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UVV

Total questions: 26

Worksheet time: 26mins

Name
Class
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1.

Bei einem Unfall hat sich eine Person eine Schnittwunde am Unterarm zugezogen. Eine Glasscherbe steckt noch tief in der Wunde, es blutet leicht. Welche Vorgehensweise ist richtig?

a)

Person in die stabile Seitenlage bringen

b)

Glasscherbe aus der Wunde entfernen, Arm hochhalten und den Druckverband anlegen

c)

die Glasscherbe nicht entfernen, abpolstern und ohne Druck auf die Wunde auszuüben vorsichtig einen Verband anlegen

2.
Welche der genannten Maßnahmen ist bei der Versorgung eines Stromunfallopfers zuerst durchzuführen?
a)
Atemkontrolle
b)
Stabile Seitenlage
c)
Spannungsfreiheit herstellen
3.
Wer ist befugt Abweichungen von der persönlichen Ausrüstung im Hilfeleistungs¬einsatz zu befehlen?
a)
der Einheitsführer
b)
der Angriffstruppführer
c)
Es gibt keine Abweichungen, da die Unfallverhütungsvorschriften bereits alles Notwendige geregelt haben.
4.
In welchen Zeitabständen sind die Feuerwehrangehörigen nach § 8 der UVV-Feuerwehren (DGUV-Vorschrift 49) in Verbindung mit § 4 der UVV „Grundsätze der Prävention“ (DGUV-Vorschrift 1) über die Gefahren im Feuerwehrdienst sowie über die Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen zu unterweisen?
a)
nur alle zwei Jahre
b)
mindestens einmal jährlich
c)
Es liegt im Ermessen des Wehrführers, die Vorschriften bekannt zu geben.
5.

Der Freiwillige Feuerwehrangehörige in Hessen ist gegen Unfälle im Dienst versichert.Bei welchem Versicherungsträger ist der Feuerwehrangehörige versichert?

a)

bei der Krankenversicherung

b)

bei der Brandversicherung

c)

bei der Unfallkasse Hessen (UKH)

6.
Welcher Prüfung unterliegen nach der UVV-Feuerwehren (DGUV-Vorschrift 49) Feuerwehr-Haltegurte nach jeder Benutzung?
a)
Feuerwehr-Haltegurte müssen einer Sichtprüfung unterzogen werden.
b)
Sie müssen einer Sicht- und Belastungsprüfung unterzogen werden.
c)
Sie müssen einer Funktionsprüfung unterzogen werden.
7.

Wie viele Personen müssen nach der UVV-Feuerwehren (DGUV-Vorschrift 49) und der FwDV 1 „Grundtätigkeiten“ mindestens ein BM-Strahlrohr halten, wenn ein Stützkrümmereinsatz nicht möglich ist?

a)

zwei Personen

b)

drei Personen

c)

vier Personen

8.
Welche Schutzausrüstung ist nach der UVV-Feuerwehren (DGUV-Vorschrift 49) bei Übungen und im Einsatz zu tragen?
a)
Es genügt bei Übungen das Tragen des Feuerwehrhelmes und des Schutzanzuges.
b)
Beim Einsatz ist keine besondere Schutzausrüstung erforderlich.
c)
Bei Übungen und im Einsatz ist die persönliche Schutzausrüstung zu tragen, die vor den vorhandenen und den zu erwartenden Gefahren schützt. Mindestens: Feuerwehrschutzanzug, Feuerwehrhelm mit Nackenschutz und Feuerwehrschutzhandschuhe, Feuerwehrschutzschuhwerk
9.
Bis zu welcher Höhe dürfen nach der UVV-Feuerwehren (DGUV-Vorschrift 49) Selbstrettungsübungen unter besonderen Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden?
a)
Bis zu einer Höhe von 6 Metern sind Selbstrettungsübungen erlaubt.
b)
Bis zu einer Höhe von 8 Metern sind Selbstrettungsübungen erlaubt.
c)
Bis zu einer Höhe von 10 Metern sind Selbstrettungsübungen erlaubt.
10.

Worauf bezieht sich der Geltungsbereich der UVV-Feuerwehren (DGUV-Vorschrift 49)?

a)

Der Geltungsbereich bezieht sich u.a. auf Feuerwehreinrichtungen sowie auf Versicherte im ehrenamtlichen Feuerwehrdienst.

b)

Der Geltungsbereich bezieht sich nur auf Einsatzstellen und Übungen.

c)

Der Geltungsbereich bezieht sich nur auf Einsatzstellen, insbesondere auf die Rettung von Menschenleben.

