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Küsnacht, SIA 118

Total questions: 12

Worksheet time: 4mins

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Class
Date
1.

Soweit es angezeigt ist, hält der Bauherr auf seine Kosten den Bestand und Zustand fremder Sachen (...), die im möglichen Einflussbereich der Arbeiten liegen, noch vor deren Beginn zur Beweissicherung fest.

a)

SIA-118-Bestimmung

b)

Keine SIA-118-Bestimmung

2.

Die Mehrwertsteuer ist bei allen Preisangeboten offen auszuweisen. Erfolgt dies nicht, so gilt die Mehrwertsteuer als in das Angebot eingerechnet.

a)

SIA-118-Bestimmung

b)

Keine SIA-118-Bestimmung

3.

Der Unternehmer hat die ihm übergebenen Pläne, den von ihm zu bearbeitenden Baugrund und die bestehende Bausubstanz nur dann zu prüfen, wenn der Bauherr weder durch eine Bauleitung vertreten noch selbst sachverständig, noch durch einen beigezogenen Sachverständigen beraten ist.

a)

SIA-118-Bestimmung

b)

Keine SIA-118-Bestimmung

4.

Der Anspruch auf Vergütung verjährt fünf Jahre nach Abnahme des Werkes oder Werkteils.

a)

SIA-118-Bestimmung

b)

Keine SIA-118-Bestimmung

5.

Leidet das Werk an so erheblichen Mängeln oder weicht es sonst so sehr vom Vertrage ab, dass es für den Besteller unbrauchbar ist oder dass ihm die Annahme billigerweise nicht zugemutet werden kann, so darf er diese verweigern und bei Verschulden des Unternehmers Schadenersatz fordern.

a)

SIA-118-Bestimmung

b)

Keine SIA-118-Bestimmung

6.

Der Unternehmer versichert die Risiken seiner zivilrechtlichen Haftung gegenüber Dritten.

a)

SIA-118-Bestimmung

b)

Keine SIA-118-Bestimmung

7.

Die Unternehmung ist nicht berechtigt, Forderungen aus Baustellenbehinderungen irgendwelcher Art geltend zu machen, wenn sie eine solche Baustellenbehinderung nicht sofort auf der Baustelle schriftlich bei der Bauleitung zuhanden der Bauherrschaft moniert, begründet und dokumentiert.

a)

SIA-118-Bestimmung

b)

Keine SIA-118-Bestimmung

8.

lm Rahmen seiner Arbeiten sorgt der Unternehmer auf seine Kosten für Ordnung, Reinlichkeit und Hygiene auf Bauplatz und Zufahrten und kommt den einschlägigen Weisungen der Behörden und der Bauleitung nach. Verletzt der Unternehmer trotz Ermahnung diese Pflicht, so trifft die Bauleitung die erforderlichen Massnahmen auf dessen Kosten.

a)

SIA-118-Bestimmung

b)

Keine SIA-118-Bestimmung

9.

Wird durch eine oder mehrere Bestellungsänderungen die zu einem Einheitspreis gehörende Menge gegenüber der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Menge verändert und beträgt die Abweichung nicht mehr als 20%, so bleibt der vereinbarte Einheitspreis für die gesamte Menge massgebend.

a)

SIA-118-Bestimmung

b)

Keine SIA-118-Bestimmung

10.

Muss der Unternehmer seine Baustelle vorübergehend stilllegen, weil allgemeine marktwirtschaftliche Störungen einen Mangel an Arbeitskräften oder des von ihm zu liefernden Materials verursachen, so erhält er wegen der ihm daraus erwachsenden Mehraufwendungen nur dann eine zusätzliche Vergütung, wenn dies vereinbart ist.

a)

SIA-118-Bestimmung

b)

Keine SIA-118-Bestimmung

11.

Der Besteller ist berechtigt, die Arbeiten des Unternehmers jederzeit per sofort ganz oder teilweise zu beenden. Diesfalls werden dem Unternehmer durch den Besteller die bis dahin erbrachten Leistungen unter Ausschluss von weiteren Forderungen vergütet.

a)

SIA-118-Bestimmung

b)

Keine SIA-118-Bestimmung

12.

Wird streitig, ob ein behaupteter Mangel wirklich eine Vertragsabweichung darstellt und daher ein Mangel im Sinne dieser Norm ist, so liegt die Beweislast beim Unternehmer.

a)

SIA-118-Bestimmung

b)

Keine SIA-118-Bestimmung