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Arbeit und Sozialsberichtsbarkeit

Total questions: 12

Worksheet time: 6mins

Name
Class
Date
1.

Welches Gericht ist zuständig für die Klage eines Versicherten gegen seinen Bescheid zum ALG I?

a)

Widerspruchstelle beim Jobcenter

b)

Arbeitsgericht

c)

Verwaltungsgericht

d)

Sozialgericht

2.

Welches Gericht ist zuständig für die Klage eines Arbeitnehmers gegen eine Kündigung?

a)

Amtsgericht

b)

Arbeitsgericht

c)

Sozialgericht

d)

Landgericht

e)

Verwaltungsgericht

3.

Welches Gericht ist zuständig für die Klage eines Arbeitslosen gegen den Bescheid seiner Wohnsitzgemeinde

zur Sozialhilfe?

a)

Amtsgericht

b)

Arbeitsgericht

c)

Sozialgericht

d)

Landgericht

e)

Verwaltungsgericht

4.

Am Arbeitsgericht unterbreitet der Richter im Urteilsverfahren vor

Prozessbeginn immer einen Gütevorschlag. Was bedeutet das?

a)

Vorschlag, den Fall erst am Amtsgericht zu verhandeln

b)

Appell an die Verfahrensbeteiligten, auf Drohungen in der Verhandlung zu verzichten

c)

Hinweis, geübten Rechtsvertretern

Prozessvollmacht zu erteilen, z. B. Anwälten

d)

Hinweis an Kläger und Beklagte, wegen hoher Kosten auf das Verfahren zu verzichten

e)

Hinweis an die Prozessbeteiligten, sich vor Verfahrensbeginn außergerichtlich zu einigen

5.

Wer entscheidet als erste Stelle bei Streitigkeiten aus Berufsausbildungsverhältnissen?

a)

Arbeitsgericht

b)

Landesarbeitsgericht

c)

Sozialgericht

d)

Landessozialgericht

e)

Schlichtungsstelle bei der IHK oderInnung

6.

Was gilt für die Gerichtskosten bei

Sozialgerichtsverfahren?

a)

Die Verfahren sind kostenfrei.

b)

Die Kosten betragen einheitlich 500 €.

c)

Die Kosten orientieren sich am Streitwert.

d)

Die Kosten richten sich nach dem Einkommen des Klägers.

e)

Der Beklagte muss alle Kosten tragen.

7.

Welche Aussage im Zusammenhang mit einer Kündigungsschutzklage ist falsch?

a)

Der Staatsanwalt erhebt Anklage.

b)

Es wirken ehrenamtliche Richter mit.

c)

Der Richter unterbreitet zuerst einen

Gütevorschlag.

d)

In der I. Instanz tragen Kläger und Beklagte ihre Kosten selbst.

e)

Der Kläger kann sich von einer

Person seines Vertrauens vertreten lassen.

8.

Welche Aussage trifft im Zusammenhang mit der Sozialgerichtsbarkeit zu?

a)

Das Gericht ist nur für Klagen gegen den Sozialhilfebescheid zuständig.

b)

Die Verhandlung ist in der Regel öffentlich.

c)

Die Berufsrichter haben doppeltes Stimmrecht.

d)

Es muss erst ein Kostenvorschussgeleistet werden.

e)

Zuständig ist das Gericht in dem Ort, in dem der Arbeitgeber seinen Betriebssitz hat.

9.

Welche Voraussetzungen müssen

ehrenamtliche Richter am Sozialgericht erfüllen?

a)

Sie brauchen eine juristische Vorbildung.

b)

Sie müssen Mitglied einer Gewerkschaft sein.

c)

Sie müssen Mitglied eines Arbeitgeberverbands sein.

d)

Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein.

e)

Sie dürfen selbst keine Sozialleistun

gen beziehen.

10.

Warum sind die Revisionsmöglichkeiten gegen Urteile von Arbeitsgerichten eingeschränkt?

a)

Diese Gerichte sollen vor Überlastung geschützt werden.

b)

Kläger sollen vor großen Kostengeschützt werden.

c)

Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen im Betrieb gelöst werden.

d)

Arbeitsgerichte sind Sondergerichte und behandeln nur ausgewählte

Fälle.

e)

Die Tarifvertragsparteien sollen ihreAngelegenheiten selbst regeln.

11.

Sie wollen gegen Ihre Entlassung aus einem Arbeitsverhältnis klagen, können sich aber keinen Anwalt leisten. Was gilt?

a)

Sie können Prozesskostenbeihilfebeantragen.

b)

Das Arbeitsgericht stellt Ihnen kostenlos einen Rechtsanwalt.

c)

Sind Sie Gewerkschaftsmitglied, erhalten Sie automatisch einen Anwalt gestellt.

d)

Der Beklagte muss Ihre Kosten übernehmen.

e)

Sie müssen Ihren Anwalt in jedem Fall selbst bezahlen.

12.

Eine Empfängerin von ALG Il wird von der Arbeitsagentur in einen sogenannten „Ein-Euro-Job" vermittelt. Sie will gegen diese Anordnung klagen, da sie drei Kleinkinder zu versorgen hat. Welches Gericht ist zuständig?

a)

Arbeitsgericht

b)

Sozialgericht

c)

Verwaltungsgericht

d)

Finanzgericht

e)

Amtsgericht