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Verfassungsrecht

Total questions: 60

Worksheet time: 3hrs 0mins

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1.

Was ist die Verfassung?

a)

Ein ausdrücklich als Verfassung bezeichnetes Gesetz

b)

Legt die Grundlagen zum Funktionieren des Staates fest

c)

Kann nur mit Stimmenmehrheit geändert werden (2/3)

d)

In Ö Bundesverfassung (jedes Bundesland hat zusätzlich eine Landesverfassung)

2.

Was steht in der Bundesverfassung bzw. was enthält/regelt sie?

a)

Regelt das Verhältnis zw. Bund und Ländern

b)

Welche Staatsform bzw. Staatsoberhaupt (zB Republik, Monarchie,…)

c)

Staatsaufbau (zB Bundesländer .. + deren Aufgaben)

d)

Gesetzgebung (durch Bund o. Länder – Nationalrat, Bundesrat, Landtag)

Rechtssetzungsorgane (Wahlen, Ernennung,…)

e)

Wer die Rechtsvorschriften vollzieht (zB Behörden,…)

Rechte der Bürger

3.

Was bedeutet Verfassung in Österreich?

a)

Ein ausdrücklich als Verfassung bezeichnetes Gesetz das nur mit großer Stimmenmehrheit geändert werden kann.

b)

Die Bundesverfassung (BVG) besteht nicht nur aus einem Gesetz sondern aus mehreren.

c)

Stammt ursprünglich aus dem Jahr 1920

Jedes Bundesland hat zusätzlich eine Landesverfassung

d)

Insbesondere enthält sie:

- Staatsoberhaupt

- Gesetzgebung

- Staatsaufbau

- Wahlen

- Rechte der Bürger

- Behörden

e)

Stufenbau:

- Bundesverfassung = Gesetzgebung

- Landesverfassung, Bundesgesetze, Landesgesetze = Gesetzgebung

- Verordnungen = Vollziehung

- Bescheide, Urteile, Erkenntnisse = Vollziehung

4.

Warum sind die Grundprinzipien der Verfassung so wichtig?

a)

Besonders wichtige Prinzipien – auch Bausätze genannt, jede Änderung oder Beseitigung wäre eine Gesamtänderung der Bundesverfassung.

b)

Kann nur mittels Volksabstimmung geändert oder abgeschafft werden.

5.

Die vier Grundprinzipien der österr. Verfassung?

a)

Demokratisches Prinzip

b)

Republikanisches Prinzip

c)

Bundesstaatliches Prinzip

d)

 Rechtsstaatliches Prinzip

6.

Woran erkennt man ein Demokratisches Prinzip (Volksherrschaft) und welche 2 Arten gibt es?

a)

Ö ist eine Demokratie – das Recht geht vom Volk aus

b)

Unmittelbare (direkte) Demokratie – Volksbefragung, Volksbegehren, Volksabstimmung (z.B Wahl Bundespräsident)

c)

Mittelbare (indirekte) Demokratie  Volk wählt Vertreter die dann ihrerseits über Rechtsvorschriften abstimmen (repräsentativ System) – Wahlen zum Nationalrat und Landtag (z.B. Wahl einer Partei – nicht Person)

7.

Woran erkennt man eine Republik?

a)

Am vom Volk direkt gewählten Staatsoberhaupt, in Ö der Bundespräsident, republikanisches Grundprinzip

b)
8.

Besonderheiten des Bundespräsidenten?

a)

Vom Volk gewählt

b)

Amtsdauer max. 2 x 6 Jahre

c)

politisch und rechtlich verantwortlich

d)

darf man ab 16 Jahren wählen, muss mind. 35 Jahren sein.

e)

3 Periode möglich, aber mind. eine Periode eine andere Person

9.

Woran erkennt man ein Bundesstaatliches Prinzip?

a)

Unter Bundesstaat wird ein Staat verstanden, in dem die Aufgaben des Staats (Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit und Verwaltung) auf Bund und Länder aufgeteilt werden

b)

Bund und Länder teilen sich die Aufgaben im Staat (Wer was tun muss steht in der Kompetenzverteilung)

c)

Die Gerichtsbarkeit wird vom Bund alleine ausgeübt

d)

Durch die Landesverwaltungsgerichte (1 Pro Bundesl.) sind auch die Länder an der Gerichtsbarkeit beteiligt

Die Länder sind an der Bundesgesetzgebung (Bundesrat) beteiligt

e)

Wesentliche Elemente der Bundesstaatlichkeit Österreich:

- Gesetzgebung und Verwaltungskompetenzen der Länder

- Das Recht der Länder untereinander mit dem Bund Verträge abschließen

- Die Mitwirkung an der Bundesgesetzgebung durch den Bundesstaat

10.

