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WorksheetsGibt's noch was zu lernen?
Total questions: 5
Worksheet time: 10mins
"In meinem Deutschunterricht lege ich sehr viel Wert auf die Mitarbeit. Die Schularbeiten zählen ca. 30 % zur Note, der Rest ist Mitarbeit (und Hausübungen)."
(zwei Antworten)
Mit Prozent kann man bei der Leistungsbeurteilung überhaupt nicht argumentieren, das geht gar nicht.
Eh nett, geht aber an den Vorgaben der Leistungsbeurteilungsverordnung komplett vorbei.
So machen es viele D-LehrerInnen, ist auch sinnvoll entsprechend der Kompetenzbereiche.
Die Schularbeiten können zwar in der Unterstufe so wenig zählen, nicht aber in der Oberstufe!
Die Emma hat alle Aufgaben tiptop erledigt und abgegeben, daher braucht sie nicht zum Deutsch-Förderunterricht kommen.
Deutsch-Förderunterricht ist vor allem für Kinder mit Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache gedacht, Emma kann dort nicht profitieren.
ALLE SchülerInnen müssen laut LP entsprechend ihrer Fähigkeiten und Begabungsprofile gefördert werden, auch Emma hat ein Recht auf Förderunterricht!
Förderunterricht im Sinne der allgemeinen didaktischen Grundsätze ist für Emma nicht vorgesehen.
Förderunterricht ist auch Forderunterricht, auch Begabungsförderung kann in diesem Rahmen jedenfalls stattfinden.
Jamiro hat auf die Deutsch-Schularbeiten einen Vierer und einen Zweier geschrieben, seine Mitarbeit ist meistens in Ordnung. Also wird's in Deutsch wahrscheinlich ein "Befriedigend" als Gesamtnote werden.
Kommt drauf an, was bei den D-Schularbeiten Thema war: Wenn z. B. auch Lese-/Grammatikaufgaben dabei waren, dann passt diese Einschätzung.
Diese Notenbegründung ist rechtlich nicht korrekt und bei einer Berufung nicht haltbar.
Wenn die Mitarbeit gut ist, könnte Jamiro mit einer mündlichen Prüfung durchaus noch auf ein "Gut" kommen.
Diese Note ist nachvollziehbar, gerecht und im Sinne der LBVO zustande gekommen.
Deutsch-Schularbeiten ...
... sind zu korrigieren, zu beurteilen und auch verbal zu kommentieren.
... dürfen nicht nach mehr als drei freien Tagen, nicht an gleichen Tagen wie andere Schularbeiten/Tests und auch nicht an Geburtstagen geschrieben werden.
... sind grundsätzlich gleichwertig zu anderen Leistungsfeststellungen, das sagt aber nichts über ihre Gewichtung aus.
... müssen für alle SchülerInnen die gleichen Schreibaufträge/Aufgaben beinhalten, sonst wäre eine Beurteilung jedenfalls ungerecht.
Jakob hat den wesentlichen (Kompetenz-)Bereich schriftliche Kompetenz am Ende des Semesters nicht überwiegend erfüllt.
Was kann er nun machen?
Er könnte bei mir eine Prüfung zum Bereich "literarische Bildung" machen. Ist er da gut, kriegt er eine positive Note.
Da kann man leider nichts mehr machen: Hat man einen Kompetenzbereich nicht überwiegend erfüllt, bleibt die Note negativ (bis zur Matura).
Jakob kann zu einer Semesterprüfung antreten und den wesentlichen Bereich "schriftliche Kompetenz" unter Beweis stellen.
Er muss gar nichts machen: Er hat so oft aufgezeigt, also bekommt er jedenfalls eine positive Deutschnote!
