der Schaden reguliert wird; der Kunde konnte die Selbstregulierung nicht verweigern.

d)

der Schaden nicht reguliert wird. Durch sein Verhalten hat er dem VR die Möglichkeit genommen, den Schaden und die Höhe der Entschädigung zu überprüfen. Somit hat er gegen seine Obliegenheiten verstoßen.

3.

Herr Bernhard Dinner hatte am 03.02. des Jahres eine Privat-Haftpflichtversicherung (PHV), Versicherungssumme 1.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden, bei Ihnen abgeschlossen. Es wurde jährliche Zahlungsweise vereinbart. Am 02.08. des Jahres kauft er sich einen Hund, der am 03.08. den Briefträger beißt. Herr Dinner fragt Sie, ob seine PHV die

Regulierung des Schadens übernehmen wird.

Sie antworten ihm, dass …

a)

der Schaden im Rahmen der Vorsorgeversicherung gedeckt ist.

b)

im Rahmen der Vorsorgeversicherung Schutz mit den Versicherungssummen 1.000.000 € für Personen- und 500.000 € für Sachschäden besteht.

c)

Versicherungsschutz nicht besteht. Hunde sind in der PHV ausdrücklich ausgeschlossen.

d)

nur besteht, wenn der Erwerb des Hundes spätestens am Tage des Erwerbs unter Angabe der Rasse angezeigt wurde.

4.

Erich Deller wurde von seinem Nachbarn im Auto mitgenommen. Beim Aussteigen entglitt ihm die Beifahrertür und prallte gegen eine Mauer. An der Tür entstand ein Lackschaden. Herr Deller fragt bei Ihnen nach, ob sein Privat-Haftpflichtversicherer für diesen Schaden aufkommen wird.

Sie erklären ihm, dass…

a)

der Schaden reguliert wird.

b)

der Schaden im Rahmen einer Gefälligkeitsleistung mit stillschweigendem Haftungsverzicht entstanden ist und daher nicht ersetzt werden kann.

c)

der Schaden nicht übernommen wird, da ihm dieser Fahrzeugbereich zu Beförderungszwecken leihweise überlassen wurde.

d)

für Schäden an Kraftfahrzeugen bedingungsgemäß keine Leistung erbracht wird.

5.

Achim Schmähling ist Amateurboxer. Beim Training für einen Wettkampf hat er seinem Sparringspartner versehentlich den Unterkiefer gebrochen. Er möchte wissen, ob seine Privat-Haftpflichtversicherung die Regulierung des Schadens übernimmt.

a)

Ja. Schäden, die infolge Teilnahme oder dem Training zu Boxwettkämpfen entstehen, sind vom Versicherungsschutz erfasst.

b)

Nein. Schäden, die infolge Teilnahme oder dem Training zu Sportwettkämpfen entstehen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

c)

Nein, beim Sport verursachte Schäden sind nicht versichert

d)

Ja, der VR wird für diesen Schaden leisten, da es sich nicht um einen Wettkampf handelt

6.

Ihr Kunde Ulf Renner verursachte durch eine Unachtsamkeit einen großen Schaden. Der Geschädigte stellte völlig überhöhte Forderungen. Die Höhe des Schadenersatzes musste gerichtlich geklärt werden. Schadensumme und Gerichtskosten übersteigen die vereinbarte Versicherungssumme der Privat-Haftpflichtversicherung.

Versicherungssumme: 500.000 €

Prozesskosten: 15.000 €

Schadensumme: 490.000 €

Herr Renner erhält von dem Haftpflichtversicherer …

a)

490.000 €, da Prozesskosten nicht übernommen werden können.

b)

497.500 €, da Regulierungskosten nur bis zu 2% der Versicherungssumme, bei Bedarf auch über diese hinaus, geleistet werden.

c)

500.000€, da max. die Versicherungssumme ausgezahlt wird.

d)

505.000 €, da die Aufwendungen für die Regulierungskosten nicht auf die Versicherungssumme angerechnet wird.

7.

Die Katze von Frau Hexner hat bei einem Sprung auf den Balkon des Nachbarn einen Blumentopf heruntergestoßen. Dieser fiel auf ein geparktes Auto. Frau Hexner erzählt Ihnen, dass sie die Katze bereits seit drei Jahren besitzt und so etwas noch nie vorgekommen ist. Frau Hexner möchte wissen, ob ihre Privat-Haftpflichtversicherung den Schaden übernehmen wird.

