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Altersvorsorge

Total questions: 15

Worksheet time: 30mins

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1.

Martin Hagenow hat bei Ihrer Gesellschaft seit 10 Jahren eine kapitalbildende Lebensversicherung. Da er kurzfristig Zahlungsschwierigkeiten hat, möchte er von Ihnen zu den Möglichkeiten der Weiterführung seines Vertrages beraten werden. Nach der detaillierten Darstellung seiner Situation schlagen Sie die Zahlung eines Risikozwischenbeitrages vor.

Bei einem Risikozwischenbeitrag wird…

a)

Der Sparanteil des Beitrages kurzfristig gestundet, der Versicherungsschutz bleibt in voller Höhe bestehen

b)

Ein Teil des Beitrages kurzfristig gestundet, der Versicherungsschutz bleibt in voller Höhe bestehen

c)

Ein Teil des Beitrages kurzfristig gestundet, der Versicherungsschutz anhand des Deckungskapitals reduziert

d)

Der Sparanteil des Beitrages kurzfristig gestundet, der Versicherungsschutz anhand des Deckungskapitals reduziert.

2.

Der kaufmännische Angestellte Hugo Zenker schließt eine kapitalbildende Lebensversicherung ab. Vier Jahre später wird er Stuntman bei den Bavaria Filmstudios in München.

Herr Zenker fragt Sie, ob er für den Todesfall Versicherungsschutz hat.

a)

Ja, Herr Zenker genießt uneingeschränkt Versicherungsschutz.

b)

Ja, es besteht Anspruch auf das Deckungskapital + Überschüsse, mindestens aber auf die eingezahlten Beiträge.

c)

Nein, nicht wenn die neue Tätigkeit für den Todesfall ursächlich war.

d)

Ja, jedoch hat der Versicherer ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb eines Monats ab Kenntnis der neuen Tätigkeit.

3.

Gertrud Küster hat vor 5 Jahren bei Ihrer Gesellschaft eine Lebensversicherung mit 12-jähriger Laufzeit abgeschlossen. Frau Küster fragt nun an, ob nachträglich eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung in den Vertrag eingeschlossen werden kann.

Die BUZ kann…

a)

nicht eingeschlossen werden, da die steuerliche Mindestlaufzeit für den Erhöhungsbeitrag nicht eingehalten wird

b)

innerhalb einer Frist von 3 Jahren eingeschlossen werden.

c)

nach einer ärztlichen Untersuchung eingeschlossen werden.

d)

nach einer erneuten Risikoprüfung eingeschlossen werden.

4.

Sie beraten Lieselotte Wolf zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung. Frau Wolf ist seit 10 Jahren als Personalsachbearbeiterin tätig. Sie hat ein monatliches Bruttoeinkommen von 2.500 EUR. Netto verfügt sie über 1.500 EUR. Sie errechnen ihre Versorgungslücke für den Fall, dass sie aufgrund eines Freizeitunfalls vollständig erwerbsgemindert würde. Ihre Ansprüche aus der GRV würden bei vollständiger Erwerbsminderung 30% betragen. Ihr Versorgungsziel ist das Nettoeinkommen.

Bitte ermitteln Sie ihren monatlichen Fehlbetrag!

4 lines
5.

Anton Karst legt Ihnen vor Vertragsablauf zum 01. August den Versicherungsschein zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung vor. Aus den Unterlagen wird ersichtlich, dass er dort das Geburtsdatum mit 05.09.1988 statt mit 05.11.1988 angegeben hat.

Herr Karst fragt Sie, welche Folgen sich daraus für die Versicherungsleistung ergeben.

a)

Im Erlebensfall kommt es nur auf den Versicherungsbeginn und somit nur auf die Vertragslaufzeit an.

b)

Da die Versicherungsdauer richtig war, braucht die Leistung nicht geändert zu werden.

c)

Durch die falsche Angabe des Geburtsdatums ändert sich die Leistung im selben Verhältnis wie die Prämie des wirklichen Alters zur vereinbarten Prämie steht.

d)

Die Versicherung kommt auf Basis des neuen Eintrittsalter zur Auszahlung.