Kompetenzverteilung des Bundesstaatlichen Prinzips?

a)

Die Kompetenzverteilung regelt wer für die Erlassung und Vollziehung von Gesetzen in bestimmten Bereichen zuständig ist.

Die Kompetenzen sind im B-VG aufgelistet und entweder vom Bund oder den Ländern zugewiesen.

Für jeden Bereich ist jeweils einer von beiden zuständig

b)

Alle in der Bundesverfassung nicht aufgezählten Bereiche (das sind sehr wenige) gehen automatisch den Ländern zu (Generalklausel zugunsten Ländern)

Bei der Kompetenzverteilung kennt das BVG 4 Haupttypen

c)
11.

Woran erkennt man ein Rechtsstaatliches Prinzip?

a)

Österreich ist ein Rechtstaat – staatliches Handeln nie ohne gesetzliche Grundlage

b)

- Verankerung von Rechten und Pflichten in Rechtsvorschriften (Gesetzgebung)

- Veröffentlichung dieser Rechtsvorschriften (Kundmachung) (Gesetzgebung)

- Rechtsschutzeinrichtungen (Vollziehung)

- Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Legalitätsprinzip) (Vollziehung

12.

Was versteht man unter Legalitätsprinzip?

a)

Staatliches Handeln darf nie ohne gesetzl. Grundlage erfolgen

b)

Ist der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.

c)

Hoheitsverwaltung darf nur anordnen, was im Gesetz steht. Keine Willkür.

13.

Was versteht man unter Grundrechten und welche sind die wichtigsten in Ö?

a)

Jeder Mensch soll einen gegen Eingriffe der Staatsgewalt gesicherten Bereich haben

Grundrechte wurden nach und nach eingeführt und sind daher über verschiedene Verfassungsgesetze verstreut:

b)

Staatsgrundgesetz

- Bundes-Verfassungsgesetz

-    Europäisches Menschenrechtskonvention (EMRK)

(gelten in allen Staaten Europas deren Parlamente die EMRK in die Rechtsordnung mitaufgenommen haben)

c)

Wichtigste Grundrechte in Österreich:

- Recht auf Leben

- Gleichheit vor dem Gesetz

- Persönliche Freiheit

- Hausrecht

- Recht auf Eigentum

- Freiheit und Erwerbstätigkeit

- Vereins- und Versammlungsfreiheit

- Meinungs- und Pressefreiheit

- Datenschutz

14.

Wie heißen die drei Staatsfunktionen?

a)

Gesetzgebung

b)

Gerichtsbarkeit (weisungsfrei)

c)

Verwaltung (weisungsgebungen)

d)

Gerichtsbarkeit + Verwaltung = Vollziehung

15.

Was versteht man unter dem Grundsatz Gewaltentrennung/Gewaltenteilung?

a)

Die Staatsfunktionen werden von verschiedenen Organen ausgeübt. Der, der das Gesetz macht, darf es nicht vollziehen.

b)

16.

Was versteht man unter Vollziehung?

a)

Erlassung einer Verordnung

b)

Erlassung eines Bescheides

c)

Fällen von Urteilen

17.

Welche zwei Arten der Gesetzgebung gibt es?

a)

Gesetzgebung gibt Gesetze vor, die von der Vollziehung gem. der Kompetenzverteilung auszuüben sind.

b)

Landesgesetzgebung: gelten nur im jew. Bundesland, Ausübung vom jew. Landtag

Bundesgesetzgebung:

gelten in Ö, gemeinsame Ausübung durch Nationalrat und Bundesrat (2-Kammern System im Parlament)

c)

Bundesgesetze erlässt: 2-Kammern System:  Erste Kammer Nationalrat, Zweite Kammer Bundesrat

18.

