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WorksheetsKoordination und Recht
Total questions: 69
Worksheet time: 52mins
Bei der Koordination von Sachleistungen gilt das Exklusivitätsprinzip.
Richtig
Falsch, das Subsidiaritätsprinzip.
Falsch, das Kumulationsprinzip.
Die Koordination zwischen AHV und IV betreffen die intersystematische Koordination.
Richtig.
Falsch, die extrasystemische Koordination.
Falsch, die intrasystemische Koordination.
Wähle alle korrekten Beispiele für intersystemische Koordinationsebenen.
IV - AHV
IV - UV
IV - KV
ALV - Arbeitgeber
Bei der Koordination von Taggeldern und Renten gilt das Prinzip der beschränkten Kumulation.
Richtig
Falsch.
Bei der Überentschädigungsberechnung zwischen Taggeldern und Renten ist im Falle einer Überentschädigung die Rente zu kürzen.
Falsch
Richtig
A schafft sich einen Rollstuhl auf eigene Kosten an. Die Invalidenversicherung bejaht den Anspruch auf das Hilfsmittel Rollstuhl und gewährt A Amortisationsbeiträge für diesen. Die Beiträge sind als Geldleistung zu qualifizieren.
Falsch
Richtig
Die Dauer der Lohnfortzahlungspflicht gilt pro Kalenderjahr.
Richtig
Falsch
Das ATSG gilt für alle sozialversicherungsrechtlichen Belange.
Richtig
Falsch
Jede Person kann ohne Einschränkungen auf Sozialversicherungsleistungen verzichten.
Richtig
Falsch
Eine in formelle Rechtskraft erwachsene Verfügung kann unter gewissen Voraussetzungen noch abgeändert werden.
Falsch
Richtig
Einsprachen kommt grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zu.
Falsch
Richtig
Das Verwaltungsgericht kann dem Beschwerdeführer eine reformatio in peius androhen.
Richtig
Falsch
Das Verfahren vor dem Bundesgericht ist für sozialversicherungsrechtliche Belangen kostenlos.
Richtig
Falsch
Wie viele Unterschriften sind für das Zustandekommen einer Volksinitiative notwendig?
50 000
20 000
100 000
0
Welches Rechtsmittel kann gegen eine Verfügung der Unfallversicherung ergriffen werden?
Einsprache
Klage
Beschwerde
Einwand
Die amtliches Sammlung enthält alle akutalisierten Gesetze und Verordnungen.
Richtig
Falsch, sie enthält alle Gesetze und Verordnungen
Falsch, sie enthält die Botschaften des Bundesrates
Wähle die 4 Grundelemente der schweizerischen Staats- und Verfassungsverordnung
Sozialstaat
Volksstaat
Demokratie
föderalistischer Bundesstaat
Rechtsstaat
Die Exekutive in der Schweiz ist das Volk.
Falsch
Richtig
Wie viele Mitglieder hat der Nationalrat?
26
246
200
46
Ein Einzelarbeitsvertrag muss von Gesetzes wegen schriftlich erfolgen.
Korrekt.
Falsch
Ein Gesamtarbeitsvertrag ist ein Vertrag zwischen
einem Arbeitnehmer
Arbeitgeberverbänden
einem Arbeitgeber
Arbeitnehmerverbänden
Ein Gesamtarbeitsvertrag kann vom Parlament für allgemeinverbindlich erklärt werden.
Richtig
Falsch
Ein Normalarbeitsvertrag ist ein Vertrag mit arbeitsvertraglichen Bestimmungen für eine bestimmte Branche.
Richtig
Falsch
Bei einem Werkvertrag ist ein Erfolg geschuldet.
Richtig
Falsch
Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?
5 Tage
14 Tage
7 Tage
1 Monat
Ein Normalarbeitsvertrag ist ein ? mit arbeitsvertraglichen Bestimmungen für eine Branche.
behördlicher Erlass
Vertrag
Der Einzelarbeitsvertrag ist in welchen Artikeln geregelt?