Sie erläutern ihr, dass die Privat-Haftpflichtversicherung den Schaden ...

a)

reguliert.

b)

nicht reguliert, da Tiere vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

c)

reguliert, wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt hat.

d)

an dem Blumentopf reguliert. Für den Schaden an dem Auto muss ihr Nachbar aufkommen.

8.

Ihr Kunde, Ludwig Ehrsam, hat bei Ihnen vor 2 Jahren eine Privat-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Nun hat er fahrlässig einen Schaden verursacht. Der Geschädigte stellt neben der tatsächlichen Schadenhöhe weitere Forderungen, die ungerechtfertigt sind. Welche Leistungen erbringt der Haftpflichtversicherer in diesem Fall?

Der Haftpflichtversicherer ...

a)

erbringt erst eine Leistung, wenn Herr Ehrsam die korrekte Schadenhöhe nachgewiesen hat.

b)

leistet nur die tatsächlich nachgewiesene Schadenhöhe.

c)

wehrt die unberechtigten Ansprüche ab und erstattet den berechtigten Anspruch.

d)

reguliert die vollen Ansprüche des Geschädigten und klagt dann gegen die überhöhten Forderungen. Obsiegt der VR, fordert er von dem Geschädigten die unrechtmäßig erhaltenen Leistungen zurück.

9.

Sie erklären Ihrem Kunden, Herrn Wunderlich, den Umfang des Versicherungsschutzes in der Haftpflichtversicherung. Welche Haftpflichtansprüche deckt die PHV nicht ab?

a)

Die Haftpflicht aus beruflicher Tätigkeit.

b)

Die gesetzliche Haftpflicht.

c)

Die Haftpflicht, die aus einer Aufsichtspflichtverletzung entstanden ist.

d)

Die Haftpflicht gemäß Zivilrecht.

10.

Fridolin Weiß hat bei Ihnen eine Privat-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Herr Weiß möchte von Ihnen wissen, innerhalb welchem Zeitraum er einen möglichen Schadenfall melden muss.

Welche Antwort geben Sie Ihrem Kunden?

a)

Ein Schadensfall muss innerhalb von 10 Arbeitstagen beim VR gemeldet werden.

b)

Ein möglicher Schadensfall muss unverzüglich, spätestens nach 48 Stunden gemeldet werden.

c)

Ein möglicher Schadenfall muss unverzüglich, telefonisch spätestens innerhalb von 48 Stunden und schriftlich innerhalb einer Woche gemeldet werden.

d)

Ein möglicher Schadenfall muss dem VR innerhalb einer Woche angezeigt werden.

11.

Sarah, 20 Jahre alt, Tochter Ihres Kunden Erik Zieher, hat nach dem bestandenen Abitur ein Studium begonnen. Sie wohnt nun nicht mehr bei den Eltern, sondern hat sich an ihrem Studienort im Studentenwohnheim ein Zimmer genommen. Ihr Kunde erkundigt sich besorgt bei Ihnen, ob seine Tochter noch in seiner privaten Haftpflichtversicherung (PHV) mitversichert ist.

Sie erklären Herrn Zieher, dass seine Tochter...

a)

nicht mitversichert ist, da ein Studium einer Berufsausbildung gleichsteht, und daher ist sie nicht mitversichert.

b)

sich schon ab dem 18. Lebensjahr hätte selbst versichern müssen.

c)

mitversichert ist, da sie sich noch in Ausbildung befindet.

d)

keinen Versicherungsschutz hat, weil sie nicht mehr mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft lebt.

12.

Herr Gustav Klever ruft Sie an und teilt Ihnen mit, dass er sich vor zwei Wochen einen Hund gekauft hat. Dieser hat heute früh den Zeitungsjungen gebissen. Er möchte von Ihnen wissen, ob der Schaden von seiner seit sieben Monaten bestehenden Privat-Haftpflichtversicherung reguliert wird.

Welche Antwort geben Sie dem Kunden?

a)

Nein, da davon auszugehen ist, dass er keinen Maulkorb getragen hat, und damit fahrlässig gehandelt hat.

b)

Ja, es besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Vorsorgeversicherung der Privat- Haftpflichtversicherung.

c)

Nein, denn Schäden durch Hunde sind in der PHV nicht mitversichert

d)

Nein, da eine Obliegenheitsverletzung vorliegt, weil der Kunde die Gefahrerhöhung dem VR hätte unverzüglich mitteilen müssen

13.

