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Grundrechte

Total questions: 30

Worksheet time: 18mins

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1.

Die Würde des Menschen steht in

a)

Artikel 1 Absatz 1 BGB

b)

§ 1 Absatz 1 GG

c)

Artikel 1 Absatz 2 GG

d)

Artikel 1 Absatz 1 GG

2.

Die Würde des Menschen schützt den Menschen vor

a)

Degradierung zum Objekt

b)

dem sozialen Wert- und Achtungsanspruch

c)

Verletzungen des Ehr- und Schamgefühls

d)

Verletzungen der freien Willensentscheidung

3.

Die allgemeine Handlungsfreiheit bezeichnet man auch als

(a)  

4.

Die allgemeine Handlungsfreiheit kann gem. Art. 2 Abs. 1 GG eingeschränkt werden bei

a)

Verstößen gegen die verfassungsmäßige Ordnung

b)

Verletzungen der Rechte anderer

c)

Verstößen gegen den guten Geschmack

d)

Verstößen gegen das Sittengesetz

5.

Das Sittengesetz ist

a)

Teil des GG

b)

Teil des BGB

c)

ungeschrieben

d)

Teil des StGB

6.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gem. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs.1 GG kann eingeschränkt werden auf Grund eines

(a)  

7.

Kein Teilbereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist

a)

das Recht am eigenen Wort

b)

das Recht der Selbstwahrnehmung

c)

das Recht der Selbstdarstellung

d)

das Recht am eigenen Bild

8.

Entscheiden Sie welche der folgenden Aussagen hinsichtlich des Rechts am eigenen Bild korrekt sind.

a)

Bilder von Privatpersonen dürfen nur mit Einwilligung des Aufgenommenen im Internet veröffentlicht werden.

b)

Eine Panoramaaufnahme des Schlosses Bellevue, auf dem auch ein Polizist zu sehen ist, darf nur mit dessen Einwilligung erfolgen.

c)

Der Bundespräsident darf in der Öffentlichkeit fotografiert und die Aufnahme im Internet ohne Zustimmung veröffentlicht werden.

9.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung befindet sich in

a)

Artikel 2 Absatz 1 i.V.m. Artikel 2 Absatz 2 GG

b)

Artikel 2 Absatz 1 GG i.V.m. Artikel 1 Absatz 2 GG

c)

Artikel 1 Absatz 1 i.V.m. Artikel 2 Absatz 1 GG

d)

Artikel 2 Absatz 1 i.V.m. Artikel 1 Absatz 1 GG

10.

Das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung schützt, dass jede*r selbst bestimmen kann über

a)

Weitergabe seiner persönlichen Daten

b)

Ernennung seiner persönlichen Daten

c)

Speicherung seiner persönlichen Daten

d)

Verweltlichung seiner persönlichen Daten

11.

Das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung ist ein Bürgerrecht.

a)

richtig

b)

falsch

12.

Das Recht auf Leben gem. Artikel 2 Absatz 2 GG schützt

a)

das körperliche Dasein als biologisch-psychologische Existenz

b)

das körperliche Dasein als biochemisch-physische Existenz

c)

das körperliche Dasein als biologisch-physische Existenz

d)

das körperliche Dasein als biologisch-physiologische Existenz

13.

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit schützt

a)

die Integrität der Körpersphäre

b)

das Freisein von Verunstaltungen

c)

Verletzungen der körperlichen Gesundheit

d)

das Freisein von Substanzverlust

14.

Welche Grundrechte sind bei einem Blutalkoholtest vorrangig betroffen?

a)

Das Recht auf Leben gem. Art. 2 Abs. 2 GG

b)

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gem. Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG.

c)

Das Recht auf Eigentum gem. Art. 14 Abs. 1 GG

d)

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gem. Art. 2 Abs. 2 GG

15.

Artikel 104 Absatz 2 GG beinhaltet

a)

die Informations- und Anhörungspflicht

b)

die Benachrichtigungspflicht

c)

den Gesetzesvorbehalt

d)

den verfassungsmäßigen Richtervorbehalt

e)

das Folter- und Misshandlungsverbot

16.