11.
Wo ist die Art der Durchführung der regelmäßigen Prüfungen von Ausrüstungen und Geräten nach der UVV-Feuerwehren (DGUV-Vorschrift 49) festgelegt?
a)
in den Prüfgrundsätzen für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr
b)
in den Feuerwehr-Dienstvorschriften
c)
in den Feuerschutzgesetzen der Bundesländer
12.
Wie ist ein Schlauch beim Besteigen einer Leiter zu tragen?
a)
Das Strahlrohr wird zwischen Feuerwehr-Haltegurt und Körper gesteckt.
b)
Der Schlauch wird mit einem Schlauchhalter am Körper befestigt.
c)
Der Schlauch wird über der Schulter getragen, das Strahlrohr wird nicht zwischen Feuerwehr-Haltegurt und Körper gesteckt.
13.
Was ist bei Leitern, die an Verkehrswegen aufgestellt sind, nach der DGUV Information 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“ zu beachten?
a)
Leitern auf Verkehrswegen sind gegen unbeabsichtigtes Umstoßen zu sichern.
b)
Leitern dürfen nicht auf Verkehrswegen aufgestellt werden.
c)
Leitern dürfen nur auf Verkehrswegen aufgestellt werden, wenn diese Wege von der Polizei abgesperrt sind.
14.
Wie sind nach der UVV-Feuerwehren (DGUV-Vorschrift 49) Strahlrohre, Schläuche und Verteiler zu benutzen?
a)
so, dass Feuerwehrangehörige beim Umgang mit diesen Geräten nicht gefährdet werden
b)
so, dass sie mindestens 35 Jahre eingesetzt werden können
c)
Eine besondere Art der Benutzung ist nicht vorgeschrieben.
15.
Welche der nachfolgend aufgeführten Ausrüstungsgegenstände sind nach den Prüfgrundsätzen für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr (DGUV Grundsatz 305-002) nach jeder Benutzung einer Sichtprüfung auf Abnutzung und Fehlerstellen zu unterziehen?
a)
Saugschläuche, Saugkorb und Mehrzweckleinen
b)
Leitern, Feuerwehr-Haltegurte, Feuerwehrleinen und Sprungrettungsgeräte
c)
Schaumstrahlrohre, Zumischer, Feuerwehr-Haltegurt und D-Ansaugschläuche
16.
Was ist im Sinne der UVV-Feuerwehren (DGUV-Vorschrift 49) der Einsatzort?
a)
die Stelle, an der die Feuerwehr dienstlich tätig wird
b)
die Versorgungsstelle für die Einsatzkräfte
c)
das Gemeindegebiet
17.
Worauf ist nach der VDE 0132 „Brandbekämpfung in elektrischen Anlagen“ beim Aufrichten von Leitern in der Nähe elektrischer Freileitungen oder sonstiger Strom führender Teile zu achten?
a)
Es ist darauf zu achten, dass die eingesetzten Leitern isoliert sind.
b)
Es ist darauf zu achten, dass die eingesetzten Leitern geerdet sind.
c)
Es ist darauf zu achten, dass ein entsprechender Sicherheitsabstand eingehalten wird.
18.
In welchem Fall darf von einer tragbaren Leiter Wasser gegeben werden?
a)
wenn die Leiter von einem Feuerwehrangehörigen gesichert wird
b)
wenn die Leiter am Kopfende befestigt ist und der Strahlrohrführer gesichert ist
c)
in keinem Fall
19.
Müssen aktive Feuerwehrangehörige über Unfallgefahren bezüglich der UVV-Feuerwehren (DGUV-Vorschrift 49) in Verbindung der UVV „Grundsätze der Prävention“ (DGUV-Vorschrift 1) unterwiesen werden?
a)
Ja, im Rahmen der Aus- und Fortbildung und mindestens einmal jährlich.
b)
Nein, es sei denn, dass es der Leiter der Feuerwehr für notwendig hält.
c)
nur in ganz bestimmten Fällen
20.
Welche Feuerwehrangehörigen sind bei der Unfallkasse Hessen gesetzlich versichert?
a)
nur die Mitglieder der Einsatzabteilung
b)
die Mitglieder der Einsatzabteilung sowie die Angehörigen der Jugendfeuerwehr und Kindergruppe
c)
grundsätzlich alle Mitglieder des Feuerwehrvereines
21.
Sie werden während der Feuerwehrausbildung leicht verletzt. Auf was sollten Sie den behandelnden Arzt hinweisen?
a)
auf den Namen des zuständigen Leiters der Feuerwehr
b)
auf den Namen des zuständigen Ausbilders
c)
dass es sich um einen Feuerwehrdienstunfall handelt und dass die Unfallkasse Hessen der Versicherungsträger ist
22.
Sie sind aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr und werden auf dem Heimweg nach einer Feuerwehrübung durch einen Unfall verletzt. Deckt die gesetzliche Unfallversicherung diesen Fall ab?
a)
Nein, da die Übung beendet ist.
b)
Ja, aber nur, wenn Dienstkleidung getragen wurde.
c)
Ja, wenn sich der Unfall auf dem direkten Heimweg ereignete.
23.
Wer ist der zuständige Unfallversicherungsträger der Freiwilligen Feuerwehren in Hessen?
a)
Stadt/Gemeinde
b)
Unfallkasse Hessen (UKH)
c)
eigene Unfallversicherung
24.
Ein Feuerwehrangehöriger hat sich beim Einsatz eine leichte Schnittverletzung zugezogen, die mit einem Wundschnellverband versorgt wurde. Welche Aussage ist zutreffend?
a)
Es ist grundsätzlich eine Unfallanzeige zu erstellen.
b)
Grundsätzlich sollten auch kleinere Verletzungen in das Verbandbuch dokumentiert werden.
c)
Es ist eine Unfallanzeige zu erstellen und zusätzlich der Unfall in dem Verbandbuch zu dokumentieren.
25.
Was ist nach UVV-Feuerwehren (DGUV-Vorschrift 49) nach jeder Benutzung von Ausrüstungen, Geräte und persönlichen Schutzausrüstungen zu beachten?
a)
Es ist eine Sichtprüfung durchzuführen.
b)
Es ist eine Funktionsprüfung durchzuführen.
c)
Es ist eine Sicht- und Funktionsprüfung durchzuführen.
26.
Was ist nach UVV-Feuerwehren (DGUV-Vorschrift 49) bei Ausbildungen, Übungen und Vorführungen mit Sprungrettungsgeräten zu beachten?
a)
Übungen dürfen bis zu einer Höhe von 16 m durchgeführt werden.
b)
Zu Ausbildungszwecken darf auch gesprungen werden.
c)
Zu Ausbildungs-, Übungs- und Vorführungszwecken darf nicht gesprungen werden.