Welche Wahlgrundsätze (Nationalrat 183 Mitgl. und Landtag 48 Mitgl.) gibt es?

a)

allgemein (Staatsbürger ab 16 Jahren)

frei (ohne Zwang)

b)

gleich (jede Stimme zählt gleich)

c)

geheim (unbeobachtet)

d)

persönlich (keine Vertretung)

e)

In Ö Verhältniswahlrecht – Mandate/Sitze werden je Stimme aufgeteilt (unter 4% keins)

19.

Welche zwei Arten des Wahlrechts gibt es?

a)

Aktives Wahlrecht, das Recht zu wählen: alle Staatsbürger die am Wahltag das 16. Lj. vollendet haben

b)

Passives Wahlrecht, das Recht gewählt zu werden: alle Staatsbürger, die am Wahltag das 18 Lj. vollendet haben

20.

Wo, wann und wie arbeitet der Nationalrat?

a)

Sitz in Wien

Für die Dauer von 5 Jahren (Legislaturperiode o. Gesetzgebungsperiode)

b)

Arbeiten vom 15.09.-15.07. (danach Sommerpause)

183 Abgeordnete = Plenum

c)

Leitung und Vertretung durch 3 Präsidenten

d)

Entscheidungen in gemeinsamen Sitzungen aller Abgeordneten (öffentlich) - Plenum

Vorbereitungen finden in Ausschüssen statt (nicht öffentlich)

e)

Parlamentsdirektion Hilfsapparat

21.

Wie wird der Nationalrat aufgelöst?

a)

Nach Ende der Legislaturperiode (5 Jahre)

b)

Beschluss der Selbstauflösung mittels „einfachem Gesetz“

c)

Auflösung durch den Bundespräsidenten (nach Vorschlag der Bundesregierung) (Pro Anlass 1x)

22.

Wie wird der Bundesrat gewählt? (Sitz im Burgenland)

a)

61 Mitglieder, Bundesrat je 3-12 pro Bundesland, Steiermark hat 9 Mitglieder

b)

Mitglieder werden vom jew. Landtag gewählt und in den Bundesrat entsendet

c)

Wird laufend erneuert, da es keine gem. Landtagswahlen gibt (untersch. Zeitpunkt)

23.

Was sind die Aufgaben des Bundesrates?

a)

Mitwirkung bei Gesetzgebung des Bundes

b)

Bundesrat kann von Nationalrat beschlossenem Gesetz zustimmen oder Einspruch erheben (kann Gesetz jedoch nicht verhindern, sondern nur verzögern)

c)

Nur bei Einschränkung der Kompetenzen der Länder kann der Einspruch ein Gesetz verhindern

d)

Recht Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes vorzuschlagen

24.

Was ist die Bundesversammlung?

a)

Sind der Nationalrat und der Bundesrat zusammen

b)

Ist nicht Teil der Gesetzgebung, sondern Vollzugsorgan (hat nichts mit Gesetzgebung zu tun)

25.

Was sind die Aufgaben der Bundesversammlung?

a)

Wenn es um den Bundespräsidenten geht

- Angelobung

- Volksabstimmung zur Absetzung

- Zustimmung zu einer behördlichen Verfolgung

- Anklage beim Verfassungsgerichtshof

b)

Entscheidung über eine Kriegserklärung

26.

Wie kommt ein Bundesgesetz zustande?

a)

Gesetzesantrag

- Regierungsvorlage

- Initiativantrag (mind. 5 Abgeordnete)

- Volksbegehren

- Gesetzesantrag durch Bundesrat

b)

Ausschuss:

Beratung über den Gesetzesentwurf

c)

Abstimmung: im Plenum

d)

Beurkundung und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

27.

Voraussetzungen für Abstimmung von Gesetzen im Nationalrat? (im Plenum)

a)

Einfache Gesetze: Anwesenheit von mit 1/3 der Mitglieder (61), davon müssen 51% zustimmen (31)

b)

Verfassungsgesetze: Anwesenheit von mind. ½ der Mitglieder (92), davon müssen 2/3 zustimmen (61)

28.

Was ist ein Volksbegehren?

a)

Ziel ist Erlassung eines Bundesgesetzes

b)

100.000 Stimmen notwendig

c)

Vorlage beim Nationalrat

d)

Nationalrat muss Volksbegehren wie jeden anderen Antrag behandeln, jedoch nicht verpflichtet den Gesetzesantrag zu beschließen

e)

Behandlung zwingend, Beschluss nicht

29.

