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Öffentlich rechtliche Grundlagen

Total questions: 110

Worksheet time: 27hrs 16mins

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1.

Das Demokratische Prinzip besagt unter anderem, das

a)

Das Volk der Träger der Staatsgewalt ist

b)

Österreich in Bundesländer mit einen eigenen Kompetenzen und Mitbestimmungsrechten aufgeteilt ist

c)

Die Staatsbürger gegenüber dem Staat Grund und Freiheitsrechte habe

d)

Österreich einen gewählten Bundespräsidenten hat

2.

Die öffentliche Rechte regelt unter anderem

a)

Die Zuständigkeit von Bundes und Landesbehörden

b)

Rechtsbeziehungen, bei denen hoheitliche Macht seitens der Behörden ausgeübt wird

c)

Dass die Verwaltungsbehörden zur Vollziehung sämtliche Gesetzte unserer Rechtsordnung zuständig sind

d)

Rechtsbeziehungen, bei denen sich die beteiligten gleichberechtigt gegenüberstehen

3.

Folgende Aussagen sind für privates Recht zutreffend

a)

Für die Rechtsdurchsetzung sind Zivilgerichte zuständig

b)

Regelt die Zuständigkeit und Tätigkeit von Bundes und Landesbehörden

c)

Regelt Rechtsbeziehungen, bei denen Hoheitliche Macht seitens der Behörden ausgeübt wird

d)

Regelt die Rechtsbeziehungen, bei denen sich die beteiligten gleichberechtigt gegenüberstehen

4.

Welche aussagen zum Stufenausbau der Rechtsordnung treffen zu?

a)

Eine Norm höherer Stufe kann eine Norm niedrigerer Stufe außer Kraft setzen

b)

Eine Norm niedrigerer Stufe darf eine Norm höherer Stufe widersprechen, wenn dies zum Vorteil der Bürger ist

c)

Eine Norm niedrigerer Stufe muss auf Grundlagen einer höheren Norm zustande gekommen sein und darf nicht im Widerspruch zur höheren stehen

d)

Verordnung sind Normen mit genereller Rechtskraft und kommen daher im Nationalrat oder Landtag zustande

5.

Beurteilen sie folgende Aussagen zu den genannten Höchstgerichten

a)

Der Oberste Gerichtshof ist das oberste Gericht in Zivil- und Strafrecht

b)

Der Verfassungsgerichtshof kontrolliert die Gesetzmäßigkeit von Verwaltungshandlungen

c)

Der EUGH ist zuständig für Auslegung des EU-Rechts, Vorabscheidungsverfahren, etc.

d)

Der Verwaltungsgerichtshof kontrolliert die Einhaltung der Verfassung inkl. Grundrechte

6.

Welche Aussagen zur mittelbaren Bundesverwaltung trifft zu?

a)

Landesbehörden werden funktional als Bundesbehörden tätig

b)

Bundesbehörden werden funktional als Landesbehörden tätig

c)

Bundesbehörden führen in den Bundesländern ihre Agenden mittels eigener Behörden

d)

Landesbehörden vollziehen Bundesgesetze

7.

Welche Aussagen zur unmittelbaren Bundesverwaltung trifft zu?

a)

Landesbehörden werden funktional als Bundesbehörden tätig

b)

Bundesbehörden werden funktional als Landesbehörden tätig

c)

Bundesbehörden führen in den Bundesländern ihre Agenden mittels eigener Behörden

d)

Landesbehörden vollziehen Bundesgesetze

8.

Welche Aussagen zur Verordnung trifft zu?

a)

Ist ein Gesetz im formellen aber nicht im materiellen Sinn

b)

Ist ein Gesetz im materiellen aber nicht im formellen Sinn

c)

Es herrscht das Prinzip der Vorausbestimmung des Verordnungsinhaltes durch das Gesetz

d)

Verordnung haben einen individuellen Adressatenkreis

9.

Welche Aussagen zum Kumulationsprinzip ist richtig?

a)

Für eine bestimme Sache werden alle relevanten Gesetzte in einem Verfahren bzw. Bescheid erledigt

b)

Wenn ein Sachverhalt gleichzeitig mehreren Gesetzen unterliegt, sind für die Realisierung eines Projektes unter Umständen mehrere Bewilligungen erforderlich

c)

Konzentrationsprinzip ist ein anderer Begriff für Kumulationsprinzip

d)

Bewilligungen nach dem Forstrechtgesetz sind kumulativ zu erwirken

10.

Welche Aussagen zur Beschwerdevorentscheidung treffen zu?

a)

Bescheiderlassende Behörden kann binnen zwei Monaten den angefochtenen Bescheid aufheben, abändern oder die Beschwerde zurück- oder abweisen

b)

Eine Beschwerdevorentscheidung wird von den der Behörde zweiter Instanz getroffen

c)

Gegen Beschwerdevorentscheidungen kann binnen zwei Wochen nach Zustellung bei dem Bescheid erlassenden Behörde ein Vorlageantrag gestellt werden

d)

Die Beschwerdevorentscheidung kann von dem Bescheid erlassende Behörde nur getroffen werden, wenn Sie den Bescheid abändert

11.

Welche Aussagen sind richtig: Mit der Parteistellung verbundene Rechte sind unter anderem

a)

Rechtsanspruch auf Geltendmachung der Entscheidungspflicht der Behörden

b)

Akteneinsicht

c)

Lediglich Verkündungen aber nicht Zustellung des Bescheides

d)

Erhebung von Rechtsmittel

12.

