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zvE- und ESt-Ermittlung - Auffrischung

Total questions: 8

Worksheet time: 7mins

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1.

Der Einkommensteuerbescheid ergeht in der Regel nach Abgabe der Einkommensteuererklärung und

a)

enthält nur die Festsetzung der Einkommensteuer.

b)

enthält sowohl die Festsetzung der ESt als auch des SolZ und ggf. der KiSt.

2.

Fogende Einkünfte gehören zu den Gewinneinkunftsarten:

a)

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

b)

Einkünfte aus Gewerbebetrieb

c)

Einkünfte aus Kapitalvermögen

d)

Einkünfte aus LuF

3.

Zu den Überschusseinkunftsarten gehören:

a)

Sonstige Einkünfte

b)

Einkünfte aus Kapitalvermögen

c)

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

d)

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

e)

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

4.

Einnahmen sind

a)

immer Bruttowerte im Einkommensteuerrecht.

b)

immer Nettowerte im Einkommensteuerecht.

5.

Welche Antworten sind richtig?

a)

Gewinneinkünfte werden berechnet, indem Werbungskosten (§ 9 EStG ff.) von den Einnahmen (§ 8 EStG) abgezogen werden.

b)

Überschusseinkünfte werden berechnet, indem Betriebseinnahmen (§ 8 EStG analog) und Betriebsausgaben (§ 4(4) bis (10) EStG) saldiert werden.

c)

Betriebseinnahmen ./. Betriebsausgaben = Gewinn bzw. Verlust = Einkünfte (§§ 13 bis 18)

d)

Einnahmen ./. Werbungskosten = Überschusseinkünfte (§§ 19 bis 23 EStG)

6.

Lohnsteuer

a)

ist wie eine monatliche Vorauszahlung der Arbeitnehmer auf die Einkommensteuer.

b)

ist ein Steuerabzug an der Quelle.

7.

Basis für die Berechnung des Solidaritätszuschlages und der Kirchensteuer

a)

ist das zu versteuernde Einkommen (zvE).

b)

ist die tarifliche Einkommensteuer.

c)

ist die festzusetzende Einkommensteuer.

8.

Mandanten, die Einkünfte nach §§ 15-18 beziehen, zahlen

a)

quartalsweise Einkommensteuervorauszahlungen.

b)

monatliche Einkommensteuervorauszahlungen.

c)

monatliche Lohnersatzsteuer.