Was ist eine Volksbefragung?

a)

Meinung des Volkes wird in wichtigen politischen Angelegenheiten befragt (keine Gesetze)

b)

Veranlassung durch die Bundesregierung oder den Nationalrat

c)

Ergebnis ist rechtlich unverbindlich

d)

Muss mit ja oder nein beantwortbar sein

30.

Wer erlässt die Landesgesetze?

a)

Für die Gesetzgebung der Länder sind die neun Landtage zuständig (1-Kammer–Gesetzgebung)

b)

Grundsätze: allgemein, frei, gleich, geheim, persönlich, unmittelbar

31.

Wie, wann und wo arbeitet der Landtag?

a)

Sitz im Landhaus Graz

Fünf Jahre Legislaturperiode

b)

48 Mitglieder = Plenum

Leitung und Vertretung durch 3 Präsidenten

c)

Entscheidung in gemeinsamen Sitzungen - Plenum (öffentlich)

d)

   Vorbereitungen in Ausschüssen (nicht öffentlich)

e)

Landesdirektion - Hilfsapparat

32.

Aufgaben des Landtages?

a)

Landesgesetze einschließlich Landesverfassungsgesetze beschließen

b)

Das Landesbudget beschließen

c)

Die steirischen Mitglieder des Bundesrates wählen

d)

Die Landesregierung wählen

e)

Die Landesregierung kontrollieren

33.

Wie kommt ein Landesgesetz zustande?

a)

Gesetzesantrag: Regierungsvorlage, Initiativantrag (mind. 2 Abgeordnete), Volksbegehren /17.000), Gemeindeinitiative (mind. 50 Gemeinden) Landtagsausschüsse

b)

Ausschuss: Beratung über Gesetzesentwurf (immer geheim)

c)

Abstimmung im Plenum

d)

Unterschrift und Veröffentlichung: Gesetzesbeschluss muss vom Landeshauptmann und einem weiteren Mitglied der Landesregierung unterschrieben werden – Landesgesetzblatt

e)

Meistens Gesetzantrag!!

34.

Voraussetzungen für Abstimmung von Gesetzen im Landtag?

a)

Einfache Gesetze: Anwesenheit von ½ des Landesabgeordneten (48), einfache Mehrheit mind. 51%

b)

Verfassungsgesetze: Anwesenheit von mind. ½ der Landesabgeordneten (48), davonmüssen 2/3 zustimmen

c)

35.

Beschreibe die Gerichtsbarkeit!

a)

= Justiz

b)

Weisungsfrei

c)

Bestrafung schwerer Delikte

d)

Entscheidung über Streitigkeiten der Bürger untereinander (Zivilrecht) bzw.

Nachprüfung der Verwaltungsentscheidungen (Stufe 1 LVWG bzw. BVWG, Stufe 2 Verwaltungsgerichtshof))

e)

Überprüfung der Rechtsmäßigkeit von Rechtsakten (zB Bescheide) und Einhaltung der Grundrechte

36.

Was sind die Grundlagen der Verwaltung?

a)

Weisungsgebunden

b)

Hoheits-/Privatwirtschaftsverwaltung

c)

Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Legalitätsprinzip)

d)

Amt-, Organ- und Dienstnehmerhaftung

e)

Amtsverschwiegenheit, Auskunftspflicht, Datenschutz

37.

Was sind die Grundlagen einer Weisung?

a)

Ist ein Auftrag eines übergeordneten Organes an ein untergeordnetes Organ

b)

Befolgungspflicht

c)

Weisungen sind nicht zur befolgen, wenn:

- von unzuständigem Organ

- wenn man sich bei der Befolgung strafbar machen würde

38.

Was ist der Unterschied zwischen Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung?

a)

Hoheitsverwaltung: Staat handelt mit Befehlsgewalt (Bescheid, Verordnung, Amtshandlung)

b)

Privatwirtschaftsverwaltung: Staat handelt wie ein Bürger (Verträge)

39.

Beschreibe die Amtsverschwiegenheit!

a)

Die Bundesverfassung verpflichtet die Organe der Verwaltung zur Verschwiegenheit

- über geheime Tatsachen aus amtlicher Tätigkeit bei besonderem Geheimhaltungsinteresse

b)

Keine Amtsverschwiegenheit bei Rechnungshof, Volksanwaltschaft, Entbindung der Amtsverschwiegenheit (Ladung vor Gericht)

40.