Welche Aussagen zum Verantwortlichen Beauftragten treffen zu?

a)

Der Verantwortliche Beauftragte haftet für die Einhaltung der verwaltungsrechtlichen Bestimmungen mit seinem Privatvermögen

b)

Diverse Verwaltungsgesetze sehen die Bestellungen von verantwortlichen Beauftragten zur Einhaltung der Verwaltungsvorschriften vor

c)

Durch die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten werden Gewerbeinhaber bzw. Geschäftsführer von der Haftung gänzlich befreit

d)

Verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit ist im §9 Verwaltungsstrafgesetz geregelt

13.

Wann ist für die selbstständige Tätigkeit eine Gewerbeberechtigung erforderlich?

a)

Bei Ausübung einer von der Gewerbeordnung ausgenommenen Tätigkeit

b)

Bei Ausübung eines reglementierten Gewerbes

c)

Bei Ausübung eines freien Gewerbes

d)

Wenn keine Betriebsanlagengenehmigung vorliegt

14.

Ein Flächenwidmungsplan

a)

Ist eine Verordnung des Landeshauptmannes in Vollziehung des jeweiligen Raumordnungsgesetzes

b)

Ist grundsätzlich eine Verordnung der Gemeinde in der das Gemeindegebiet in bestimmten Bereiche eingeteilt wird

c)

Unterliegt der Aufsicht der jeweiligen Landesregierung

d)

Ist wesentlich bei der Erteilung einer Baubewilligung, da eine Baulandwidmung erforderlich ist

15.

Wesensmerkmale eines Bescheides sind:

a)

Generelle Adressatenkreis

b)

Förmlichkeit

c)

Rechtswirksamkeit entfaltet sich durch Zustellung bzw. Verkündung

d)

Hoheitlicher Akt einer Verwaltungsbehörde

16.

Außerordentliche Verwaltungsmittel gegen einen Bescheid sind:

a)

Berufung

b)

Wiederaufnahme des Verfahrens

c)

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

d)

Freispruch

17.

Welche Aussagen zur Gerichtsbarkeit treffen zu?

a)

Gerichte sind zuständig zur Vollziehung in allen Zivilstreitigkeiten

b)

(Straf)Gerichte sind in Strafsachen zuständig, die nicht von Verwaltungsbehörden in Verwaltungsverfahren zu behandeln sind

c)

Gerichtsverfahren sind grundsätzlich mündlich und öffentlich

d)

Es gibt eine fixe Geschäftsleitung bei den Gerichten

18.

Welche Aussagen zum gewerberechtlichen Geschäftsführer treffen zu?

a)

Ist entweder ein mindestens zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit beschäftigter Dienstnehmer oder ein vertretungsbefugtes Organ bei Gesellschaften

b)

Ist sowohl dem Arbeitgeber als auch der Gewerbebehörde zur Einhaltung des Gewerberechtes verpflichtet und haftet für Verwaltungstrafen persönlich mit seinem Privatvermögen

c)

Ist Verpflichtet zu benennen für Gesellschafter und von Einzelunternehmen ohne Befähigungsnachweis

d)

Muss immer gleichzeitig der handelsrechtliche Geschäftsführer sein

19.

Das gewaltentrennende Prinzip

a)

Besagt, dass die Staatsfunktionen voneinander unabhängig ausgeübt werden, die nicht n die Tätigkeiten andere Organe eingreifen dürfen

b)

Regelt, dass es eine Trennung von Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit gibt

c)

Wird auch Föderalismus genannt

d)

Beinhaltet die Grund und Freiheitsrechte

20.

Folgendes Höchstgericht ist auf nationaler Ebene für Erkenntnisse in Zivil und Strafsachen zuständig

a)

Verfassungsgerichtshof

b)

Verwaltungsgerichtshof

c)

Oberster Gerichsthof

d)

Europäischer Gerichtshof

21.

Relatives zwingendes Recht

a)

Wird auch dispositives Recht genannt

b)

Kann durch Vereinbarung nicht verändert werden

c)

Verstößt gegen das Verfassungsrecht, da Gesetze immer absolut wirksam sein müssen

d)

Kann durch Vereinbarung nur zu Gunsten des Vertragspartners verändert werden

22.

Verwaltungsstrafrecht: Bei einer Verwaltungsübertretung

a)

Wird die zuständige Verwaltungsbehörde mittels Urteil entschieden

b)

Wird keine Eintragung ins Strafregister vorgenommen

c)

Ist stets eine öffentlich und mündliche Verhandlung durchzuführen

d)

Liegt rechtswidriges Verhalten vor, dass aufgrund von Verwaltungsgesetzen verboten ist

23.

Welche Aussagen zur Selbstverwaltung treffen zu?

a)

Weisungsfreiheit im eigenen Wirkungsbereich

b)

Die kommunale Selbstverwaltung ist in der Verfassung vorgesehen

c)

Es gilt das Prinzip Subsidiarität, d.h. übergeordneter Verband soll keine Aufgabe besorgen, die ein untergeordneter ebenso gut kann

d)

Berufliche Selbstverwaltung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben

24.

