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Meistervorbereitungskurs Dachdecker VOB

Total questions: 16

Worksheet time: 9mins

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Class
Date
1.

Wann greift die VOB Teil B?

a)

Bei jedem Bauvertrag.

b)

Nur bei Vereinbarung und dann uneingeschränkt.

c)

Nur bei Vereinbarung. Bei einem Verbraucher als Vertragspartner ist die VOB Teil B nicht privilegiert, sobald der Unternehmer den Vertrag stellt.

d)

Die VOB Teil B gilt ausschließlich bei öffentlichen Aufträgen, und dann immer.

2.

Welche Handlungsbefugnis besitzt ein Architekt?

a)

Der Architekt kann alles beauftragen.

b)

Der Architekt besitzt grundsätzlich keine Vertretungsmacht.

c)

Der Architekt ist grundsätzlich Bevollmächtigter laut § 14 VOB A.

d)

Der Architekt kann jederzeit Änderungen beauftragen.

3.

Welche Möglichkeiten der Abnahme kennt die VOB?

a)

Ausdrückliche Abnahme

b)

durch schlüssiges Handeln

c)

Fiktive Abnahme

d)

Keine der anderen Möglichkeiten

4.

Welche Rechtsfolgen hat eine Abnahme gem. VOB?

a)

Beginn der Gewährleistung

b)

Gefahrübergang

c)

Beweislastumkehr bei Mängeln

d)

Fälligkeit der Vergütung

5.

Welche Frist zur Abnahme muss ein Auftragnehmer einhalten, um eine Abnahme aktiv einzuleiten?

a)

14 Werktage

b)

6 Werktage

c)

12 Werktage

d)

12 Tage

e)

14 Tage

6.

Wie werden Mengenänderungen behandelt?

a)

Es wird nur die ausgeschriebene Menge mit dem vereinbarten Preis bezahlt.

b)

Es wird die tatsächliche Menge bezahlt. Ab einer Änderung von mehr als 10% gibt es automatisch einen geänderten Preis.

c)

Es wird die tatsächliche Menge mit dem ursprünglich vereinbarten Preis bezahlt.

d)

Es wird die tatsächliche Menge bezahlt. Ab einer Änderung von mehr als 10% besteht die Möglichkeit einer Preisänderung.

7.

Welche Aussage zu Vergütungen ist richtig?

a)

Abschlagszahlungen sind 24 Tage nach Zugang der Rechnung fällig.

b)

Schlusszahlungen sind innerhalb eines Monats zur Zahlung fällig.

c)

Abschlagszahlungen sind 21 Tage nach Zugang der Rechnung fällig.

d)

Schlusszahlungen sind 60 Tage nach Zugang der Rechnung fällig.

8.

Wie reagiert der Auftragnehmer bei Bauverzögerungen richtig?

a)

Der Auftragnehmer liefert auf jeden Fall das Material, um die Vergütung zu erhalten.

b)

Der Auftragnehmer wartet, bis sich der Auftraggeber meldet.

c)

Der Auftragnehmer kündigt den Bauvertrag bei Verzögerung.

d)

Der Auftragnehmer zeigt seine Behinderung an.

9.

Was ist bei fehlerhaften Anordnungen seitens des Auftraggebers zu tun?

a)

Wenn Bauherr oder ein berechtigter Vertreter die Anordnungen tätigen, ist Folge zu leisten.

b)

Der Auftragnehmer hat Bedenken anzumelden.

c)

Der Auftragnehmer kann den Bauvertrag daraufhin kündigen.

d)

Der Auftragnehmer hat jederzeit ein Leistungsverweigerungsrecht.

10.

Wann gilt die Werkleistung als abgenommen?

a)

Sofort mit Benutzung.

b)

Durch Verkauf oder Vermietung

c)

Nach 6 Werktagen nach Benutzung

d)

Die Leistung gilt mit Einzug sofort als abgenommen.

e)

Durch rügelose Bezahlung der Schlussrechnung

11.

Wann gilt der Auftraggeber in Zahlungsverzug nach VOB?

a)

60 Tage nach Zugang der Rechnung.

b)

Sofort nach Zugang der Rechnung.

c)

30 Tage nach Zugang der Rechnung.

d)

1 Monat nach Zugang der Rechnung.

12.

Wann kann der Auftraggeber Skonto abziehen?

a)

Der Auftraggeber kann Skonto in Höhe von 3% abziehen, da einer Verkehrsüblichkeit am Bau besteht.

b)

Der Auftraggeber kann Skonto von 2% abziehen, da eine Verkehrsüblichkeit am Bau besteht.

c)

Der Auftraggeber kann bei Vereinbarung Skonto abziehen.

d)

Der Auftraggeber kann Skonto von 5% bei Zahlung innerhalb von 6 Werktagen abziehen.

13.

Wann ist eine Sicherheitsleistung für Mängelansprüche zurückzugeben?

a)

Wenn nicht anders vereinbart, nach 2 Jahren.

b)

Frühestens nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche.

c)

Immer nach 2 Jahren lauf § 17 VOB.

14.

Wie lautet die Verjährungsfrist für Mängelansprüche nach VOB?

a)

4 Jahre bei Arbeiten an Bauwerken.

b)

5 Jahre bei Arbeiten an Bauwerken.

c)

3 Jahre bei Arbeiten an Bauwerken.

d)

6 Jahre bei Arbeiten an Bauwerken.

15.

Wie lange haftet der Auftragnehmer für "versteckte Mängel" nach VOB?

a)

10 Jahre

b)

30 Jahre

c)

Lebenslang

d)

Die VOB kennt keine versteckten Mängel.

16.

Welche Sätze stimmen? Die VOB ist ein Vertragswerk,...

a)

welches von den Vertragspartnern immer in seiner Gesamtheit zu vereinbaren ist.

b)

dessen Geltung immer ausdrücklich vereinbart werden muss.

c)

das abweichende individualvertragliche Regelungen zulässt.

d)

welches die gesetzlichen Regeln des BGB ersetzt.

e)

dessen Regelungen bei Vereinbarung der VOB/B als Ganzes keiner AGB Kontrolle unterliegen.