6.

Sie informieren Ihre Kundin, Frau Haack über die Basisrente (Rürup-Rente).

Welche der nachfolgenden Argumente sind für den Verkauf dieses Produktes richtig:

a)

Die Rentenleistungen der Basisrente werden mit dem Ertragsanteil besteuert.

b)

Die Renditen der Basisrenten sind besonders hoch, weil es sich generell um Fondsprodukte handelt, bei denen der Kunde an den hohen Wertsteigerungen von Wertpapieren partizipiert.

c)

In der Ansparphase können die Beiträge zur Basisrente als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

d)

Nach der Ansparphase kann der VN kein Wahlrecht zwischen einer Kapitalauszahlung oder einer Verrentung wählen.

7.

Sie beraten Rainer Stein (31) zu einer 2013 abgeschlossenen Kapitallebensversicherung. Herr Stein möchte in diesem Zusammenhang wissen, wie die Ablaufleistung der Kapitallebensversicherung zu versteuern ist.

Sie antworten ihm, dass..

a)

die Ablaufleistung gar nicht zu versteuern ist.

b)

der Ertrag voll zu versteuern ist.

c)

der Ertrag hälftig zu versteuern ist.

d)

der Ertrag hälftig zu versteuern ist, wenn die Laufzeit wenigstens 12 Jahre beträgt und die Auszahlung nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgt.

e)

der Ertrag hälftig zu versteuern ist, wenn die Laufzeit wenigstens 12 Jahre beträgt, laufende Beitragszahlung vereinbart ist und die Auszahlung nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgt.

8.

Für das Ehepaar Neumann besteht bei Ihrer Gesellschaft eine Versicherung auf zwei verbundene Leben. Die Versicherungssumme beträgt 100.000 € Bei einem Flugzeugabsturz versterben beide versicherten Personen.

Welche garantierte Leistung erhält die bezugsberechtigte Tochter insgesamt?

4 lines
9.

Heinrich Behrens hat bei Ihrer Gesellschaft vor 8 Jahren eine kapitalbildende Lebensversicherung auf das Endalter 65 abgeschlossen. Aufgrund eines finanziellen Engpasses kann er die Beiträge nicht mehr bezahlen. Von einem Freund hat Herr Behrens von der Möglichkeit der Beitragsfreistellung gehört.

Er erkundigt sich deshalb bei Ihnen, was er darunter zu verstehen hat.

a)

Er braucht keine weiteren Beiträge zu zahlen. Die Versicherung wird auf Basis der beitragsfreien Summe weitergeführt.

b)

Der Versicherungsschutz bleibt in gleicher Höhe erhalten. Die Beiträge müssen später nachentrichtet werden.

c)

Die Versicherung wird aus dem Deckungskapital in gleicher Höhe als Risikoversicherung weitergeführt.

d)

Die Versicherung ruht und kann zu jeder Zeit ohne weitere Voraussetzungen im alten Umfang wieder aufleben.

10.

In einem Beratungsgespräch mit Renate Tenzer (45, ledig) stellt sich heraus, dass sie bezüglich ihrer Altersvorsorge nur eine geringe Versorgungslücke hat. Allerdings hat sie für den Fall der Berufsunfähigkeit noch keine Vorsorge getroffen. Welche Versicherung bieten Sie Frau Tenzer zur Deckung ihrer Versorgungslücke am besten an?

a)

aufgeschobene Rentenversicherung mit BUZ

b)

sofort beginnende Rentenversicherung

c)

gemischte Lebensversicherung

d)

Risikolebensversicherung mit BUZ

11.