Eine juristische Person

a)

Ist keine natürliche Person und wird daher rechtliche wie eine Sache behandelt

b)

Ist geschäftsfähig aber nicht rechtsfähig

c)

Ist ein Rechtssubjekt und somit Träger von Rechten und Pflichten

d)

Ist ein Rechtsobjekt

25.

Welche folgenden Rechtsquellen gehören insbesondere zum Bereich Verwaltungsstrafverfahren?

a)

Strafprozessverordnung

b)

Verwaltungsstrafgesetz

c)

Zustellgesetz

d)

Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz

26.

Bestandteile eines Bescheides

a)

Rechtmittelbelehrung

b)

Spruch

c)

Bescheidadressat

d)

Hinweis auf Insolvenzverfahren

27.

Handlungsformen der Hoheitsverwaltung sind:

a)

Bescheid

b)

Verordnung

c)

Vertrag

d)

Urteil

28.

Eine Betriebsanlagengenehmigung

a)

Ist nötig bei theoretischer Gefährdung oder Belästigung für Personen, Nachbarn oder Umwelt

b)

Ist mit einer Gewerbeberechtigung nicht notwendig

c)

Ist das gleiche wie eine Baugenehmigung

d)

Muss vor Betriebsaufnahme vorliegen

29.

Das Rechtsstaatliche Prinzip bedeutet unter anderem, dass

a)

Jede Entscheidung einer staatlichen Behörde auf einer allgemeinen zugänglichen generellen Norm beruhen muss

b)

Die Zivilgerichte die Entscheidungen von Verwaltungsbehörden überprüfen

c)

Alle generellen Normen also auch Verordnungen nur vom Nationalrat oder Landtag erlassen werden dürfen

d)

Generelle Normen nur in gesetzlichen gerodeten Verfahren erzeugt werden dürfen

30.

Dispositives Recht

a)

Kann durch Vereinbarung nicht verändert werden

b)

Kann durch Vereinbarung auch zum Nachteil des Vertragspartners verändert werden

c)

Kann durch Vereinbarung nur zu Gunsten des Vertragspartners verändert werden

d)

Widerspricht dem rechtsstaatlichen Prinzip

31.

Das Bundesstaatliche Prinzip besagt, dass

a)

Österreich einen gewählten Präsidenten hat

b)

Das Förderalismus laut Verfassung unzulässig ist

c)

es eine Trennung der Staatsfunktion in Legislative, Executive und Judikative gibt

d)

Die Staatsfunktionen zwischen Bund und Ländern aufgeteilt sind

32.

Eine Beschlussfassung durch den Nationalrat für Verfassungsgesetze liegt vor bei

a)

½ Anwesenheit und absolute Mehrheit der angegebenen Stimmen

b)

½ Anwesenheit und 2/3 der abgegebenen Stimmen

c)

1/3 Anwesenheit und absolute Mehrheit der angegebenen Stimmen

d)

2/3 Mehrheit und mindestens ½ der angegebenen Stimmen

33.

Eine Beschlussfassung durch den Nationalrat für einfache Gesetze liegt vor bei:

a)

½ Anwesenheit und absolute Mehrheit der angegebenen Stimmen

b)

½ Anwesenheit und 2/3 der abgegebenen Stimmen

c)

1/3 Anwesenheit und absolute Mehrheit (1/2 + 1) der angegebenen Stimmen

d)

2/3 Mehrheit und mindestens ½ der angegebenen Stimmen

34.

Rechtserkenntnisquellen sind unter anderem

a)

Amtsblatt der europäischen Union

b)

Bundesgesetzblätter

c)

Landesgesetzblätter

d)

Erlässe

35.

Welcher Punkt der Aussage trifft auf die Fahrlässigkeit nicht zu? Fahrlässig verhält sich, wird die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er

a)

Trotz Unzurechnungsfähigkeit verpflichtet ist

b)

Geistig und körperlich fähig ist

c)

Die ihm zugemutet werden kann

d)

Nach den Umständen verpflichtet

36.

Welche Aussagen zu den Verwaltungsgerichten sind richtig?

a)

Die Verwaltungsgerichte sind grundsätzlich in allen Verwaltungsangelegenheiten in zweiter Instanz zuständig

b)

Als Grundregel besteht eine Kompetenz der Landesverwaltungsgerichte (= Subsidiare Allzuständigkeit)

c)

Es gibt insgesamt 10 Verwaltungsgerichte

d)

Das Bundesverwaltungsgericht ist in allen Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung zuständig

37.

Für die Ausübung eines freien Gewerbes

a)

Braucht man eine Gewerbeberechtigung, jedoch ist kein Befähigungsnachweis zu erbringen

b)

Kann ein individueller Befähigungsnachweis erbracht werden

c)

Ist aufgrund der Ausnahme von der Gewerbeordnung keine Gewerbeberechtigung erforderlich

d)

Braucht man keine Betriebsanlagenbewilligung

38.

Föderalismus bedeutet, dass

a)

Österreich ein Bundesstaat ist und somit die Staatsfunktionen zwischen Bund und Ländern aufgeteilt sind

b)

Es eine Trennung der Staatsfunktionen in Legislative, Exekutive und Judikative gibt

c)

Die österreichischen Staatsbürger Grund- und Freiheitsrechte haben

d)

Österreich ein gewähltes Staatsoberhaupt hat

39.

Zur Legislative gehören der

a)

Nationalrat

b)

Bundesrat

c)

Bundespräsident

d)

Landtag

40.

