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Europarechtsquiz

Total questions: 10

Worksheet time: 5mins

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1.

In welchem Artikel des Grundgesetzes ist die Übertragung von Hoheitsrechten auf die EU vorgesehen?

a)

Art. 20a GG

b)

Art. 23 I GG

c)

26 II GG

d)

30 GG

2.

Was zählt nicht zum primären Unionsrecht?

a)

Der Vertrag über die Europäische Union

b)

Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

c)

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union

d)

Richtlinien und Verordnungen

3.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Regelungen aus dem AEUV unmittelbar in den Mitgliedstaaten angewandt werden. Welche Aussage trifft nicht zu?

a)

Die Bestimmung muss rechtlich vollkommen sein.

b)

Es darf sich bei der Regelung nicht um eine der vier Grundfreiheiten handeln.

c)

Die Bestimmung muss inhaltlich unbedingt sein.

d)

Die Bestimmung muss den MS Handlungs- oder Unterlassungspflichten auferlegen.

4.

Der Grundsatz des "effet utile" bezeichnet ...

a)

... das Prinzip der unbegrenzten Einzelermächtigung

b)

... den Vorrang inländischer Wertvorstellungen und Rechtsgrundsätze

c)

... die effektive Durchsetzung des Unionsrechts

d)

... die Handlungsanweisung an den EuGH, schnell und effektiv zu arbeiten

5.

Welches europäische Gremium trifft sich halbjährlich zum EU-Gipfel?

a)

Der Rat der Europäischen Union

b)

Der Europarat

c)

Der Europäische Rat

d)

Der Unionsrat

6.

Nach welchem Verfahren können nationale Gerichte dem EuGH Fragen zur Auslegung des Unionsrechts zur Entscheidung vorlegen?

a)

Abstrakte Normenkontrolle

b)

Vorabentscheidungsverfahren

c)

Konkrete Normenkontrolle

d)

Ein solches Verfahren gibt es auf Unionsebene nicht

7.

Die Dienstleistungsfreiheit ist ...

a)

... nur eine Hilfsfreiheit zu den vier Grundfreiheiten im AEUV

b)

... gegenüber den anderen Grundfreiheiten subsidiär

c)

... der Vorläufer der heutigen Arbeitnehmerfreizügigkeit

d)

... nur bei den in Art. 57 II AEUV aufgezählten (gewerblichen, kaufmännischen, handwerklichen, freiberuflichen) Tätigkeiten anwendbar

8.

Welches der folgenden hat der EuGH bisher nicht als zwingendes Erfordernis im Sinne seiner Cassis-de-Dijon-Rechtsprechung anerkannt?

a)

Umweltschutz

b)

Verbraucherschutz

c)

Aufrechterhaltung der Medienvielfalt

d)

Schutz der inländischen Wirtschaft

9.

Die Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 49 AEUV ...

a)

... verlangt eine dauerhaft wirtschaftliche Integration in einem anderen MS

b)

... gilt auch für unselbstständige, weisungsgebundene Tätigkeiten

c)

... gilt auch für nur vorübergehende selbstständige Tätigkeit in einem anderen MS

d)

... gilt ausschließlich für natürliche Personen

10.

Für die Anwendbarkeit der Grundfreiheiten ist ein grenzüberschreitender Sachverhalt nötig. Das kann dazu führen, dass Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten besser gestellt sind als Inländer. Wie beurteilt der EuGH dieses Problem der Inländerdiskriminierung?

a)

Dazu hat sich der EuGH bisher nicht geäußert.

b)

Der EuGH ist der Meinung, dass der AEUV eine Inländerdiskriminierung verbietet

c)

Nach Ansicht des EuGH stehen die Bestimmungen des AEUV einer Inländerdiskriminierung nicht entgegen

d)

Nach der Meinung des EuGH hat das Problem der Inländerdiskriminierung heute wegen der Unionsbürgerschaft keine Relevanz mehr