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WorksheetsStaatsorga Rep zu Sitzung 4-7, teilw. 8
Total questions: 15
Worksheet time: 7mins
Muss bei der abstrakten Normenkontrolle der Streit um die Voraussetzungen an den Antragsgrund (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG versus § 76 Abs. 1 Nr. 1 BVerfGG) entschieden werden, wenn der Antragsteller das Gesetz für nichtig hält?
Ja, denn Für-nichtig-Halten ist trotz nicht Zweifel haben
Nein, denn Für-nichtig-Halten ist strenger, sodass alle Ansichten zum selben Ergebnis kommen
Markiere die grundsätzlich unzulässige, echte Rückwirkung
Regelung, die neue zukünftige Rechtsfolgen für einen in der Zukunft liegenden Sachverhalt knüpft, der noch nicht abgeschlossen ist
Entsprechende Regelung, die aber an einen in der Vergangenheit liegenden, abgeschlossenen Sachverhalt anknüpft
Was gilt, wenn bei der Schlussabstimmung im Bundestag etwa nur 50 oder weniger der Abgeordneten abstimmen und die anderen nicht anwesend sind?
Das Gesetz ist in jedem Fall nicht wirksam zustande gekommen, weil die repräsentative Demokratie verletzt wird.
Die Beschlussfähigkeit des Bundestags wird vermutet und kann nur durch Feststellung widerlegt werden. Ist dies nicht der Fall, ist der genannte Fall unproblematisch.
Zwar wird die Beschlussfähigkeit vermutet, aber je nach Einzelfall (Anzahl der Anwesenden, Bedeutung der Schlussabstimmung) kann eine Verletzung der repräsentativen Demokratie aus Art. 20 Abs. 1 GG unabhängig von der Vermutung nach GO BT vorliegen.
Welche Verstöße führen zur Verfassungswidrigkeit des Gesetzes?
Verstoß gegen eine strikte Verfahrensvorschrift aus dem GG
Verstoß gegen eine Vorschrift aus einer Geschäftsordnung
Verstoß gegen eine unverbindliche Ordnungsvorschrift aus dem GG
Verstoß gegen die Staatsstrukturprinzipien in ihren Ausformungen
Genügt ein mündlicher Antrag beim BVerfG der Form aus § 23 Abs. 1 S. 1 BVerfGG?
Ja, Hauptsache der Antrag wird dort aufgenommen.
Nein, der Antrag muss schriftlich gestellt werden.
Wer ist gem. Art. 70 Abs. 1, 30 GG grundsätzlich für die Gesetzgebung zuständig?
Der Bund, außer die Kompetenz wird den Ländern zugewiesen
Die Länder, außer die Kompetenz wird dem Bund zugewiesen
Bund und Länder in gemeinschaftlicher Gesetzgebung
Dürfen die Länder bei ausschließlicher Gesetzgebungskompetenz des Bundes tätig werden, wenn dieser noch nichts geregelt hat?
Ja
Nein, das ist das System der konkurrierenden Gesetzgebung
Die Länder sind nach dem Grundsatz der Länderexekutive zuständig für...
den Vollzug von Landesgesetzen
den Vollzug von Bundesgesetzen
Hat der Bundesgesetzeber bei den Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung immer automatisch die Kompetenz zum Tätigwerden?
Nein, die Regelungsmaterien aus Art. 72 Abs. 2 GG bedürfen einer Sonderprüfung
Ja, er darf dann stets tätig werden
Ab wann entfaltet eine Ausübung der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz Sperrwirkung für die Länder?
zeitlich ab dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens (Verkündung) und inhaltlich bei abschließender und ausschöpfender Regelung
zeitlich ab der Befassung mit der Regelung im Bundestag und inhaltlich bei abschließender und ausschöpfender Regelung
zeitlich ab dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens (Verkündung) und inhaltlich bei irgendeiner Regelung
Was bedeutet die "Gleichheit der Wahl" aus Art. 38 Abs. 1 Var. 4 GG?
Dass alle das gleiche wählen müssen
Dass alle Stimmen als 1 Stimme gleichwertig gezählt und als 1 Stimme auch den gleichen Erfolg durch Beeinflussung des Wahlergebnisses haben müssen
Was bedeutet die "Geheimheit der Wahl" aus Art. 38 Abs. 1 Var. 5 GG?
Dass niemand mehr die Stimmzettel öffnen darf
Dass man grds. niemandem verraten darf, wen man gewählt hat
Dass niemand meinen Stimmzettel mir als Person zuordnen darf
Was bedeutet die "Unmittelbarkeit der Wahl" aus Art. 38 Abs. 1 Var. 2 GG?
Dass meine Stimme unmittelbar zu einem Sitz im Bundestag führen muss
Dass meine Stimme zeitlich unmittelbar nach der Abgabe ausgezählt werden muss
Dass meine Stimme direkt die Zusammensetzung des Bundestags beeinflussen muss (ohne dass eine weitere Instanz zwischengeschaltet ist) und ich die Auswirkungen meiner Wahl erkennen können muss
Was bedeutet die "Allgemeinheit der Wahl" nach Art. 38 Abs. 1 Var. 1 GG bei der Bundestagswahl?
Dass grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger des Staates teilnehmen dürfen
Dass alle aktuell relevanten Themen allgemeine abgedeckt sein müssen
Was bedeutet die "Freiheit der Wahl" nach Art. 38 Abs. 1 Var. 3 GG?
Dass Parteien meinen Wählerwillen in keiner Weise beeinflussen dürfen
Dass die Entscheidung in einem offenen Prozess der freien Meinungsbildung unzulässige Beeinflussung von außen getroffen werden kann