Geschäftsfähigkeit: Eines 16-Jährigen

a)

Ist voll geschäftsfähig, weil ja auch wahlberechtigt

b)

Kann über ein eigenes Einkommen verfügen, wenn keine Gefährdung der Lebensbedürfnisse gegeben ist

c)

Darf nur alter typische Geschäfte abschließen mit der Ausnahme, dass Schenkungen ohne Bedingungen angenommen werden dürfen

d)

Kann nur ,,hinkende Rechtsgeschäfte‘‘ abschließen

41.

Definition Bankgarantie: Was stimmt?

a)

Eine Bankgarantie kann unter anderem zur Sicherung eines Haftrücklasses vereinbart werden

b)

Zur Sicherung einer Forderung verpflichtet sich ein Dritter (Bürger), für eine fremde Schuld die Haftung zu übernehmen

c)

Eine Bank gibt ein abstraktes Versprechen, zu Gunsten eines Dritten bei Vorliegen bestimmter Umstände Zahlung zu leisten

d)

Es wird garantiert, dass bei Verzug mit einer Teilleistung der ganze Rest fällig ist

42.

In welchen maßgeblichen Zeitpunkt muss ein Mangel vorhanden sein, damit der Käufer Gewährleistungsansprüche hat?

a)

Bei Vertragsabschluss

b)

Bei Übergabe bzw. Erfüllung

c)

Bei Bezahlung der Rechnung

d)

Während der Frist von 2 bzw. 3 Jahre

43.

Vertragsfreiheit (Privatautonomie) bedeutet insbesondere, dass:

a)

Verträge grundsätzlich formfrei gültig zustande kommen

b)

Nur Nichtunternehmer (Private) im Rahmen der Gesetze den Vertragsinhalt frei wählen

c)

Vertragsinhalt im Rahmen der Gesetze frei gestalten werden kann

d)

Vertragstypen in Privatrechtsgesetzen fix vorgegeben sind

44.

Welche Aussagen zur Gewährleistung treffen zu? Gewährleistung ist

a)

Die Verpflichtung des Unternehmers, eine schadhafte Ware auszutauschen soweit ihn ein Verschulden trifft

b)

Eine Leistung, die der Verkäufer bei Verzug gewähren muss.

c)

Gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, verschuldensabhängig für Mängel einzustehen, die die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe hatte

d)

Grundsätzliche zwingendes Recht hinsichtlich Verbraucher

45.

Grundsätze des Sachenrechts sind unter anderem:

a)

Publizität

b)

Privatautonomie

c)

Spezialität

d)

Typenzwang

46.

Bauchrecht: Welche Aussagen treffen zu? Ein Bauchrecht

a)

Betrifft Bauwerke, die sich auf fremden Grund befinden, ohne dass sie dort stehen bleiben

b)

Darf nur durch die öffentliche Hand oder Kirche eingeräumt werden

c)

Gilt als unbewegliche Sache

d)

Entsteht durch Eintragung ins Grundbuch und wird auch so übertragen

47.

Das Grundbuch besteht insbesondere aus

a)

Hauptbuch und Urkundensammlung

b)

Flächenwidmungsplan

c)

Löschungsverzeichnis

d)

Kataster

48.

Welche Aussagen zur zivilrechtlichen Verjährung treffen zu?

a)

Verjährung bedeutet, dass der Anspruch verfällt und daher nicht mehr besteht

b)

Verjährung bedeutet, dass der Anspruch gerichtlich nicht mehr durchsetzbar ist

c)

Durch eine außergerichtliche Mahnung kann die Verjährung verhindert werden

d)

Die Verjährungszeit für Forderungen des täglichen Lebens beträgt 3 Jahre

49.

Welche Aussagen zu Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) treffen zu?

a)

AGB sind gegenüber Konsumenten unzulässig, da sie in der Regel nachteilig Klauseln enthalte

b)

AGB gelten, wenn Vertragspartner auf seine AGB verweist und der andere dies akzeptiert

c)

AGB werden für immer wieder gleichartige abgeschlossene Verträge zusammengefasst

d)

Es herrscht das Transparenzgebot d.h. unklare Regelungen werden zum Nachteil des Vertragsformulierers ausgelegt

50.

Welche Aussagen zum Kataster treffen zu?

a)

Kataster wird von den Vermessungsämtern geführt und dient der Einsichtnehmung tatsächlicher Grundstücksverhältnisse

b)

Eine Grundbucheintragung darf ohne Grenzkatasternachweis nicht durchgeführt werden

c)

Grenzkataster sind Gründstücksgrenzen verbindlich nachgewiesen

d)

Der Kataster wird von den Bezirksgerichten geführt und ist wie das Grundbuch, Öffentlich

51.

Das Grundbuch wird geführt von:

a)

Bezirkshauptmannschaft

b)

Bezirksgericht

c)

Gemeinden

d)

Landesgerichten

52.

Gewährleistungspflicht für bewegliche Sachen ist:

a)

3 jahre

b)

2 jahre

c)

1 jahr

d)

5 jahre

53.

Das A-Blatt des Hauptbuches enthält:

a)

Eigentümer und Anteile

b)

Berechtigung wie Dienstbarkeiten in herrschender Stellung

c)

Einlagezahl

d)

Dienstbarkeiten in dienender Stellung

54.

