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Rechtskenntnis

Total questions: 6

Worksheet time: 7mins

Name
Class
Date
1.

A kauft im Onlineshop der B-GmbH ein neues Handy. Wie lange kann A nach erhalt der Ware vom Vertrag zurücktreten?

a)

A hat kein Rücktrittsrecht. Er kann sohin gar nicht zurücktreten.

b)

A kann innerhalb von 14 Tagen zurücktreten.

c)

A kann innherhalb von einem Monat zurücktreten.

d)

A kann immer nur zurücktreten, wenn sich ein solches Rücktrittsrecht in den AGB der B-GmBH findet.

2.

A hat im Onlineshop der B-GmbH ein neues Handy gekauft und ist wirksam vom Vertrag zurückgetreten. Wer muss die Rücksendekosten tragen?

a)

Immer der Verkäufer (die Rücksendung ist also für den Käufer kostenlos).

b)

Immer der Käufer.

c)

Der Käufer, wenn dies in den AGB des Verkäufers angeordnet ist.

3.

A kauft im Onlineshop der B-GmbH ein neues Handy. 14 Monate später bricht der Bildschirm aufgrund einer fehlerhaften Fertigung des Handys. Hat A einen Gewährleistungsanspruch gegen die B-GmbH?

a)

Nein. Gewährleistung kann nur gegenüber dem Hersteller, nicht gegenüber dem Händler geltend gemacht werden.

b)

Nein. Der Gewährleistungsanspruch besteht nur für 6 Monate.

c)

Ja. Denn die Gewährleistungfrist beträgt zwei Jahre.

4.

 

A kauft im Onlineshop der B-GmbH ein neues Handy. 14 Monate später bricht der Bildschirm aufgrund einer fehlerhaften Fertigung des Handys. Was kann A aufgrund der Gewährleistung verlangen?

a)

Bei defekten Geräten kann der Käufer immer sein Geld zurückverlangen.

b)

B kann das Gerät zunächst nur reparieren lassen.

c)

A hat zunächst nur ein Wahlrecht zwischen Reparatur und einem Neugerät.

5.

A hat auf Amazon ein Handy gekauft, welches von der B-GmbH angeboten wurde. Zwischen welchen Parteien wurde der Kaufvertrag abgeschlossen?

a)

Der Kaufvertrag wird nie mit Amazon, sondern immer nur mit den "Verkäufern" abgeschlossen.

b)

Der Kaufvertrag wird immer mit Amazon abgeschlossen.

c)

Der Vertrag kommt grundsätzlich mit Amazon zustande, außer es wird mit "verkauft von" oder ähnlichen auf einen anderen Verkäufer hingewiesen.

d)

Der Vertrag kommt grundsätzlich mit den "Verkäufern" zustande, außer es wird darauf hingewiesen, dass der Vertrag mit Amazon zustande kommt.

6.

A kauft im Onlineshop der B-GmbH ein neues Handy um € 500,-. 14 Monate später bricht der Bildschirm aufgrund einer fehlerhaften Fertigung des Handys. Die B-GmbH ist gesetzlich zur Lieferung eines neuen Handys verpflichtet. Diese verlangt aber von A ein angemessenes "Benutzungsentgelt" in Höhe von € 200,-. Schließlich konnte A ein neues Handy für 14 Monate nutzen und bekommt jetzt wieder ein neues Handy. Zu Recht?

a)

Ja, ohne das Benützungsentgelt wäre A unrechtmäßig bereichert.

b)

Nein, hier liegt keine Bereicherung vor.

c)

Nein, zwar ist A bereichert, jedoch ist ein Benützungsentgelt bei Verbraucherverträgen ausgeschlossen.