Anna Binders hat bei Ihrer Gesellschaft eine kapitalbildende Lebensversicherung. Als Bezugsberechtigter ist ihr Freund Theo Langen eingetragen. Wenige Wochen vor ihrem Tod verfasst Frau Binders ein Testament, in dem sie ihren Jugendfreund Axel Sievers als Alleinerben einsetzt.

Hat die Änderung durch das Testament Auswirkung für Hr. Langen?

a)

Ja, da er als Alleinerbe im Testament eingesetzt ist.

b)

Ja, da im Testament die aktuellste Bezugsrechtsverfügung niedergeschrieben wurde.

c)

Nein, die Änderung durch das Testament hat keinen Einfluss auf die Bezugsberechtigung des Vertrages.

d)

Nein, da eine Bezugsrechtsänderung durch den Notar angezeigt werden muss.

12.

Während Ihres Beratungsgespräches mit Vera Schöne kommen Sie auf die Überschussbeteiligung der Lebensversicherung zu sprechen. Sie erklären Frau Schöne, welche Verwendungsmöglichkeiten sie für die Überschussbeteiligung in ihrer kapitalbildenden Lebensversicherung hat.

Folgende Möglichkeiten sind richtig:

a)

Bonusrente

b)

jährliche Barauszahlung der Gewinne

c)

Verlängerung der Laufzeit ohne Gesundheitsprüfung

d)

Erhöhung der Ablaufleistung durch verzinsliche Ansammlung

e)

Erhöhung des Dynamiksatzes ohne Gesundheitsprüfung

13.

Sie beraten Michael Felden (53) zu seiner Altersvorsorge. Er hat vor kurzem einen größeren Geldbetrag geerbt. Herr Felden beabsichtigt, eine Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag mit einer Aufschubzeit von 12 Jahren zu beantragen.

Er möchte wissen, wie die Leistungen aus dieser Rentenversicherung steuerlich behandelt werden.

a)

Die Rentenversicherung wird mit der Zinsabschlagsteuer belastet.

b)

Die Kapitalabfindung ist nach Einhaltung einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren steuerfrei.

c)

Sowohl Kapitalabfindung als auch Rentenversicherung sind nach Einhaltung einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren steuerfrei.

d)

Die Rentenzahlung wird mit dem Ertragsanteil besteuert.

e)

Die Rentenzahlung wird mit dem Ertragsanteil besteuert, bei Kapitalabfindung ist der hälftige Ertrag zu besteuern.

14.

Sie unterhalten sich mit Ihrem Kollegen Karl Weber. Er vermittelt Lebensversicherungen grundsätzlich ohne Dynamik.

Welche der folgenden Argumente sprechen eindeutig für den Einschluss der Dynamik?

a)

Der Einschluss der Dynamik soll den Wert der Versicherungsleistung gegen inflationären Verfall stabilisieren.

b)

Bei regelmäßigen dynamisierten Verträgen entfällt bei den Erhöhungen die Gesundheitsprüfung.

c)

Die Koppelung der Lebensversicherung an den Lebenshaltungskostenindex erhält den späteren Lebensstandard.

d)

Bei vereinbarter Dynamik steigt die Versicherungssumme im gleichen Verhältnis wie der Beitrag.

15.

Immo Weller hat eine Indexorientierte Rentenversicherung mit Todesfallabsicherung abgeschlossen. Er fragt Sie, ob auch im Fall der Selbsttötung die Todesfallleistung erbracht wird.

Sie antworten richtig:

a)

Die vereinbarte Todesfallsumme wird in jedem Fall drei Jahre nach Abschluss des Vertrages erbracht.

b)

Vor Ablauf der Dreijahresfrist wird der Rückkaufswert der Versicherung ausgezahlt.

c)

Eine Leistung bei Selbsttötung ist in der Indexorientierten Rentenversicherung nicht vorgesehen, weil sie nur Rentenleistungen kennt.

d)

Eine vereinbarte Todesfallleistung wird nicht bei Selbsttötung aufgrund von psychischen Störungen geleistet.