Das A-Blatt (A1 ud A2) des Hauptbuches enthält insbesondere

a)

Grundstücksadresse

b)

Berechtigungen wie Dienstbarkeiten in herrschender Stellung

55.

Das B-Blatt des Hauptbuches enthält insbesondere

a)

Eigentümer und Anteile

b)

Einlagezahl

c)

Dienstbarkeiten in dienender Stellung

d)

Berechtigung wie Dienstbarkeiten in herrschender Stellung

56.

Wodurch erfolgt bei Liegenschaften wesentlich der Eigentumswechsel?

a)

Durch Eintragung ins Grundbuch

b)

Durch Abschluss des Kaufvertrages beim Notar

c)

Durch die Übergabe durch Zeichen, z.B. Übergabe des Schlüssels

d)

Durch Bezahlung des Kaufpreises

57.

Welche Aussage treffen zu? Ein Servitut

a)

Wird durch Einverleibung ins Grundbuch ein absolutes Recht

b)

Bewirkt, dass der Verpflichtete aktiv eine Leistung erbringen muss

c)

Ist wie das Eigentum, dringendes Vollrecht

d)

Verjährt durch mindestens 3 Jahre fortwährende Wiedersetzung und keiner gerichtlichen Geltendmachung des Berechtigten

58.

Schadenersatz kann geltend gemacht werden

a)

Lediglich wenn ein Geschäft zwischen Kaufleuten vorliegt

b)

Absolut 30 Jahre lang, jedoch innerhalb einer Frist von 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden

c)

Wenn der Schädiger kausal, rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat

d)

Sobald ein Schaden auch nur verursacht wurde

59.

Die Unternehmerische Untersuchungs- und Rügepflicht

a)

Bedeutet, dass Unternehmer gelieferte Ware zumindest stichprobenartig untersuchen und festgestellte Mängel laut Gesetz per Einschreiben von 3 Wochen rügen müssen

b)

Gilt nur für zweiseitige Unternehmer bezogene Geschäfte

c)

Bedeutet, dass Unternehmer gelieferte Ware zu mindestens Stichprobenartig untersuchen und festgestellte Mängel innerhalb angemessener Frist rügen muss

d)

Ist im Unternehmergesetzbuch geregelt

60.

Die Stornogebühr

a)

Dient zur Sicherstellung von etwaigen Schadenersatzsprüchen

b)

Muss vertraglich vereinbart werden und berechtigt bei der Bezahlung zum Rücktritt vom Vertrag (Reugeld)

c)

Darf mit einem Konsumenten nicht vereinbart werden

d)

Ist gesetzlich vorgeschrieben und berechtigt zum Rücktritt vom Vertrag, wenn mindestens 15% des Auftragswertes überschritten werden

61.

Schadenersatzanspruch aus Vertrag

a)

Der Geschädigte hat die Beweislast für das Vorliegen eines Schadens

b)

Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn in den AGBs vereinbart

c)

Der Geschädigte muss fremdes Verschulden Beweisen

d)

Der vermeintliche Schädiger muss seine Schuldlosigkeiten beweisen

62.

Folgendes Grundsätze gelten insbesondere im Grundbuchsrecht

a)

Eintragungsprinzip

b)

Prioritätsprinzip

c)

Publizitätsprinzip

d)

Offizialmaxime

63.

Lieferverzug. Rücktritt vom Vertrag seitens des Käufers

a)

Ist nicht möglich, denn Verträge sind einzuhalten

b)

Bei einem Termingeschäft unter Setzung einer angemessenen Nachfrist möglich

c)

Bei einem Fixgeschäft nicht erforderlich, da der Vertrag im Zeitpunkt der Nichterfüllung verfällt

d)

Nur möglich, wenn ein Schaden entstanden ist

64.

Welche Aussagen zum Pfandecht sind richtig

a)

Ein Pfandrecht an unbeweglichen Sachen kann nur durch Einverleibung ins Grundbuch erworben werden

b)

Mit dem Pfandrecht ist immer auch ein Gebrauchsrecht verbunden

c)

Ein Pfandrecht ist wie das Eigentum ein dringliches Vollrecht

d)

Ein Faustpfand ist ein Pfandrecht an beweglichen Sachen

65.

Voraussetzung für einen gültigen Vertrag sind unter anderem:

a)

Geschäftsfähigkeit

b)

Deliktsfähigkeit

c)

Jedenfalls schriftlich, weil ja sonst nicht beweisbar

d)

Übereinstimmende Willenserklärung

66.

Welche Aussagen zur Ersitzung treffen zu?

a)

Auch geborgte Sachen können ersessen werden, wenn die Ersitzung abgelaufen ist

b)

Ersitzungsfrist für unbewegliche Sachen ist 30 Jahre

c)

Ersitzungsfrist für bewegliche Sachen ist 5 Jahre

d)

Vorrausetzung für die Ersitzung ist der gute Glaube

67.

Befindet sich der Käufer in Annahmeverzug

a)

Muss der Verkäufer laut Gesetz noch mindestens 2 Lieferversuche durchführen

b)

Kann der Verkäufer den Kaufpreis nicht verlangen

c)

Muss der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten

d)

Kann die Ware vom Verkäufer in einem öffentlichen Lagerhaus hinterlegt werden

68.

