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Alles Klar Lernfeld 5 Kapitel 1-3 1. LJ

Total questions: 14

Worksheet time: 11mins

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1.

Unter Absatzwerbung versteht man

a)

jede Kommunikation, die warenspezifische Informationen und Verhaltensempfehlungen an eine bestimmte Zielgruppe transportiert.

b)

alle Maßnahmen zur Verbesserung der Verkaufsbedingungen.

c)

jede Form der Werbung des Einzelhändlers.

d)

alle Einkaufs- und Verkaufsförderungen im Einzelhandel.

e)

eine Werbung, die sich nur an gewerbliche Wiederverkäufer wendet, um den Absatz zu fördern.

2.

Bei der Einzelwerbung wirbt der Einzelhändler

a)

immer nur für einen Artikel seines Sortiments.

b)

alleine mit dem Namen seines Unternehmens. bzw. für einzelne Artikel seines Sortiments.

c)

nur für seine Branche ohne Nennung seines Namens.

d)

nur einmal für einen bestimmten Artikel seines Sortiments.

e)

mit mehreren Einzelhändlern zusammen für einen bestimmten Artikel, den alle Einzelhändler in ihrem Sortiment haben.

3.

Bei der Gemeinschaftswerbung

a)

werben mehrere Einzelhändler gemeinsam unter ihrem Namen für ihr Sortiment.

b)

schließen sich nur die Hersteller einer Branche zusammen und werben für ihre Produkte.

c)

wirbt eine ganze Branche gemeinsam, ohne die einzelnen Unternehmensnamen zu nennen.

d)

werben Unternehmen einer Region gemeinsam unter Nennung ihrer Namen.

e)

werben Einzelhändler mit einem sich ergänzenden Angebot zusammen für ihr Sortiment.

4.

Bei der Verbundwerbung wirbt der Einzelhändler

a)

immer gemeinsam mit den verschiedenen Lieferanten seines Sortiments.

b)

jeweils gemeinsam mit einem Hersteller aus seinem Sortiment.

c)

gemeinsam mit dem Großhandel, der ihn beliefert.

d)

gemeinsam mit dem Einzelhändler seiner Region.

e)

gemeinsam mit Einzelhändlern, die sein Sortiment ergänzen.

5.

Unter Suchmaschinenwerbung versteht man die Werbung,

a)

nach der man im Internet gezielt suche muss.

b)

die beim Aufrufen von Websites am Kopf der Seite erscheint.

c)

die zwischen den eigentlichen Informationen der Website geschaltet ist.

d)

die neben oder oberhalb der Ergebnisse bei der Nutzung von Suchmaschinen erscheint.

e)

die bei der Ladung von Websites geschaltet wird.

6.

Welcher der hier aufgeführten Erläuterungen zählt nicht zu den Werbegrundsätzen?

a)

Werbung muss zielgruppengerecht entwickelt werden, um einen möglichst großen Erfolg zu erzielen.

b)

Werbung darf keine falschen oder irreführenden Angaben zu den angepriesenen Leistungen machen.

c)

Werbung muss nicht in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu dem erzielten Erfolg stehen.

d)

Werbung sollte gesellschaftliche Wertvorstellungen nicht missachten.

e)

Werbung sollte Streuverluste vermeiden.

7.

Der deutsche Werberat hat unter anderem die Aufgabe,

a)

die Werbung im Einzelhandel zu genehmigen.

b)

gegen Einzelhändler zu klagen, die gegen die Werbegrundsätze verstoßen.

c)

die Einhaltung der Werbegrundsätze zu prüfen und weitreichende Verstöße zu ahnden.

d)

Strafen gegen Einzelhändler zu verhängen, die gegen die Werbegrundsätze verstoßen.

e)

Werbung für den gesamten Einzelhandel zu planen.

8.

Die richtige Reihenfolge der vier Kommunikationsstufen erfolgreicher Werbung lautet:

a)

Aufmerksamkeit erregen, den Kaufwunsch hervorrufen, die Kaufhandlung auslösen, Interesse wecken.

b)

Aufmerksamkeit erregen, die Kaufhandlung auslösen, den Kaufwunsch hervorrufen, Interesse wecken.

c)

Interesse wecken, Aufmerksamkeit erregen, den Kaufwunsch hervorrufen, die Kaufhandlung auslösen.

d)

Aufmerksamkeit erregen, Interesse wecken, den Kaufwunsch hervorrufen, die Kaufhandlung auslösen.

e)

den Kaufwunsch hervorrufen, Aufmerksamkeit erregen, die Kaufhandlung auslösen, Interesse wecken.

9.

Der Streukreis der Werbung beschreibt

a)

die zu bewerbenden Produkte.

b)

die Region, in der die Werbung geschaltet werden soll.

c)

die Gruppe der Unternehmen, die gemeinsam Werbung durchführen.

d)

den Personenkreis, der umworben werden soll.

e)

die Zeit, zu der die Unternehmen die Werbung durchführen.

10.

Das Streugebiet beschreibt

a)

die Region, in der geworben werden soll.

b)

die Zielgruppe, die mit der Werbung angesprochen werden soll.

c)

die Produkte und die Leistungen des Einzelhändlers, die beworben werden sollen.

d)

immer das Ladenlokal, in dem der Einzelhändler seine Geschäfte betreibt.

e)

immer das gleiche Gebiet, in dem die gesamte Werbung des Einzelhändlers stets stattfindet.

11.

Die Werbebotschaft

a)

ist gekennzeichnet durch Schrift, Bild oder Sprache.

b)

ist der eigentliche Inhalt der Werbung.

c)

bezeichnet das Medium, z.B. die Tageszeitung, mit der der Inhalt der Werbung transportiert wird.

d)

wird durch den Werbeträger bestimmt.

e)

muss immer in schriftlicher Form vorliegen.

12.

Die Werberendite wird berechnet durch:

a)

Umsatzzuwachs pro Periode durch Werbekosten pro Periode

b)

Umsatz durch Gesamtumsatz des Marktes

c)

Werbekosten durch Umsatz

d)

Zahl der Umworbenen durch Zahl der Angesprochenen

e)

Werbeeinnahmen durch Gesamtausgaben

13.

Vorrangiges Ziel der Verkaufsförderung im Einzelhandel ist es,

a)

den Kunden zu Impulskäufen zu animieren.

b)

das Sortiment des Einzelhändlers auch außerhalb des Ladenlokals bekannter zu machen.

c)

langfristig zu mehr Absatz zu führen.

d)

den Hersteller in die Werbun einzubinden.

e)

die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens zu motivieren

14.

Mit dem Verbraucherinformationsgesetz hat der Verbraucher das Recht,

a)

jederzeit Auskunft von dem Einzelhändler über seine geschäftlichen Aktivitäten zu erhalten.

b)

Einblick in die Geschäftsbücher des Einzelhändlers zu erhalten.

c)

Informationen über Produkte des Einzelhändlers zu erhalten, die den Behörden vorliegen.

d)

gegen Einzelhändler zu klagen, die ihre Geschäftsunterlagen nicht ihn zur Verfügung stellen.

e)

umfassende Auskunft über alle Produkte des Einzelhändlers zu erhalten.