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Die Leistungsbeurteilungsverordnung

Total questions: 23

Worksheet time: 14mins

Name
Class
Date
1.

Bei der Leistungsfeststellung handelt es sich um die Frage, (a)   eine Schülerleistung ermittelt wird.

2.

Bei der Leistungsfeststellung wird in der Praxis meist auf ___ zurückgegriffen.

a)

Punktesysteme

b)

die Berechnung des Prozentsatzes der korrekt gelösten Aufgaben

c)

die Anzahl von Fehlern

d)

die verbale Beurteilung

e)

die Darstellung der vom Schüler gezeigten Kompetenzen

3.

Im Anschluss an die Leistungsfeststellung findet die (a)   statt.

4.

Das Ergebnis der Leistungsbeurteilung kann in Punkte- oder Prozentsystemen dargestellt werden.

a)

richtig

b)

falsch

5.

Informationsfeststellungen fallen in den Bereich der LBVO.

a)

richtig

b)

falsch

6.

Tritt ein Schüler trotz einer bestehenden gesundheitlichen Einschränkung zu einer Leistungsfeststellung an, so erklärt er sich mit seinem Antreten als prüfungsfähig und hat das Ergebnis der Leistungsfeststellung zu akzeptieren.

a)

richtig

b)

falsch

7.

___ ist/sind wohl eines der zentralsten Elemente der gesetzlich vorgesehenen Formen der Leistungsfeststellung.

a)

Die Feststellung der Mitarbeit

b)

Mündliche Prüfungen

c)

Schularbeiten

d)

Praktische Leistungsfeststellungen

8.

Schüler werden im SchUG dazu verpflichtet, durch ihre Mitarbeit an der Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule mitzuwirken und die Unterrichtsarbeit zu fördern.

a)

richtig

b)

falsch

9.

Die Feststellung der Mitarbeit wird vom Gesetzgeber "als tragende Säule der Leistungsfeststellung in ___ Form" angesehen.

a)

nichtpunktueller

b)

willkürlicher

c)

gezielter

d)

sporadischer

10.

In Schularbeitenfächern dürfen keine Tests geschrieben werden.

a)

richtig

b)

falsch

11.

Tests ___

a)

sind gleichartige, vervielfältigte Fragestellungen an alle Schüler.

b)

werden vom Lehrer abgesammelt und korrigiert.

c)

bestehen aus mind. zwei voneinander unabhängigen Fragestellungen.

d)

fließen in die Mitarbeitsnote ein.

12.

Es gibt eine maximale Dauer für Tests und Schularbeiten.

a)

richtig

b)

falsch

13.

Mündliche Prüfungen können vom Lehrer angeordnet oder auf Wunsch des Schülers durchgeführt werden.

a)

richtig

b)

falsch

14.

Jeder Schüler hat grundsätzlich einmal je ___ das Recht, eine mündliche Prüfung abzulegen.

a)

Schuljahr

b)

Semester

c)

Monat

15.

Ein Lehrer kann eine "Wunschprüfung" nach § 5 LBVO nicht ablehnen.

a)

richtig

b)

falsch

16.

Schularbeiten müssen ___

a)

den Schülern innerhalb einer bestimmten Frist nach Semesterbeginn bekannt gegeben werden.

b)

ins Klassenbuch eingetragen werden.

c)

vom Schulleiter genehmigt werden.

d)

immer alle Fertigkeitsbereiche eines Fachs abdecken.

17.

Ob der Schüler eine versäumte Schularbeit nachschreiben muss, hängt von der Anzahl der Schularbeiten pro Fach im Semester ab.

a)

richtig

b)

falsch

18.

Die Rückgabefrist für Schularbeiten beträgt eine Woche und kann nicht verlängert werden.

a)

richtig

b)

falsch

19.

Schularbeiten sind zu wiederholen, wenn mehr als ___ der Schüler mit "Nicht genügend" zu beurteilen wäre.

a)

ein Viertel

b)

ein Drittel

c)

die Hälfte

d)

zwei Drittel

20.

Vorgetäuschte Leistungen werden mit "Nicht genügend" beurteilt.

a)

richtig

b)

falsch

21.

Grundvoraussetzung für die Anordnung einer (a)   ist das Fernbleiben vom Unterricht in einem Ausmaß, das eine sichere Jahresbeurteilung unmöglich werden lässt.

22.

Wiederholungsprüfungen dürfen in allen Schularten und -stufen abgelegt werden.

a)

richtig

b)

falsch

23.

Die Grundzüge der LBVO sind ___ für mich.

a)

logisch

b)

nachvollziehbar

c)

verbesserungswürdig

d)

total unverständlich