Welche Behörde ist in Österreich grundsätzlich für Bauangelegenheiten zuständig

a)

Gemeinde/Bürgermeister

b)

Bezirksverwaltungsbehörde

c)

Landeshauptmann

d)

Landesregierung

69.

Welche Aussagen zum österreichischem Wahlrecht sind richtig?

a)

Das Österreichische Wahlrecht ist gleich

b)

Das Österreichische Wahlrecht ist unmittelbar

c)

Grundsatz der Verhältniswahl bedeutet, die Sitze im Nationalrat im Verhältnis auf die Parteien aufgeteilt werden

d)

Das Österreichische Wahlrecht ist mittelbar, da wir eine repräsentative Demokratie haben

70.

Welche Aussagen zum Angebot bzw. einer Bindungswirkung trifft zu?

a)

Angebot im vertragsrechtlichen Sinn liegt vor, wenn der Inhalt ausreichend bestimmt und ein bindungsmaß zum Vertrag vorhanden ist

b)

Bei einem freibleibenden Angebot ist man zu einer Frist von rund 10 Tagen gebunden

c)

Ein Angebot im Vertrag rechtlichen Sinn ist an einen unbestimmten Personenkreis gerichtet

d)

Ein Angebot hat keine Bindungswirkung durch Kausal ohne Obligo oder Freibleibend

71.

Folgende Aussage zur Konventionalstrafe treffen zu: Konventionalstrafe

a)

Gilt auch dann zwischen den Vertragspartnern, wenn sie nicht vertraglich vorgeben wurde, um Schadenersatzansprüche unkomplizierter abhanden zu können

b)

Wird auch als Pönale bezeichnet

c)

Bedeutet, dass lediglich der Schaden ersetz werden muss, die tatsächliche entstanden ist,

aber verschuldungsabhängig

d)

Ist ein vertraglich pauschalierter Schadenersatz und besteht nur bei Verschuldung des Schädigers

72.

Ursprünglicher Eigentumserwerb kann erfolgen durch

a)

Unentgeltlichen gutgläubigen Eigentumserwerb vom Nichteigentümer

b)

Ersetzung durch den redlichen Besitzer nach Ablauf einer jeweils entsprechenden Frist

c)

Verarbeitung

d)

Fund und Ablauf einer Frist von 3 Jahren

73.

Servitute verjähren

a)

Innerhalb von 30 Jahren durch Nichtgebrauch

b)

Unterschiedlich, ob Haus oder Feldservitut

c)

Innerhalb von 10 Jahren durch fortwährende Widersetzung des Eigentümers und keine Klage des Berechtigten

d)

Laut ABGB gar nicht weil absolutes Recht

74.

Welche Aussagen zum Eigentum treffen zu?

a)

Beim Miteigentum haben mehrere Personen ein quotenmäßiges Eigentumsrecht

b)

Beim Mieteigentum können alle Mieteigentümer nur gemeinschaftlich über das Vermögen verfügen

c)

Gesamthandeigentum können alle Eigentümer unabhängig voneinander über ihren Anteilen verfügen

d)

Das Wohnungseigentum ist das dingliche Recht über bestimme Räume verfügen zu dürfen

75.

Welche Aussagen zum Pfandrecht stimmen?

a)

Im Insolvenzverfahren hat der Pfandgläubiger ein Absonderungsrecht

b)

Der Pfandnehmer darf die Sache benützen

c)

Das Pfandrecht wird erworben durch Titel und Modus

d)

Hypothek ist ein Pfandrechet an unbeweglichen Sachen

76.

Folgende Rechte werden insbesondere ins Grundbuch eingetragen:

a)

Servitut

b)

Reallast

c)

Superädifikat

d)

Besitz

77.

Superädifikat: Welche Aussagen treffen zu

a)

Entsteht durch Eintragung ins Grundbuch

b)

Betrifft Bauwerke, die sich auf fremden Grund befinden, ohne dass sie dort ständig bleiben sollen

c)

Es darf nur durch die öffentliche Hand oder Kirche eingeräumt werden

d)

Gilt als unbewegliche Sache

78.

Welche Aussagen stimmen? Ein Kataster besteht aus

a)

Grundstücksverzeichnis

b)

Grundeigentümerverzeichnis

c)

Pläne und Luftbilder

d)

Gilt als unbewegliche Sache

79.

Welche Aussagen zur Vollmacht treffen zu?

a)

Muss schriftlich erteilt werden

b)

Betrifft das Außenverhältnis

c)

Ein Prokurator ist jemand der eine Vollmacht überschreibt

d)

Muss im Firmenbuch eingetragen werden, damit sie nach außen wirksam ist

80.

Baurecht: Welche Aussage(n) trifft/treffen zu? Ein Baurecht …

a)

betrifft Bauwerke, die sich auf fremden Grund befinden, ohne dass sie dort ständig bleiben sollen

b)

darf nur durch die öffentliche Hand oder Kirche eingeräumt werden.

c)

gilt als unbewegliche Sache

d)

entsteht durch Eintragung ins Grundbuch und wird auch so übertragen

81.

Welche Regelung des Schadenersatzes ist mit folgendem Gesetzestext gemeint?

§1313a ABGB: „Wer einem anderen zu einer Leistung verpflichtet ist, haftet ihm für das Verschulden seines gesetzlichen Vertreters sowie der Personen, deren er sich zur Erfüllung bedient, wie für sein eigenes.“

a)

Sachverständigenhaftung

b)

Organhaftung

c)

Erfüllungsgehilfenhaftung

d)

Amtshaftung

82.

