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WorksheetsSachenR I
Total questions: 10
Worksheet time: 7mins
Was ist Hauptregelungszweck der §§ 987 ff. nach hM.?
Der Schutz des redlichen Besitzers
Der Schutz des Eigentümers
Es gibt keinen Hauptregelungszweck der §§ 987 ff. Der Sinn & Zweck muss anhand jeder Vorschrift gesondert festgestellt werden.
§§ 987 ff. sollen vor allem Jura-Studierende quälen
keine Ahnung
Ist § 816 I 1 neben §§ 987 ff. anwendbar?
Ja
Nein
kein Plan
Welche Ansprüche regeln die §§ 987 ff. nach hM. grds. abschließend? (Mehrere Antwortmöglichkeiten!)
Schadensersatzansprüche des Eigentümers
Nutzungsersatzansprüche des Eigentümers
Wertersatzansprüche des Eigentümers
Verwendungsersatzansprüche des Besitzers
Schadensersatzansprüche des Besitzers
Kann ein einzelner Miteigentümer den Anspruch aus § 985 ohne Mitwirkung der anderen Miteigentümer gegen Dritte geltend machen?
Ja
Nein
Weiß nicht
In welcher Frist verjährt ein Herausgabeanspruch aus § 985?
in 3 Jahren
in 30 Jahren
in 5 Jahren
in 2 jahren
Kann ein Eigentumsvorbehalt auch an Grundstücken vereinbart werden?
Ja
Nein
Ist Grundstücksrecht dabei, bin ich es nicht - ich passe.
Können auch bloß schuldrechtliche Beziehungen ein Recht zum Besitz im Sinne von § 986 I 1 Var. 1 begründen?
Ja
Nein
Vielleicht!?
Wann entsteht ein AnwartschaftsR des Vorbehaltskäufers?
mit Kaufvertragsschluss
mit Kaufvertragsschluss und bedingter Einigung iSv. § 929 S. 1
mit Kaufvertragsschluss, bedingter Einigung und Übergabe iSv. § 929 S. 1
mit Kaufvertragsschluss, bedingter Einigung, Übergabe iSv. § 929 S. 1 und Zahlung der ersten Kaufpreisrate
E verkauft ein Grundstück an K und übergibt es sofort. Noch bevor K als neuer Eigentümer eingetragen wird, verkauft und übergibt er das Grundstück an B. Ist B gegenüber E zum Besitz berechtigt?
Ja, gem. § 986 I 1 Var. 1
Ja, gem. § 986 I 1 Var. 2
Ja, gem. § 986 II
Nein
Gehört nach der hL der entgangene Gewinn (§ 252) zum Schadensersatz neben der Leistung (§§ 280 I, II, 286) oder statt der Leistung (§§ 280 I, III, 281 ff.)?
Schadensersatz neben der Leistung (§§ 280 I, II, 286)
Schadensersatz statt der Leistung (§§ 280 I, III, 281 ff.)
Schadensersatz neben (§§ 280 I, II, 286) oder statt der Leistung (§§ 280 I, III, 281 ff.), je nachdem wann der Schaden eingetreten und die Leistung endgültig ausgeblieben ist
