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PDK - LF 1-3 Zwischenprüfung (5)

Total questions: 7

Worksheet time: 5mins

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1.

Welche der folgenden Erläuterungen trifft auf Streik und/oder Aussperrung zu?

a)

Falls es in Betrieben für Arbeitnehmer zu unhaltbaren Zuständen beim Betriebsklima kommt, dann darf rechtmäßig gestreikt werden.

b)

Sowohl Arbeitgeber können einen Arbeitskampf durch Aussperrung beginnen, als auch Arbeitnehmer durch Streik.

c)

Wenn ein Unternehmen bestreikt wird, dann erhalten die streikenden Mitglieder der kampfführenden Gewerkschaft Streikgeld aus der Streikkasse.

d)

Wenn Arbeitgeber Abwehraussperrungen vornehmen, dann erhalten alle Mitarbeiter des Unternehmens Streikgeld.

2.

Bei der Errichtung neuer Arbeitsplätze hat der Betriebsrat

a)

unter keinen Umständen ein echtes Mitbestimmungsrecht.

b)

nur der einzelne Arbeitnehmer hat ein Widerspruchsrecht, wenn ihm etwas an dem geplanten Arbeitsplatz nicht zusagt.

c)

ein Mitbestimmungsrecht, wenn die geplanten neuen Arbeitsplätze offensichtlich neuen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung widersprechen.

d)

stets ausschließlich ein Unterrichtungsrecht.

3.

Der Betriebsrat der Flix und Flott Zeitarbeit GmbH hat ein Mitbestimmungsrecht bei sozialen Angelegenheiten, wenn ...

a)

das Unternehmen einen neuen Großkunden ins Portfolio des On-Site-Managements aufnehmen möchte.

b)

das Unternehmen die Gründung eines Betriebskindergartens am Hauptsitz plant.

c)

das Unternehmen mehrere Vertriebsmitarbeiter entlässt.

d)

einen neuen Sicherheitsbeauftragten einstellt.

4.

Welche Aussage zur Betriebsratswahl ist bei einer Anstellung als externer Mitarbeiter/als externe Mitarbeiterin in einem Zeitarbeitsunternehmen rechtlich richtig?

a)

Externe Mitarbeiter/innen dürfen stets nur beim Kunden an der Betriebsratswahl teilnehmen.

b)

Externe Mitarbeiter/innen dürfen stets - ohne jegliche Einschränkung - beim Kunden an der Betriebsratswahl teilnehmen.

c)

Externe Mitarbeiter/innen dürfen weder intern noch beim Kunden an der Betriebsratswahl teilnehmen.

d)

Externe Mitarbeiter/innen dürfen beim Kunden an der Betriebsratswahl teilnehmen, wenn der Einsatz auf mindestens 3 Monate angelegt ist.

e)

Externe Mitarbeiter/innen dürfen beim Kunden erst nach dem Erreichen von Equal Pay mitwählen.

5.

Grundsätzlich gilt für die Betriebsratswahl, dass

a)

alle Mitarbeiter/innen stets das aktive Wahlrecht besitzen

b)

alle Mitarbeiter/innen über 18. Jahre das aktive Wahlrecht besitzen

c)

nur diejenigen Mitarbeiter/innen das aktive Wahlrecht haben, die Älter als 18 sind bereits seit mehr als 6 Monate im Unternehmen sind

d)

alle Mitarbeiter/innen über 25 Jahren das passive Wahlrecht haben.

e)

nur die ehemaligen Betriebsratsmitglieder dem Wahlausschuss bilden können

6.

Im Rahmen einer Gehaltsabrechnung stellt sich die Frage nach der Höhe des Solidaritätszuschlags...

a)

der Soli beträgt ohne Ausnahme stets 5,5 % der Lohnsteuer

b)

der Soli beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8% der Lohnsteuer und im Rest von Deutschland 9%.

c)

der Soli hat eine Nullzone, einen Übergangsbereich und beträgt dann 5,5% der Lohnsteuer

d)

der Soli Teil der Beiträge und wird daher kaufmännisch gerundet.

e)

der Soli beträgt in ganz Deutschland 5,5% des Bruttolohns.

7.

Welche der folgenden Aussagen zur Betriebsratswahl sind rechtlich richtig?

a)

Wahlberechtigt ist jeder Arbeitnehmer unter 25 Jahren, der nicht bei der Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung teilnimmt

b)

Wählbar ist jeder Arbeitnehmer im Unternehmen der länger als 6 Monate im Betrieb beschäftigt ist, unabhängig von seinem Alter

c)

Leitende Angestellte fallen nicht unter das Betriebsverfassungsgesetz und sind deswegen weder wahlberechtigt noch wählbar.

d)

Der Prokurist des Unternehmens ist wählbar, vorausgesetzt er ist seit mehr als 6 Monaten im Unternehmen beschäftigt.