Elvira Keller wird für 8 Monate aus beruflichen Gründen nach China gehen. Vor ihrem Abflug ruft sie bei Ihnen an und möchte wissen ob der Versicherungsschutz ihrer Privat-Haftpflichtversicherung (PHV) ausreicht.

Sie erklären ihr, dass ...

a)

die PHV eine personenbezogene Haftpflicht ist, und der Ort daher irrelevant ist. Deshalb ist sie auch dort versichert.

b)

die Deckung im Ausland im Rahmen der Vorsorge nur vorerst mitversichert ist.

c)

Schäden die durch berufliche Tätigkeit ausgelöst werden, kein Versicherungsschutz besteht.

d)

Schäden, die sie durch private Tätigkeiten anrichtet, versichert sind.

14.

Fritz Sailer hatte sich ein Segelboot gemietet. Er ist zwar ein geübter Segler, trotzdem verursachte er einen Zusammenstoß mit einem Ruderboot. Bei der Kollision wurde die Brille des Ruderers ins Wasser geschleudert, an den Booten entstand kein Schaden. Da die Brille aufgrund der Tiefe des Sees unwiederbringlich verloren ist, verlangt der Ruderer von Herrn Sailer Schadenersatz. Herr Sailer möchte von Ihnen wissen, ob seine Privat-Haftpflichtversicherung für diesen Schaden aufkommt.

Sie erklären Herrn Sailer, dass…

a)

der Schaden reguliert wird.

b)

der Schaden nicht übernommen werden kann, da die Brille nicht beschädigt wurde, und damit auch kein ersatzpflichtiger Schaden vorliegt

c)

es sich um ein geliehenes Boot handelt und der Schaden nicht versichert ist.

d)

er nur einen Ersatz erwarten kann, wenn er einen gültigen Segelschein besitzt.

15.

Herr Ivanho leiht sich häufig Reitpferde. Das Pferd, das er beim letzten Ausritt geliehen hatte, wurde scheu. Es brach aus und beschädigte einen geparkten Pkw. Nachdem er das Pferd wieder unter Kontrolle hatte, stellte er fest, dass das Tier lahmte. Herr Ivanho meldet Ihnen den Haftpflichtschaden und möchte von Ihnen wissen, ob für die Schäden Versicherungs-schutz über seine PHV besteht.

Sie erklären ihm, dass seine PHV ...

a)

für den Schaden Deckung gewährt.

b)

für den Schaden am PKW aufkommt; nicht jedoch für die Verletzung des Tieres.

c)

für den gesamten Schaden keine Deckung gewähren kann. Schäden die durch Pferde entstehen sind bedingungsgemäß in der PHV ausgeschlossen.

d)

für diesen Schaden Deckung im Rahmen der Vorsorgeversicherung gewährt.

16.

John Maxwell, Profiradsportler, trainiert regelmäßig mit seinem besten Freund für ein großes Radrennen. Während einer Trainingsfahrt rutscht er auf nasser Straße aus, schleudert und kollidiert mit einem parkenden Auto. John Maxwell möchte nun wissen, ob der Schaden von seiner PHV übernommen wird.

Welche Antwort geben Sie Herrn Maxwell?

a)

Unfälle im Straßenverkehr sind in der PHV ausgeschlossen.

b)

Der VR wird für die Schäden im Rahmen der Vorsorgeversicherung aufkommen.

c)

Schäden, die durch die Vorbereitung und Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen und Turnieren entstehen sind nicht in der PHV versichert.

d)

Die Nutzung von Fahrräder ist in der Privat-Haftpflichtversicherung eingeschlossen, der VR wird für die Schäden aufkommen.

17.

Karin Gutlein hat ihren Urlaub in den Alpen verbracht. Sie hat sich dort ein Paar Ski geliehen und ist die verschneiten Pisten hinab gefahren. Dabei hat sie leider einen im Weg stehenden Fußgänger umgefahren. Dieser trug einige Rippenbrüche davon; einer ihrer Skier ging kaputt.