Artikel 104 Absatz 1 GG beinhaltet

a)

die Informations- und Anhörungspflicht

b)

die Benachrichtigungspflicht

c)

den Gesetzesvorbehalt

d)

den verfassungsmäßigen Richtervorbehalt

e)

das Folter- und Misshandlungsverbot

17.

Artikel 104 Absatz 3 GG beinhaltet

a)

die Informations- und Anhörungspflicht

b)

die Benachrichtigungspflicht

c)

den Gesetzesvorbehalt

d)

den verfassungsmäßigen Richtervorbehalt

e)

das Folter- und Misshandlungsverbot

18.

Artikel 104 Absatz 4 GG beinhaltet

a)

die Informations- und Anhörungspflicht

b)

die Benachrichtigungspflicht

c)

den Gesetzesvorbehalt

d)

den verfassungsmäßigen Richtervorbehalt

e)

das Folter- und Misshandlungsverbot

19.

Die Freiheit der Person gem. Artikel 2 Absatz 2 GG schützt die Freiheit

a)

einen Ort aufzusuchen

b)

sich an einem Ort aufzuhalten

c)

sich an einem Ort niederzulassen

d)

einen Ort wieder zu verlassen

20.

Träger des Rechts auf Eigentum gem. Artikel 14 Absatz 1 GG sind

a)

inländische juristische Personen

b)

nur deutsche Staatsangehörige

c)

alle natürlichen Personen

21.

Gem. Artikel 3 Absatz 3 GG sind Benachteiligung und Bevorzugung verboten im Hinblick auf

a)

Geschlecht

b)

Abstammung

c)

Sexualität

d)

Glauben

e)

Kleidung

22.

Ein Grundsatz des Artikels 3 Absatz 1 GG lautet:

a)

Gleiches ist ungleich, Ungleiches gleich zu behandeln

b)

Ungleiches ist ungleich, Gleiches ist gleich zu behandeln

c)

Gleiches ist gleich, Ungleiches ist gleich zu behandeln.

d)

Ungleiches ist ungleich, Gleiches ist ungleich zu behandeln.

23.

Artikel 3 Absatz 3 GG beinhaltet das

(a)  

24.

Ein 17-Jähriger und ein 28-Jähriger werden wegen gemeinsamen Autodiebstahls verurteilt. Gemäß Artikel 3 Absatz 1 GG

a)

erhalten beide die gleiche Strafe

b)

erhalten sie unterschiedliche Strafen

25.

Dass ein Besitzer eines alten Opel Corsa für Falschparken genauso viel Bußgeld zahlt wie die Besitzerin eines neuen BMW X3...

a)

...verstößt nicht gegen den Grundsatz des Artikels 3 Absatz 1 GG

b)

...verstößt gegen den Grundsatz des Artikels 3 Absatz 1 GG

26.

Die Gleichberechtigung von Mann und Frau gem. Artikel 3 Absatz 2 GG unterliegt

a)

einem Gesetzesvorbehalt

b)

einer verfassungsunmittelbaren Schranke

c)

einer verfassungsimmanenten Schranke

d)

keiner Schranke

27.

Bei einer Durchsuchung ist vorrangig betroffen...

a)

das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)

b)

das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)

c)

die Freiheit der Person (Art. 2 Abs.2 GG)

28.

In Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG ist festgeschrieben...

a)

...die Gleichberechtigung

b)

... die Gleichstellung

29.

Die Gleichheit vor dem Gesetz gem. Art.3 Abs. 1 GG...

a)

...unterliegt einem Gesetzesvorbehalt

b)

...unterliegt einer verfassungsunmittelbaren Schranke

c)

... unterliegt keinen Schranken

d)

... unterliegt einer verfassungsimmanenten Schranke

30.

"Die Todesstrafe ist abgeschafft." - dies steht in

a)

Artikel 101 GG

b)

Artikel 102 GG

c)

Artikel 103 GG

d)

Artikel 104 GG