Art. 356 ff. OR
Art. 319 ff. ZGB
Art. 319 ff. OR
Art. 359 ff. OR
Die Bestimmungen eines NAV haben ausschliesslich empfehlenden Charakter.
Richtig
Falsch
Wie lange dauert die Probezeit, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde?
7 Tage
14 Tage
1 Monat
3 Monate
Welche Kündigungsfrist gilt beim EAV im 1. Dienstjahr?
1 Monat
2 Monate
3 Monate
In welchen Aritkeln ist die fristlose Kündigung des EAV geregelt?
Art. 337 ff. ZGB
Art. 350 ff. ZGB
Art. 350 ff. OR
Art. 337 ff. OR
Welche Kündigungsfrist gilt gemäss OR nach dem 9. Dienstjahr beim EAV?
1 Monat
2 Monate
3 Monate
6 Monate
Beim Auftrag wird ein Erfolg geschuldet.
Falsch
Richtig
Die Kündigung zur Unzeit ist in den Artikeln ? geregelt.
Art. 320 ff. OR
Art. 356a ff. OR
Art. 336c ff. OR
Eine Kündigung zur Unzeit liegt in folgenden Fällen vor
während obligatorischem Militär- oder Zivildienst
während Vaterschaftsurlaub
während Schwangerschaft
während 18 Wochen nach der Geburt
während Ferien
Die Kündigungsfrist im 2. - 9. Dienstjahr beträgt gemäs OR
1 Monat
2 Monate
3 Monate
Der Auftragnehmer schuldet keinen Erfolg, sondern
nichts
eine vertragsgemässe Besorgung
eine gesetzmässige Besorgung
Eine missbräuchliche Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer Militärdienst leistet.
Richtig
Falsch
Wo ist die Schadenminderungspflicht geregelt?
Art. 43 Abs. 3 ATSG
Art. 34 Abs. 1 ATSG
Art. 21 Abs. 4 ATSG
Das erstinstanzliche Gerichtsverfahren ist kostenlos.
Richtig
Falsch
Richtig, ausser bei invalidenversicherungsrechtlichen Streitigkeiten.
Falsch, nur bei invalidenversicherungsrechtlichen Streitigkeiten.
Das Recht auf Akteneinsicht beinhaltet folgende Teilaspekte
Recht auf Anörung vor Entscheiderlass
Recht auf Begründung des Entscheides
Recht auf persönliche Teilnahme beim Gerichtsverfahren
Recht auf Akteneinsicht
Recht auf Mitwirkung bei der Beweiserhebung
Das Erfordernis der (a) besagt, dass alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen durch den Gesetzgeber zu erlassen sind.
Die (a) dient der näheren Kronketisierung des Gesetzes und regelt Details, um den Vollzug des zugrundeliegenden Gesetzes zu ermöglichen.
Das Erfordernis des (a) bedeutet, dass die Staatstätigkeit nur nach Massgabe von generell-abstrakten Rechtsnormen ausgeübt werden darf.
Das (a) besagt, dass die Verwaltung von Amtes wegen den massgeblichen Sachverhatl abklärt.
Das (a) bedeutet, dass die zuständigen Behörden von Amtes wegen darüber entscheiden, ob sie ein Verfahren eröffnen, was Gegenstand des Verfahrens ist und ob bzw. wie das Verfahren beendet wird.
Gilt das (a) , entscheiden die Parteien, ob ein Verfahren eröffent oder beendet werden soll und was Gegenstand des Verfahrens ist.
Obliegt es den Parteien den Sachverhalt zu beweisen, gilt das (a) .
Eine (a) liegt vor, wenn es eine Behörde ausdrücklich ablehnt, eine Entscheidung zu treffen, obwohl sie dazu verpflichtet ist.
Bei Verfügungen, welche durch Einsprache anfechtbar sind, muss der Anspruch auf das rechtliche Gehör ausnahmsweise nicht gewährt werden.
Falsch
Richtig
Wurde das rechtliche Gehör verletzt, wird der Entscheid grundsätzlich aufgehoben.
