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SachenR I

Total questions: 12

Worksheet time: 14mins

Name
Class
Date
1.

A verklagt als Eigentümer B auf Herausgabe einer Sache. Nach Zustellung der Klage veräußert A die Sache an C. B meint, die Klage sei jetzt unzulässig. Stimmt das?

a)

Ja

b)

Nein

c)

Keine Ahnung

2.

Welche Besitzform ist NICHT gesetzlich geregelt?

a)

Mitbesitz

b)

Teilbesitz

c)

Erbenbesitz

d)

Mittelbarer Nebenbesitz

e)

Eigenbesitz

3.

Im Erbfall erwirbt der Erbe Besitz an den Nachlasssachen mit Erlangung der tatsächlichen Sachherrschaft. Richtig oder falsch?

a)

Richtig

b)

Falsch

c)

kein Plan

4.

Der Grundstückseigentümer bringt am Kfz eines Falschparkers auf seinem Grundstück eine Parkkralle an. Ist das zulässige Selbsthilfe iSv. § 859?

a)

Ja

b)

Nein

c)

Vielleicht!?

5.

E und A sind Gesellschafter der EA OHG, die Videospiele vertreibt. Im Firmenbüro steht ein PC, den sowohl E als auch A für den Vertrieb benutzen. Wer ist Besitzer dieses PC?

a)

E

b)

A

c)

E und A als Mitbesitzer

d)

die EA OHG

e)

E, A und die EA OHG als Mitbesitzer

6.

V verkauft K einen Fernseher. Da V diesen nicht auf Lager hat, bestellt er den Fernseher bei Zwischenhändler Z, der wiederum das Gerät bei dem Großhändler G bestellt. G liefert das Gerät mit Einverständnis aller Beteiligten an K aus. Wie viel Übereignungen finden statt?

a)

1

b)

2

c)

3

d)

mehr als 3

e)

keine Ahnung

7.

E hat seinen Pkw an M vermietet. E verkauft den Pkw an K. E und K sind sich über den Eigentumsübergang einig. Auf Veranlassung von E schließt M sodann mit K einen neuen Mietvertrag. Wie fand die Übereignung zwischen E und K statt?

a)

mittels Übergabe gem. § 929 S. 1

b)

mittels Besitzkonstituts in Form eines MietV gem. §§ 929 S. 1, 930

c)

mittels Abtretung eines Herausgabeanspruchs aus dem MietV mit M gem. §§ 929 S. 1, 931

d)

mittels Geisterhand!?

8.

V verkauft eine Maschine an K. Hersteller H stellt die Maschine für V her. V bittet H, die Maschine an K auszuliefern, was H auch macht. H ist hier... (mehrere Antwortmöglichkeiten!)

a)

...Besitzdiener des V (§ 855)

b)

...Besitzmittler des V (§ 868)

c)

...Geheißperson des V

d)

...Erfüllungsgehilfe des V

e)

...Verrichtungsgehilfe des V

9.

Was ist Rechtsscheinträger nach §§ 932 ff.?

a)

der Besitz

b)

das Grundbuch

c)

die Besitzverschaffungsmacht

d)

die Übergabe

e)

weiß nicht

10.

M mietet von V eine Wohnung. Der Mietvertrag ist nichtig, ohne dass beide dies wissen. Hat V Besitz an der Wohnung?

a)

Ja

b)

Nein

c)

ich passe...

11.

Ist "Eigentum" iSv. Art. 14 I 1 GG das gleiche wie Eigentum iSv. § 903 BGB?

a)

Ja

b)

Nein, der Eigentumsbegriff von Art. 14 I 1 GG ist weiter

c)

Nein, der Eigentumsbegriff von Art. 14 I 1 GG ist enger

12.

M und F sind verheiratet und führen einen gemeinsamen Haushalt. F erwirbt einen Sessel für die Ehewohnung. Dieser wird von beiden rege genutzt. Ist M Miteigentümer des Sessels geworden?

a)

Nein

b)

Ja, gem. § 929 S. 1 iVm. § 1357

c)

Ja, gem. §§ 929 S. 1, 164 iVm. den Grds. über das Geschäft für den, den es angeht

d)

Ja, auf sonstige Weise

e)

No idea...