Was sind die obersten Organe der Bundesverwaltung?

a)

Bundespräsident

b)

Bundesregierung

c)

Bundesminister

41.

Was sind die wichtigsten Aufgaben / Kompetenzen des Bundespräsidenten?

a)

b)

Zahl u Arbeitsbereich werden im Bundesministergesetz geregelt

42.

Aufbau der Bundesregierung und ihrer Bundesminister?

a)

Bundeskanzler (Vorsitz) und Bundesminister

b)

Regierungsmitglieder werden nicht gewählt, sondern vom Bundespräsidenten ernannt, auf Vorschlag vom Bundeskanzler

c)

Bestimmte Angelegenheiten werden in Sitzungen gemeinsam entschieden

d)

Die anderen Dinge erledigen die Minister im eigenen Namen – Ministerium

43.

Welche zwei Arten der Bundesverwaltung gibt es und welche Behörden gehören dazu?

a)

Unmittelbare Bundesverwaltung: vom Bund selbst eingerichtet – AMS, Finanzämter, Zollämter, Arbeitsinspektorat, LPD

b)

Mittelbare Bundesverwaltung: Besorgung durch Landeshauptmann und den unterstellten Landesbehörden – Bezirksverwaltungsbehörden, Magistrat, Gemeinden

44.

Wer vollzieht Landesgesetze?

a)

Landesregierung

b)

Bezirkshauptmannschaften

c)

Gemeinden

45.

Was ist die Landesregierung und wie setzt sie sich zusammen?

a)

Oberstes Organ der Landesvollziehung

b)

Besteht aus dem Landeshauptmann und derzeit 7 Landesräten

c)

Wird vom Landtag gewählt

d)

- Wichtiges wird in Sitzungen gemeinsam entschieden (Einstimmigkeit)

- Der Rest der Arbeit wird auf die Regierungsmitglieder verteilt, sie entscheiden im Namen der Landesregierung

e)

Ist dem Landtag gegenüber verantwortlich

46.

Aufgaben des Landeshauptmannes?

Landeshauptmann ist derzeit Mag. Christopher Drexler

a)

Führt den Vorsitz in der Landesregierung

b)

Vertritt das Land gegenüber anderen Bundesländern oder dem Ausland

c)

Ist für die Vollziehung von vielen Landes- und Bundesgesetzen in der Stmk. verantwortlich

47.

Erkläre das Amt der Landesregierung!

a)

Geschäftsapparat der Landesregierung

b)

Vollzieht Landesgesetze für Landesregierung und Landesräte

c)

Arbeitet für Landeshauptmann, vollzieht für ihn Gesetze

d)

Untergliederung nach Fachgebieten in 17 Abteilungen und 9 Fachabteilungen

e)

Leiter ist die Landesamtsdirektorin (Brigitte Scherz-Schaar)

48.

Was sind die Aufgaben der Bezirkshauptmannschaften?

a)

Steiermark hat 13 Bezirke inkl. Magistrat Graz

b)

Zuständige Behörde in den meisten Verwaltungssachen

c)

Sie vollziehen Landesgesetze, sie werden aber auch für Vollziehung vieler Bundesgesetze vom Bund „ausgeborgt

d)

Leitung hat der Bezirkshauptmann/die Bezirkshauptfrau

49.

Was bedeutet Stadt mit eigenem Statut?

a)

Stadt und Bezirk zugleich – Magistrat Graz

b)

50.

Was sind die Aufgaben der Gemeindeverwaltung?

a)

Vollziehen verschieden Bundes- und Landesgesetze (zB Baubehörde)

b)

·         In bestimmten Angelegenheiten sind die Gemeinden unabhängig (eigener Wirkungsbereich) von Weisungen des Bundes oder Landes

c)

In anderen Angelegenheiten (übertragener Wirkungsbereich) unterstehen sie den Weisungen der Bundes- und Landesbehörden

d)

1. Instanz ist der Bürgermeister

e)

Oberstes Organ der Gemeinderat

51.

Welche Möglichkeiten der Kontrolle Verantwortlichkeit gibt es um die rechtmäßige Vollziehung zu gewährleisten?

a)
b)
52.

