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SachenR I

Total questions: 10

Worksheet time: 7mins

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Class
Date
1.

Was ist Hauptregelungszweck der §§ 987 ff. nach hM.?

a)

Der Schutz des redlichen Besitzers

b)

Der Schutz des Eigentümers

c)

Es gibt keinen Hauptregelungszweck der §§ 987 ff. Der Sinn & Zweck muss anhand jeder Vorschrift gesondert festgestellt werden.

d)

§§ 987 ff. sollen vor allem Jura-Studierende quälen

e)

keine Ahnung

2.

Ist § 816 I 1 neben §§ 987 ff. anwendbar?

a)

Ja

b)

Nein

c)

kein Plan

3.

Welche Ansprüche regeln die §§ 987 ff. nach hM. grds. abschließend? (Mehrere Antwortmöglichkeiten!)

a)

Schadensersatzansprüche des Eigentümers

b)

Nutzungsersatzansprüche des Eigentümers

c)

Wertersatzansprüche des Eigentümers

d)

Verwendungsersatzansprüche des Besitzers

e)

Schadensersatzansprüche des Besitzers

4.

Kann ein einzelner Miteigentümer den Anspruch aus § 985 ohne Mitwirkung der anderen Miteigentümer gegen Dritte geltend machen?

a)

Ja

b)

Nein

c)

Weiß nicht

5.

In welcher Frist verjährt ein Herausgabeanspruch aus § 985?

a)

in 3 Jahren

b)

in 30 Jahren

c)

in 5 Jahren

d)

in 2 jahren

6.

Kann ein Eigentumsvorbehalt auch an Grundstücken vereinbart werden?

a)

Ja

b)

Nein

c)

Ist Grundstücksrecht dabei, bin ich es nicht - ich passe.

7.

Können auch bloß schuldrechtliche Beziehungen ein Recht zum Besitz im Sinne von § 986 I 1 Var. 1 begründen?

a)

Ja

b)

Nein

c)

Vielleicht!?

8.

Wann entsteht ein AnwartschaftsR des Vorbehaltskäufers?

a)

mit Kaufvertragsschluss

b)

mit Kaufvertragsschluss und bedingter Einigung iSv. § 929 S. 1

c)

mit Kaufvertragsschluss, bedingter Einigung und Übergabe iSv. § 929 S. 1

d)

mit Kaufvertragsschluss, bedingter Einigung, Übergabe iSv. § 929 S. 1 und Zahlung der ersten Kaufpreisrate

9.

E verkauft ein Grundstück an K und übergibt es sofort. Noch bevor K als neuer Eigentümer eingetragen wird, verkauft und übergibt er das Grundstück an B. Ist B gegenüber E zum Besitz berechtigt?

a)

Ja, gem. § 986 I 1 Var. 1

b)

Ja, gem. § 986 I 1 Var. 2

c)

Ja, gem. § 986 II

d)

Nein

10.

Gehört nach der hL der entgangene Gewinn (§ 252) zum Schadensersatz neben der Leistung (§§ 280 I, II, 286) oder statt der Leistung (§§ 280 I, III, 281 ff.)?

a)

Schadensersatz neben der Leistung (§§ 280 I, II, 286)

b)

Schadensersatz statt der Leistung (§§ 280 I, III, 281 ff.)

c)

Schadensersatz neben (§§ 280 I, II, 286) oder statt der Leistung (§§ 280 I, III, 281 ff.), je nachdem wann der Schaden eingetreten und die Leistung endgültig ausgeblieben ist