Folgende Aussagen zum Kostenvoranschlag an den Verbraucher ohne Zusatzvereinbarung treffen zu:

a)

Ist kostenlos

b)

Ist kostenpflichtig

c)

Preis ist verbindlich

d)

Preis ist unverbindlich

83.

Folgende Aussagen zum Kostenvoranschlag an den Unternehmer ohne Zusatzvereinbarung treffen zu:

a)

Ist kostenlos

b)

Ist kostenpflichtig

c)

Preis ist verbindlich

d)

Preis ist unverbindlich

84.

Der Buchstabe G in einem Grundbuchauszug bedeutet:

a)

Garage

b)

Grenzkataster

c)

Grundbücherlich erfasst

d)

Gesamtfläche

85.

Eine Besitzstörungsklage

a)

Kann eingebracht werden, wenn das ortübliche Maß an Störungsfaktoren überschritten ist, auch wenn die Störung durch Gesetze oder Richterspruch legitimiert ist.

b)

Kann nur dann eingebracht werden, wenn die Selbsthilfe im Sinne des § 344 ABGB versucht wurde

c)

Kann nur vom Sachbesitzer eingebracht werden

d)

Kann binnen 30 Tagen ab Kenntnis der Störung eingebracht werden

86.

Rücktritt vom Vertrag ist insbesondere möglich

a)

Bei Lieferverzug unter Setzung einer Nachfrist

b)

Jederzeit, wenn der Vertragspartner seine Vertragspflichten nicht erfüllt hat.

c)

Nur wenn bereits ein Schaden entstanden ist.

d)

Nachdem Gewährleistungsrecht bei unbehebbaren, wesentlichen Schäden.

87.

Welche Aussagen zu den AGB´s treffen zu?

a)

Jeder Unternehmer muss AGB´s haben

b)

AGB´s werden für immer wieder gleichartig abgeschlossene Verträge zusammengefasst

c)

Durch AGB´s kann der Vertragspartner grundsätzlich nie schlechter gestellt werden, als im Gesetz vorgesehen ist.

d)

AGB´s gelten nicht, wenn der Vertragspartner diese akzeptiert, obwohl er sie nicht verstanden hat.

88.

Welche Aussagen sind zutreffend: Sachenrechte

a)

Sind absolute Rechte

b)

Regeln vermögensrechtliche Beziehungen zwischen Personen

c)

Regeln die rechtliche Beziehung zwischen Person und Sachen

d)

Werden durch Titel und Modus übertragen

89.

Willenserklärung:

a)

Es gibt eine ausdrückliche und eine schlüssige Willenserklärung

b)

.

90.

Das Justizstrafrecht:

a)

wird von unabhängigen Gerichten vollzogen

b)

gehört zum öffentlichen Recht

c)

kennt im Unterschied zum Verwaltungsstrafrecht keine Strafen für fahrlässiges Verhalten

d)

wird von Verwaltungsbehörden vollzogen

91.

Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit

a)

sich durch rechtlich erhebliche Willenserklärungen berechtigen und verpflichten zu können

b)

Durch eigenes rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten strafbar (ab 14 Jahren) werden zu können

c)

Träger von Rechten und Pflichten sein zu können

d)

welche nur bei Menschen bestehen kann

92.

Welche der folgenden Definitionen stimmt nicht?

a)

Eigentumsbesitz liegt vor, wenn der Eigentümer seine Sache nicht bei sich hat

b)

Eigentümer hat im Rahmen des Gesetzes unbeschränkte rechtliche Herrschaft über seine Sache

c)

Besitzer hat Sache in seiner Gewalt und will sie als seine behalten oder verwenden

d)

Inhaber hat Sache in seiner Gewalt, ohne sie als seine behalten zu wollen

93.

Die Prokura

a)

ist im Unternehmensgesetzbuch geregelt

b)

ist eine Vollmacht mit gesetzlich zwingend festgelegtem Umfang

c)

Jederzeit widerruflich und nicht übertragbar

d)

ist im Firmenbuch einzutragen

94.

Welche Aussagen zur Beweislastumkehr im Gewährleistungsrecht sind korrekt?

a)

Beweislastumkehr gilt nicht für Verschleißerscheinungen

b)

Die ersten sechs Monate nach der Übergabe wird gesetzlich vermutet, dass die Ware schon zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war

c)

Verkäufer muss Mangelfreiheit in den ersten 6 Monaten beweisen

d)

Käufer muss in den ersten 6 Monaten Mangelfreiheit beweisen

95.

Die Garantie ist

a)

die freiwillige Übernahme der Haftung für Mängel an der Ware, die innerhalb einer bestimmten Frist auftreten

b)

die gesetzliche Haftungsverpflichtung des Verkäufers bei Verschulden am Mangel der Ware

c)

eine Zusage, die Ware rechtzeitig zu liefern

d)

eine nur gegenüber Verbrauchern geltende Verpflichtung

96.

Das Schuldrecht

a)

regelt vermögensrechtliche Beziehungen zwischen Personen

b)

ist zum Großteil nachgiebiges Recht (=dispositives Recht), d.h. vertragliche Vereinbarung geht der gesetzlichen Regelung vor

c)

ist zum Großteil absolut zwingendes Recht

d)

regelt die Rechtsbeziehung zwischen Person und Sache (z.B. Eigentum, Pfandrecht, etc.)

