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Strafkosten-Quiz I (von Grundlagen bis Strafbefehl)

Total questions: 20

Worksheet time: 12mins

Name
Class
Date
1.

Bei mehreren Verurteilten ist bei den Gebühren bzgl. der Strafe/Maßregel auf die Gesamtschuldnerhaftung zu achten.

a)

richtig

b)

falsch

2.

Ein Dolmetscher/Übersetzer ist bei einem Verurteilten, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist, grds. als Auslage anzusetzen.

a)

richtig

b)

falsch

3.

Schöffen sind in einer Kostenrechnung vom Verurteilten nicht zu erheben.

a)

richtig

b)

falsch

4.

Die (meisten) im Ermittlungsverfahren entstandenen Auslagen werden in der Schlusskostenrechnung unter der KV Nr. 9015 GKG abgerechnet.

a)

richtig

b)

falsch

5.

In der Kostenrechnung sind bei einer Gesamtschuldnerhaftung folgende Vorschriften zu zitieren: § 466 S. 2 StPO, § 31 Abs. 1 GKG, Nr. 8.4 KostVfg.

a)

richtig

b)

falsch

6.

Die Dauer von Untersuchungshaft bzw. Unterbringung ist jeweils als "anrechenbare freiheitsentziehende Maßnahme" bei der Gebühr in Abzug zu bringen.

a)

richtig

b)

falsch

7.

In die Kostenrechnung ist die verhängte Geldstrafe mitaufzunehmen. Eine Bewährungsauflage dagegen nicht.

a)

richtig

b)

falsch

8.

Vorbemerkung 3.1 Abs. 6 KVGKG regelt den Gebührenansatz bei mehreren Verurteilten.

a)

richtig

b)

falsch

9.

Die Gebühr für eine Geldstrafe bemisst sich nach der Höhe der Tagessätze.

a)

richtig

b)

falsch

10.

Ein Fahrverbot ist keine Maßregel, sondern eine Nebenstrafe und deswegen gebührenfrei, § 1 GKG.

a)

richtig

b)

falsch

11.

Bei mehreren Verurteilten ist bei den Auslagen auf die Gesamtschuldnerhaftung zu achten.

a)

richtig

b)

falsch

12.

Bei einer Gebühr nach KV Nr. 3116 GKG ist Vorbemerkung 3.1 Abs. 1 und Abs. 4 KVGKG anzugeben.

a)

richtig

b)

falsch

13.

Für ein Urteil, in dem sowohl ein Erwachsener als auch ein Jugendlicher verurteilt wurde, ist die Staatsanwaltschaft für den Kostenansatz zuständig.

a)

richtig

b)

falsch

14.

Bereits der vorläufige Entzug einer Fahrerlaubnis löst eine Maßregelgebühr aus.

a)

richtig

b)

falsch

15.

Bei mehreren Verurteilten ist jeweils in der Kostenrechnung der "Zweitschuldner" zu bezeichnen. Außerdem hat die Kostenrechnung einen Mithaftvermerk zu enthalten.

a)

richtig

b)

falsch

16.

Der Kodifikationsgrundsatz ist in § 1 GKG geregelt und kann oft herangezogen werden, um zu begründen, warum eine Auslage nicht angesetzt werden kann/darf.

a)

richtig

b)

falsch

17.

Ist die Kostenrechnung eines Jugendlichen bei der Staatsanwaltschaft zu fertigen (weil Verurteilung mit Erwachsenen), dann muss zwingend ein VRJs-Aktenzeichen gebildet werden.

a)

richtig

b)

falsch

18.

Im Ermittlungsverfahren sind Angaben wie Lichtbilder, Alcoteströhrchen, ... in Zusammenhang mit der Polizei Signalwörter dafür, dass diese Auslagen in der Kostenrechnung zwingend angesetzt werden müssen.

a)

richtig

b)

falsch

19.

Bei der Kostenrechnung ist beim Ansatz der Gebühren immer der Grundsatz zu beachten, dass für die richtige KV Nr. jeweils die in der Instanz ausgesprochene Strafe maßgeblich ist und nicht die letztendlich rechtskräftige Strafe.

a)

richtig

b)

falsch

20.

Bei der Gebühr für einen Strafbefehl braucht es immer eine Koppelung zweier KV Nrn., also z. B. KV Nr. 3118 + 3110 GKG.

a)

richtig

b)

falsch