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Truppmann Teil I - Niedersachsen - Brennen & Löschen

Total questions: 16

Worksheet time: 46mins

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1.

Eine Löschwirkung kann durch

a)

den Entzug von Sauerstoff erzielt werden.

b)

den Entzug von Wärme erzielt werden.

c)

die Zuführung von Luft erzielt werden.

d)

nur durch den Entzug von Wärme und Sauerstoff erzielt werden.

2.

Eine Verbrennung ist eine

a)

schnell ablaufende Reaktion zwischen einem brennbaren Stoff und Kohlenstoffdioxid.

b)

schnell ablaufende Oxidation unter Licht- und Wärmeerscheinung.

c)

Oxidbildung bei Metallen (Rosten).

d)

schnell verlaufende Reduktion eines brennbaren Stoffs.

3.

Benzin wird der

a)

Brandklasse A zugeordnet.

b)

Brandklasse B zugeordnet.

c)

Brandklasse C zugeordnet.

d)

Brandklasse F zugeordnet.

4.

Das Löschmittel Wasser darf nicht eingesetzt werden

a)

beim Auftreten von elektrischen Spannungen bis 1000 Volt.

b)

bei Metallbränden.

c)

bei brennenden Fritteusen.

d)

wenn hierdurch ein Wasserschaden (auch in geringfügigem Umfang) entstehen könnte.

5.

Zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse „A“ ist

a)

Wasser geeignet.

b)

Kohlenstoffmonoxid geeignet.

c)

Glutbrandpulver nicht einzusetzen.

d)

nur ein Löschmittel einzusetzen, das mit einem ‚X’ gekennzeichnet ist.

6.

Zur Brandklasse C gehören

a)

feste, brennbare Stoffe.

b)

flüssige, brennbare Stoffe.

c)

gasförmige, brennbare Stoffe.

d)

Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten.

7.

Nur mit Glut verbrennen

a)

Holz, Kohle, Papier.

b)

Holzkohle, Koks.

c)

Wachs, Stearin, Fett.

d)

Hartwachs und entgaste Kohle.

8.

Zur Brandklasse A gehören

a)

feste brennbare Stoffe.

b)

flüssige brennbare Stoffe.

c)

gasförmige brennbare Stoffe.

d)

anorganische nicht brennbare Stoffe.

9.

Die Hauptlöschwirkung des Wassers besteht im

a)

Kühlen.

b)

Ersticken.

c)

Verdünnen.

d)

Abmagern.

10.

Mit Flamme und Glut brennen

a)

Holz, Kohle, Papier.

b)

Metalle.

c)

Wachs, Stearin, Fett.

d)

Gase.

11.

Grundvoraussetzungen für einen Verbrennungsvorgang sind unter anderem

a)

brennbarer Stoff, Sauerstoff, Zündtemperatur, richtiges Mengenverhältnis.

b)

Sauerstoff, Flammtemperatur, Oberflächenspannung.

c)

Stickstoff, richtiges Mengenverhältnis, brennbarer Stoff, Funken.

d)

Katalysatoren, brennbarer Stoff, spezifische Oberflächen, richtige Reaktionstemperatur.

12.

Für welche Stoffe gilt nebenstehendes Bildzeichen?

a)

Brände von Metallen

b)

Brennbare Gase

c)

Brennbare flüssige Stoffe

d)

Brennbare Chemikalien

13.

Leichtentzündliche Stoffe sind

a)

Stoffe, die ohne äußere Energiezufuhr zur Entzündung kommen.

b)

Stoffe, die auf 100° C erwärmt werden müssen, um zu brennen.

c)

Stoffe, die durch kurzzeitige Einwirkung einer Zündquelle leicht entzündet werden können und nach deren Entfernung weiter brennen oder weiter glimmen.

d)

auf Warntafeln mit einem „X“ vor der Gefahrnummer zu kennzeichnen.

14.

Folgende(s) Löschmittel dürfen/darf bei Schornsteinbränden nicht eingesetzt werden:

a)

ABC-Löschpulver

b)

BC-Löschpulver

c)

Wasser

d)

Sand

15.

Speiseöle, die Anwendung in einer Fritteuse finden, werden der

a)

Brandklasse A zugeordnet.

b)

Brandklasse B zugeordnet.

c)

Brandklasse C zugeordnet.

d)

Brandklasse F zugeordnet.

16.

Folgende brennbare Stoffe dürfen nicht mit Wasser gelöscht werden:

a)

Chemikalien, die mit Wasser heftig reagieren.

b)

Benzin, Leichtmetalle

c)

Holz, Kohle, Papier

d)

Stoffe, bei denen ein „X“ vor der Gefahrnummer steht.