97.

Welche Aussagen zu den Eintragungsarten im Grundbuch sind korrekt?

a)

Einverleibung führt zu einem unbedingten Rechtserwerb oder Rechtsverlust

b)

Ersichtlichmachung: Schuldrechtliche Verhältnisse können durch Eintragung ins Grundbuch „verdinglicht“ werden

c)

Anmerkung ist befristet bedingte Eintragung

d)

Vormerkung: rechtlich bedeutsame Umstände werden dargestellt (Klagsanmerkung, Anmerkung der Rangordnung, etc.)

98.

Grundsätze des Pfandrechts: Welche Aussagen Stimmen?

a)

Priorität: Der Rang bestimmt sich nach Zeitpunkt der Übergabe bzw. Einverleibung – das ältere Pfandrecht geht dem jüngeren vor

b)

Publizität: Pfandrecht muss für Dritten erkennbar sein

c)

Spezialität: Pfandrecht kann mit einem Pfandbestellungsvertrag am gesamten Vermögen begründet werden

d)

Akzessorietät: Pfandrecht hängt nicht vom Bestand der Hauptschuld ab, es ist ein abstraktes Recht

99.

Folgende Aussagen treffen zu: Beim Kostenvoranschlag an Unternehmer gilt ohne besondere Vereinbarung

a)

Genannter Preis ist unverbindlich und darf bis ca. 15% überschritten werden

b)

Erstellung des Kostenvoranschlages ist kostenpflichtig

c)

Erstellung des Kostenvoranschlages ist kostenlos

d)

Genannter Preis ist verbindlich

100.

Welche Aussage/n stimmt/stimmen: Der §924 ABGB zum Gewährleistungsrecht beschreibt…

ABGB §924 Der Übergeber leistet Gewähr für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind. Dies wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe hervorkommt. Die Vermutung tritt nicht ein, wenn sie mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist.

a)

das Rückgriffsrecht des Unternehmers

b)

die Beweislastumkehr

c)

die Vermutung der Mangelhaftigkeit zum Zeitpunkt der Übergabe

d)

dass die Beweislastumkehr im B2B nicht vertraglich ausgeschlossen werden kann

101.

Eine Konventialstrafe (= Pönale)

a)

unterliegt grundsätzlich dem richterlichen Mäßigungsrecht

b)

ist ein pauschalierter Schadenersatz und gebührt grundsätzlich nur bei Verschulden

c)

ist kein pauschalierter Schadenersatz, ein Verschulden ist daher irrelevant

d)

gilt nur, wenn vertraglich vorgesehen

102.

Welche primären Rechtsbehelfe stehen einem Betroffenen im Gewährleistungsfall zu?

a)

Austausch

b)

Wandlung

c)

Verbesserung

d)

Preisminderung

103.

Gewährleistungspflicht für unbewegliche Sachen ist:

a)

3 jahre

b)

2 jahre

c)

1 jahr

d)

5 jahre

104.

Welche Aussagen zum Pfandrecht stimmen nicht?

a)

Im Insolvenzverfahren hat der Pfandgläubiger ein Absonderungsrecht

b)

Der Pfandnehmer darf die Sache benützen

c)

Das Pfandrecht wird erworben durch Titel und Modus

d)

Hypothek ist ein Pfandrechet an unbeweglichen Sachen

105.

Welche Aussagen zum Pfandrecht stimmen nicht?

a)

Im Insolvenzverfahren hat der Pfandgläubiger ein Aussonderungsrecht

b)

Der Pfandnehmer darf die Sache benützen

c)

Das Pfandrecht wird erworben durch Titel und Modus

d)

Hypothek ist ein Pfandrechet an unbeweglichen Sachen

106.

Das A-Blatt (A1 und A2) des Hauptbuches enthält insbesondere

a)

Grundstücksadresse

b)

Berechtigung wie Dienstbarkeiten in herrschender Stellung

c)

Dienstbarkeiten in dienender Stellung

d)

Einlagezahl

107.

Welche Aussagen zum Ermittlungsverfahren sind richtig

a)

Parteien können ihre Rechte geltend machen

b)

Parteiengehör besteht (noch) nicht

c)

Verfahrensgrundsätze sind hier (noch) nicht einzuhalten

d)

Maßgeblichen Sachverhalt feststellen, um Verwaltungssache durch Bescheid zu erledigen

108.

Welche Aussagen zum Servitut sind richtig

a)

Ein Servitut verpflichtet den jeweiligen Eigentümer zu einem Dulden bzw. Unterlassen

b)

Es gibt Personal- und Realservituten

c)

Ein Personalservitut kann – je nach Vereinbarung – ein Gebrauchsrecht oder ein Fruchtgenussrecht sein

d)

Ein Servitut ist ein beschränkt dingliches Recht

109.

Folgende dingliche Sachenrechte werden insbesondere ins Grundbuch einverleibt

a)

Servitut

b)

Gewerberecht

c)

Superädifikat

d)

Reallast

110.

Wer trägt während des Annahmeverzuges die Gefahr des zufälligen Unterganges der Leistung

a)

Der Inhaber der Lagerstätten wo die Sache hinterlegt wurde

b)

Der beauftragte Zustelldienst

c)

Der Gläubiger der Leistung

d)

Der Schuldner der Leistung

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