WorksheetszvE- und ESt-Ermittlung - Auffrischung
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Der Einkommensteuerbescheid ergeht in der Regel nach Abgabe der Einkommensteuererklärung und
enthält nur die Festsetzung der Einkommensteuer.
enthält sowohl die Festsetzung der ESt als auch des SolZ und ggf. der KiSt.
Fogende Einkünfte gehören zu den Gewinneinkunftsarten:
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Einkünfte aus LuF
Zu den Überschusseinkunftsarten gehören:
Sonstige Einkünfte
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
Einnahmen sind
immer Bruttowerte im Einkommensteuerrecht.
immer Nettowerte im Einkommensteuerecht.
Welche Antworten sind richtig?
Gewinneinkünfte werden berechnet, indem Werbungskosten (§ 9 EStG ff.) von den Einnahmen (§ 8 EStG) abgezogen werden.
Überschusseinkünfte werden berechnet, indem Betriebseinnahmen (§ 8 EStG analog) und Betriebsausgaben (§ 4(4) bis (10) EStG) saldiert werden.
Betriebseinnahmen ./. Betriebsausgaben = Gewinn bzw. Verlust = Einkünfte (§§ 13 bis 18)
Einnahmen ./. Werbungskosten = Überschusseinkünfte (§§ 19 bis 23 EStG)
Lohnsteuer
ist wie eine monatliche Vorauszahlung der Arbeitnehmer auf die Einkommensteuer.
ist ein Steuerabzug an der Quelle.
Basis für die Berechnung des Solidaritätszuschlages und der Kirchensteuer
ist das zu versteuernde Einkommen (zvE).
ist die tarifliche Einkommensteuer.
ist die festzusetzende Einkommensteuer.
Mandanten, die Einkünfte nach §§ 15-18 beziehen, zahlen
quartalsweise Einkommensteuervorauszahlungen.
monatliche Einkommensteuervorauszahlungen.
monatliche Lohnersatzsteuer.
