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WorksheetsGrundrechte
Total questions: 30
Worksheet time: 18mins
Die Würde des Menschen steht in
Artikel 1 Absatz 1 BGB
§ 1 Absatz 1 GG
Artikel 1 Absatz 2 GG
Artikel 1 Absatz 1 GG
Die Würde des Menschen schützt den Menschen vor
Degradierung zum Objekt
dem sozialen Wert- und Achtungsanspruch
Verletzungen des Ehr- und Schamgefühls
Verletzungen der freien Willensentscheidung
Die allgemeine Handlungsfreiheit bezeichnet man auch als
(a)
Die allgemeine Handlungsfreiheit kann gem. Art. 2 Abs. 1 GG eingeschränkt werden bei
Verstößen gegen die verfassungsmäßige Ordnung
Verletzungen der Rechte anderer
Verstößen gegen den guten Geschmack
Verstößen gegen das Sittengesetz
Das Sittengesetz ist
Teil des GG
Teil des BGB
ungeschrieben
Teil des StGB
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gem. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs.1 GG kann eingeschränkt werden auf Grund eines
(a)
Kein Teilbereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist
das Recht am eigenen Wort
das Recht der Selbstwahrnehmung
das Recht der Selbstdarstellung
das Recht am eigenen Bild
Entscheiden Sie welche der folgenden Aussagen hinsichtlich des Rechts am eigenen Bild korrekt sind.
Bilder von Privatpersonen dürfen nur mit Einwilligung des Aufgenommenen im Internet veröffentlicht werden.
Eine Panoramaaufnahme des Schlosses Bellevue, auf dem auch ein Polizist zu sehen ist, darf nur mit dessen Einwilligung erfolgen.
Der Bundespräsident darf in der Öffentlichkeit fotografiert und die Aufnahme im Internet ohne Zustimmung veröffentlicht werden.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung befindet sich in
Artikel 2 Absatz 1 i.V.m. Artikel 2 Absatz 2 GG
Artikel 2 Absatz 1 GG i.V.m. Artikel 1 Absatz 2 GG
Artikel 1 Absatz 1 i.V.m. Artikel 2 Absatz 1 GG
Artikel 2 Absatz 1 i.V.m. Artikel 1 Absatz 1 GG
Das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung schützt, dass jede*r selbst bestimmen kann über
Weitergabe seiner persönlichen Daten
Ernennung seiner persönlichen Daten
Speicherung seiner persönlichen Daten
Verweltlichung seiner persönlichen Daten
Das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung ist ein Bürgerrecht.
richtig
falsch
Das Recht auf Leben gem. Artikel 2 Absatz 2 GG schützt
das körperliche Dasein als biologisch-psychologische Existenz
das körperliche Dasein als biochemisch-physische Existenz
das körperliche Dasein als biologisch-physische Existenz
das körperliche Dasein als biologisch-physiologische Existenz
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit schützt
die Integrität der Körpersphäre
das Freisein von Verunstaltungen
Verletzungen der körperlichen Gesundheit
das Freisein von Substanzverlust
Welche Grundrechte sind bei einem Blutalkoholtest vorrangig betroffen?
Das Recht auf Leben gem. Art. 2 Abs. 2 GG
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gem. Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG.
Das Recht auf Eigentum gem. Art. 14 Abs. 1 GG
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gem. Art. 2 Abs. 2 GG
Artikel 104 Absatz 2 GG beinhaltet
die Informations- und Anhörungspflicht
die Benachrichtigungspflicht
den Gesetzesvorbehalt
den verfassungsmäßigen Richtervorbehalt
das Folter- und Misshandlungsverbot
Artikel 104 Absatz 1 GG beinhaltet
die Informations- und Anhörungspflicht
die Benachrichtigungspflicht
den Gesetzesvorbehalt
den verfassungsmäßigen Richtervorbehalt
das Folter- und Misshandlungsverbot
Artikel 104 Absatz 3 GG beinhaltet
die Informations- und Anhörungspflicht
die Benachrichtigungspflicht
den Gesetzesvorbehalt
den verfassungsmäßigen Richtervorbehalt
das Folter- und Misshandlungsverbot
Artikel 104 Absatz 4 GG beinhaltet
die Informations- und Anhörungspflicht
die Benachrichtigungspflicht
den Gesetzesvorbehalt
den verfassungsmäßigen Richtervorbehalt
das Folter- und Misshandlungsverbot
Die Freiheit der Person gem. Artikel 2 Absatz 2 GG schützt die Freiheit
einen Ort aufzusuchen
sich an einem Ort aufzuhalten
sich an einem Ort niederzulassen
einen Ort wieder zu verlassen
Träger des Rechts auf Eigentum gem. Artikel 14 Absatz 1 GG sind
inländische juristische Personen
nur deutsche Staatsangehörige
alle natürlichen Personen
Gem. Artikel 3 Absatz 3 GG sind Benachteiligung und Bevorzugung verboten im Hinblick auf
Geschlecht
Abstammung
Sexualität
Glauben
Kleidung
Ein Grundsatz des Artikels 3 Absatz 1 GG lautet:
Gleiches ist ungleich, Ungleiches gleich zu behandeln
Ungleiches ist ungleich, Gleiches ist gleich zu behandeln
Gleiches ist gleich, Ungleiches ist gleich zu behandeln.
Ungleiches ist ungleich, Gleiches ist ungleich zu behandeln.
Artikel 3 Absatz 3 GG beinhaltet das
(a)
Ein 17-Jähriger und ein 28-Jähriger werden wegen gemeinsamen Autodiebstahls verurteilt. Gemäß Artikel 3 Absatz 1 GG
erhalten beide die gleiche Strafe
erhalten sie unterschiedliche Strafen
Dass ein Besitzer eines alten Opel Corsa für Falschparken genauso viel Bußgeld zahlt wie die Besitzerin eines neuen BMW X3...
...verstößt nicht gegen den Grundsatz des Artikels 3 Absatz 1 GG
...verstößt gegen den Grundsatz des Artikels 3 Absatz 1 GG
Die Gleichberechtigung von Mann und Frau gem. Artikel 3 Absatz 2 GG unterliegt
einem Gesetzesvorbehalt
einer verfassungsunmittelbaren Schranke
einer verfassungsimmanenten Schranke
keiner Schranke
Bei einer Durchsuchung ist vorrangig betroffen...
das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
die Freiheit der Person (Art. 2 Abs.2 GG)
In Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG ist festgeschrieben...
...die Gleichberechtigung
... die Gleichstellung
Die Gleichheit vor dem Gesetz gem. Art.3 Abs. 1 GG...
...unterliegt einem Gesetzesvorbehalt
...unterliegt einer verfassungsunmittelbaren Schranke
... unterliegt keinen Schranken
... unterliegt einer verfassungsimmanenten Schranke
"Die Todesstrafe ist abgeschafft." - dies steht in
Artikel 101 GG
Artikel 102 GG
Artikel 103 GG
Artikel 104 GG