Frau Gutlein meldet diesen Schaden ihrer Privat-Haftpflichtversicherung und möchte von Ihnen wissen, ob der Schaden reguliert wird.

a)

Schäden an und mit geliehenen Sachen sind nicht mitversichert.

b)

Es ist nur der Personenschaden des Fußgängers versichert.

c)

Der Schaden wird nicht ersetzt, da Frau Gutlein eine Skibruch-Versicherung hätte abschließen können.

d)

Personen- und Sachschäden sind in der PHV mitversichert.

18.

Sie haben Ihrer Kundin Frau Tresch eine Privat-Haftpflichtversicherung angeboten. Frau

Tresch bittet Sie darum, ihr nochmals den Nutzen dieser Versicherung zu beschreiben.

Sie erklären ihr, der Haftpflichtversicherer ...

a)

zahlt für den Kunden die von diesem angerichtete Schäden bis zu der vereinbarten Versicherungssumme; eventuell werden Schadenersatzansprüche mit Hilfe von Rechtsanwälten abgewehrt.

b)

reguliert die nach § 823 BGB gegen den Kunden erhobenen Haftpflichtansprüche und stellt ihn somit von der Haftung frei.

c)

zahlt für alle Schäden, die im täglichen Leben vorkommen können.

d)

prüft Ansprüche, bezahlt berechtigte Ansprüche oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

19.

Ihr Kunde Richard Elsässer erwirbt ein Einfamilienhaus. Im Keller befindet sich ein Heizöltank mit einem Fassungsvermögen von 10.000 Litern. Bei einem Beratungstermin weisen Sie Ihren Kunden darauf hin, dass er bei einem Schaden, der durch den Öltank verursacht wird, haften muss und dass es dafür verschiedene gesetzliche Grundlagen gibt. Herr Elsässer möchte von Ihnen wissen, bis zu welcher Summe er haftbar gemacht werden kann.

Sie erklären ihm, dass er als Öltankbesitzer haften muss ...

a)

in unbegrenzter Höhe.

b)

bei einem 10.000 Liter Tank bis max. 1.000.000 €.

c)

für Grundwasser bis zu 100.000 €.

d)

bis max. 375.000€.

20.

Herr Ehrwald meldet Ihnen einen Schaden zu seiner Privat-Haftpflichtversicherung. Anhand seiner Schadenschilderung stellen Sie fest, dass bedingungsgemäß kein Versicherungsschutz besteht und weisen ihn darauf hin.

Herr Ehrwald schlussfolgert daraus, dass er für den Schaden nicht haften muss.

Welcher Aussage stimmen Sie zu?

a)

Wenn keine Deckung durch den VR erteilt wird, besteht auch für den Kunden keine Haftung.

b)

Obwohl eventuell keine Deckung durch den VR besteht, muss der Kunde eventuell haften.

c)

Wenn die Haftungsfreistellung durch den VR nicht erteilt wird, kann der Kunde seinen Deckungsanspruch durch einen Schiedsgutachter prüfen lassen.

d)

Wenn keine Deckung durch den VR erteilt wird, kann der Kunde den Umfang der Haftung durch den VR prüfen lassen.

21.

Ihr Kunde Otto Leitner teilt Ihnen mit, dass in den nächsten Tagen mit dem Bau seines Einfamilienhauses begonnen wird. Er hat einen Architekten mit der Bauleitung beauftragt. Ihr Kunde möchte von Ihnen wissen, ob ausreichender Versicherungsschutz für dieses Bauvorhaben über seine Privat-Haftpflichtversicherung (PHV) besteht.

Welche Antwort geben Sie dem Kunden?

a)

Ja, es besteht Versicherungsschutz über die PHV bis zu einer Bausumme von 20.000 Euro. Sobald seine gemäß Baufortschritt geleisteten Zahlungen, diese Summe überstiegen haben, muss eine separate Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

b)

Nein, die PHV bietet keinen Versicherungsschutz bei Bauvorhaben.

c)

Ja, wenn für die Bauzeit nicht mehr als 12 Monate veranschlagt sind, besteht Versicherungsschutz durch die Vorsorgeversicherung der PHV.

d)

Nein, für Bauvorhaben, die die in der PHV vereinbarte Bausumme übersteigt, muss eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

22.

Ihr Kunde Gerd Bellner hat für seinen Hund eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung bestehen. Vor vier Monaten hat er den fälligen Jahresbeitrag bezahlt. Er teilt Ihnen mit, dass er sich vor drei Wochen einen weiteren Hund angeschafft hat. Er möchte von Ihnen wissen, ob der neu

hinzugekommene Hund ebenfalls versichert ist.