Richtig
Falsch
Bei einer (a) zeigt sich die zuständige Behörde zwar bereit, einen Entscheid zu treffen, fasst diesen aber nicht innert angemessener Frist.
Eine Leistungskürzung nach Art. 21 ATSG ist in folgenden Fällen möglich
vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles
Verletzung der Schadenminderungspflicht
der Versicherte kann mit seinem Vermögen selbst für den Schaden aufkommen
der Versicherte befindet sich im Gefängis
der Versicherte ist im Ausland wohnhaft
Zu den Sachleistungen gehören
Hilfsmittel
Ersatz für eine Sachleistung
Hilflosenentschädigungen
Heilbehandlung
Aufwendungen für Transporte
Eine missbräuchliche Kündigung ist
nichtig und anfechtbar
nichtig, aber nicht anfechtbar
rechtlich wirksam
rechtlich wirksam, führt aber zu einer Entschädigungspflicht
In welchen Artikeln ist die Lohnfortzahlungspflicht geregelt?
Art. 320 und 321 OR
Art. 354a und 354b OR
Art. 324a und 324b OR
Eine Kündigung während einer Sperrfrist ist
rechtsgültig, aber der Kündigungstermin verschiebt sich
nichtig
rechtsgültig, führt aber zu einer Entschädigungspflicht
Das Arbeitsverhältnis im Falle einer ungerechtfertigten fristlosen Kündigung endet
am Tag der Kündigung.
am Ende des Monates in welchem die Kündigung ausgesprochen wurde.
nach Ablauf der normalen Kündigungsfrist.
Die Lohnfortzahlungspflicht im ersten Dienstjahr beträgt
1 Woche
2 Wochen
3 Wochen
4 Wochen
2 Monate
Die Lohnfortzahlungspflicht ab dem 2. Dienstjahr beträgt
4 Wochen
6 Wochen
eine angemessene Zeit
die im EAV vereinbarte Zeit
die im GAV vereinbarte Zeit
Die Dauer der Lohnfortzahlungspflicht gilt pro Kalenderjahr.
Richtig
Falsch, pro Dienstjahr
Lohnfortzahlungspflicht: Bei bloss teilweiser Arbeitsverhinderung gilt der Grundsatz des (a) .
Der Lohnfortzahlungspflicht im Krankheitsfall gleichwertig ist eine Krankentaggeldversicherung mit Taggeldern in Höhe von (a) % des Lohnes während 720 Tagen (innert 900 Tagen) bei paritätischer Prämienzahlung.
Der Lohnfortzahlungspflicht im Krankheitsfall gleichwertig ist eine Krankentaggeldversicherung mit Taggeldern in Höhe von 80% des Lohnes während (a) Tagen (innert 900 Tagen) bei paritätischer Prämienzahlung.
Der Lohnfortzahlungspflicht im Krankheitsfall gleichwertig ist eine Krankentaggeldversicherung mit Taggeldern in Höhe von 80% des Lohnes während 720 Tagen (innert (a) Tagen) bei paritätischer Prämienzahlung.
Der Lohnfortzahlungspflicht im Krankheitsfall gleichwertig ist eine Krankentaggeldversicherung mit Taggeldern in Höhe von 80% des Lohnes während 720 Tagen (innert 900 Tagen) bei (a) Prämienzahlung.
Der Lohnfortzahlungspflicht im Krankheitsfall gleichwertig ist eine (a) mit Taggeldern in Höhe von 80% des Lohnes während 720 Tagen (innert 900 Tagen) bei paritätischer Prämienzahlung.
Der Arbeitgeber ist von der Lohnfortzahlungspflicht befreit, wenn eine obligatorische Versicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen des Arbeitsausfalles besteht, sofern die Versicherungsleistungen mindestens (a) % des Lohnes decken.
Werden Versicherungsleistungen erst nach einer Wartezeit gewährt, so hat der Arbeitgeber für diese Zeit mindestens (a) % des Lohnes zuentrichten.