Was ist der Unterschied zw. Amtshaftung und Organhaftung?

a)

Amtshaftung: (Organ hat einen Dritten geschädigt)

Bund Länder u Gemeinde müssen den Schaden ersetzen den Ihr Organ durch rechtswidriges Verhalten verschuldet hat (ZB wenn Landesbediensteter einen Unfall verschuldet und dabei das Fahrzeug eines anderen Verkehrsteilnehmers beschädigt

Wenn grobe Fahrlässigkeit, kann Rückersatz (Regress) vom Organ geholt werden

b)

Organhaftung

Organ schädigt einen eigenen Rechtsträger (Organ verschuldet Unfall und beschädigt Dienstwagen)

Bund Länder u Gemeinden können Schadenersatzanspruch gegen das betreffende Organ geltend machen.

53.

Was ist politische Verantwortlichkeit?

a)

Kann auch geltend gemacht werden, wenn keinerlei Rechtsverletzungen vorliegen. Hier geht es um Vertrauen in die gute Amtsführung der Politiker.

b)

Folgen für Nationalrat (Bundesregierung) und Landtag (Landesregierung) : Misstrauensvotum, Fragestunde, Interpellationsrecht, Untersuchungs-Ausschüsse

c)

Folgen für Bundespräsidenten: Volksabstimmung über Absetzung

d)

Nachprüfenden Kontrolle hat: Landes- und Bundesverwaltungsgericht, Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof, Rechnungshof, Volksanwaltschaft

54.

Wie werden die Verwaltungsgerichte unterteilt

a)

9+2 Modell – 9 Landesverwaltungsgerichte (je Bundesland), 2 Verwaltungsgerichte für den Bund (Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzgericht)

b)

Mit 1.1.2014 2 Stufig (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

55.

Aufgaben der Verwaltungsgerichte?

a)

Beschwerde über Bescheide einer Verwaltungsbehörde

b)

Beschwerde gegen Akte unmittelbarer Befehls und Zwangsgewalt gegen Zwangsgewalt (zB Festnahme)

c)

Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch eine Verwaltungsbehörde (Säumnisbeschwerde)

d)

Entscheidung durch Richter – Revision geht an Verwaltungsgerichtshof

56.

Aufgaben des Verwaltungsgerichtshofs?

a)

Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

b)

Entscheidung mehrerer Richter gemeinsam (Senate)

c)

Revision gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts erhoben

d)

Bei Untätigkeit des Verwaltungsgerichts Fristsetzungsantrag

57.

Aufgaben des Verfassungsgerichtshofs?

a)

Überwacht die Einhaltung der Verfassung

Gesetzesprüfung

Verordnungsprüfung

Prüfung von Wahlen

b)

Prüfung von Entscheidungen, ob diese schwere Fehler aufweisen oder sie gegen die Verfassung verstoßen

Staatsgerichtshof (Anklagen gegen oberste Organe)

c)
58.

Was ist der Rechnungshof und was sind seine Aufgaben

a)

Hilfsorgan des Nationalrates (Landtages) – Bundesrechnungshof – Landesrechnungshof

b)

Prüfung von: Gebarung des Bundes und der Länder, Gebarung von Unternehmen des Bundes und der Länder

c)

Überprüfung auf Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit –  Bericht

d)

Man kann sich dem Rechnungshof gegenüber nicht auf Amtsverschwiegenheit berufen

59.

Was ist die Volksanwaltschaft und was sind ihre Aufgaben?

a)

Hilfsorgan des Nationalrates

b)

Kontrolle der Verwaltung auf Missstände

c)

3 unabhängige vom Nationalrat gewählte Mitglieder (Volksanwälte)

d)

Jedermann kann sich bei der Volksanwaltschaft über Missstände beschweren, Verpflichtung der Überprüfung

e)

Die Volksanwaltschaft gibt nur Empfehlungen ab und erstellt Bericht

Keine Amtsverschwiegenheit

60.

Was ist die EU?

a)

27 Mitgliedsstaaten

b)

durch Gründungsverträge haben die Mitgliedsstaaten Organe zur gemeinsamen Beschlussfassung geschaffen

c)

Hauptorgane: Europäische Kommission, Rat der EU, Europäisches Parlament

d)

Ö 1995 beigetreten