Sie erklären Ihrem Kunden, dass der neu hinzugekommene Hund ...

a)

innerhalb eines Monats nachgemeldet werden muss; unterbleibt diese Meldung besteht kein Versicherungsschutz.

b)

über die Vorsorgeversicherung der bestehenden Haftpflichtversicherung mit den dafür vorgesehenen Deckungssummen, Versicherungsschutz hat. Bei der nächsten fälligen Prämie muss der Hund nachgemeldet werden.

c)

keinen Versicherungsschutz über die bestehende Haftpflichtversicherung hat, es muss ein separater Vertrag abgeschlossen werden.

d)

vollen Versicherungsschutz über die bestehende Haftpflichtversicherung hat. Bei der nächsten Prämienfälligkeit muss der Hund nachgemeldet werden.

23.

Ihre Kundin Helga Besen (74) ruft Sie an. Frau Besen hat bei Ihrer Gesellschaft eine Privat-Haftpflichtversicherung, zu welcher sie Ihnen nun einen Schadenfall meldet. Der Nachbar Herr Ewald Geisler behauptet, dass die Katze von Frau Besen auf der Motorhaube von Herrn Geislers Auto gesessen hätte. Als Herr Geisler aus der Haustür kam, flüchtete die Katze; dabei zerkratzte sie den Lack des Fahrzeugs. Frau Besen möchte nun von Ihnen wissen, ob der Schaden von Ihrer Gesellschaft reguliert wird.

Welche Antwort geben Sie der Kundin?

a)

Der Schaden wird teilweise reguliert werden, Herrn Geisler trifft bei der Entstehung des Schadens eine Teilschuld.

b)

Der Schaden kann von dem VR nicht reguliert werden.

c)

Es besteht Deckung über die Privat-Haftpflichtversicherung

d)

Der Schaden von der Gesellschaft im Rahmen der Rechtsschutzfunktion der Privat- Haftpflichtversicherung für den VN abgelehnt werden.

24.

Ihr Kunde Peter Wolf hat bei Ihrer Gesellschaft eine Hunde-Haftpflichtversicherung, Versicherungssumme 1.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden, für seinen Pudel bestehen. Herr Wolf möchte sich einen weiteren Hund, einen Rottweiler, anschaffen. Er erkundigt sich bei Ihnen, ob er über die Vorsorgeversicherung für den weiteren Hund Versicherungsschutz hat.

Sie erklären dem Kunden, dass ...

a)

die Hundehalter-Haftpflichtversicherung für einen Pudel abgeschlossen ist. Rottweiler stellen eine höhere Gefahr; daher muss er eine separate Versicherung für den neuen Hund abschließen.

b)

die Vorsorgeversicherung nur für neu hinzukommende Risiken besteht. Da hier eine Risikoerweiterung vorliegt, ist der neue Hund vorerst im Rahmen der bestehenden Hundehaftpflicht voll mitversichert.

c)

im Rahmen der Vorsorgeversicherung Schutz hat.

d)

es nur innerhalb der PHV, nicht aber in der Tierhalter-Haftpflicht eine Vorsorgeversicherung gibt.

25.

Ihr Kunde Konrad Lick meldet Ihnen zu seiner Privat-Haftpflichtversicherung folgenden Schadenfall: Äste vom Baum des Nachbargrundstückes hingen über die Grundstücksgrenze, diese hat er kurzerhand abgesägt. Dadurch wurde der Baum so schwer geschädigt, dass er wenig später einging und entsorgt werden musste.

Wird die Privat-Haftpflichtversicherung für diesen Schaden aufkommen?

a)

Nein, da Herr Lick nur von seinem Hausrecht gebraucht gemacht hat, und die Nachbarn dadurch keinen Anspruch haben; deshalb ist der VR leistungsfrei.

b)

Für die Schäden, die im Zusammenhang mit einem Gebäude oder Grundstück stehen, reicht der Versicherungsschutz einer PHV nicht aus.

c)

Der Schaden wird von dem VR übernommen, da es sich nicht um eine vorsätzliche Zerstörung des Baumes handelt.

d)

Der VR ist leistungsfrei, da es sich um Vorsatz handelt.