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WorksheetsDirekte Demokratie
Total questions: 15
Worksheet time: 22mins
Das trifft auf die Situation in Athen zu
Athen befindet sich in der Region Attika
Die politische Entwicklung in Athen ist anders verlaufen als in anderen griechischen Gebieten
Die politische Entwicklung in ganz Griechenland war gleich
Athen heißen Stadt und Region
Athen war eine wichtige Polis in Griechenland
In den Jahren 508/07 bis 322 v. Chr. herrschte in Athen eine (a) Demokratie mit einer (b) , deren Ausmaß von keiner späteren Demokratie wieder erreicht worden ist. Jeder Bürger konnte an der (c) sowie an den Gerichtsversammlungen teilnehmen; jeder Bürger war befugt, ein (d) . Gemäß dem Wortsinn des griechischen ta politika, "das, was die Stadt angeht", war (e) die Angelegenheit des Bürgers in der Polis.
(a) , Sklaven und Metöken, also Bewohner (b) , sehr oft Fremdarbeiter, galten nicht als Bürger im (c) Sinne des Wortes und waren deshalb auch von der Beteiligung (d) .
Who had the right to vote in the Athenian direct democracy?
Only slaves and women
Only free male citizens over the age of 20 had the right to vote in the Athenian direct democracy.
All citizens regardless of gender or age
Only foreigners living in Athens
Did metics and slaves have any political rights in ancient Athens?
metics = Metöken
Only metics had political rights in ancient Athens, but not slaves.
Yes, metics and slaves had full political rights in ancient Athens.
Metics and slaves had limited political rights in ancient Athens.
No, metics and slaves did not have political rights in ancient Athens.
Was there a separation of powers in the political system of ancient Athens?
The separation of powers in the political system of ancient Athens was a myth.
No, there was no separation of powers in the political system of ancient Athens.
Yes, there was a separation of powers in the political system of ancient Athens.
The separation of powers in the political system of ancient Athens was only a recent development.
Das passt zur attischen direkten Demokratie (4)
Macht lag nur bei einer kleinen (meist reicheren) Schicht
Es gab kein geschriebenes Recht
Es gab keine Gewalten-teilung
Es gab schon ein griechisches Gesetzbuch
Sie galt nur für Attische (männliche) Vollbürger
in welchem Land gibt es heute die größte Direkte Demokratie?
(a)
das stimmt für die Situation in Österreich heute
es gibt nur eine repräsentative Demokratie
es gibt nur eine direkte Demokratie
es gibt eine repräsentative und eine direkte Demokratie
es gibt eine indirekte Demokratie
Direkte Demokratie meint einerseits eine Herrschaftsform, in welcher (a) – direkt und unmittelbar – alle politischen Entscheidungen trifft. Im Gegensatz dazu steht die sogenannte (b) Demokratie, in welcher (c) als (d) der Bürgerinnen und Bürger (e) beschließen
Bei einer VOLKSBEFRAGUNG wird die (a) der Bevölkerung zu einer Angelegenheit (b) . Initiiert wird sie entweder von der Regierung oder (c) Gefragt wird in einer Form, die eine Antwort mit (d) ermöglicht. . Ihr Ausgang ist allerdings (e) . Im Jänner 2013 votierten z.B. knapp 60 Prozent für die Beibehaltung der Wehrpflicht und damit gegen die Einführung eines Berufsheeres.
Eine VOLKSABSTIMMUNG wird über ein vom Parlament bereits (a) durchgeführt. Ihr Ausgang ist (b) . Das betroffene Gesetz wird also entsprechend dem Volkswillen (c) oder belassen. Initiiert werden kann eine Volksabstimmung vom Nationalrat oder vom Bundesrat. Bei einer Gesamtänderung der (d) ist eine Volksabstimmung (e) vorgeschrieben.
Das passt zum Volksbegehren
Bürger-innen werden selbst aktiv
Bürger-innen machen auf bestimmte Themen aufmerksam
Bürger-innen sind nicht zufrieden mit der Arbeit der Regierung und wollen etwas ändern
Bürger-innen kontaktieren ihre Vertreter-innen im Parlament
Bürger-innen wissen, dass sich eh nie was ändert
Zum Volksbegehren benötigen die Initiatorinnen und Initiatoren die Unterstützungserklärungen von mindestens einem Promille der Gesamtbevölkerung (d.h. rund 8.000 Unterschriften von Wahlberechtigten). Beides wird an das Bundesministerium für Inneres übermittelt, welches über die Zulässigkeit des Begehrens entscheidet und den Eintragungszeitraum festlegt. Anschließend haben die österreichischen Wahlberechtigten acht Tage Zeit, das Begehren, das in diesem Zeitraum bundesweit in den Gemeinden aufliegt, zu unterzeichnen. Damit das Begehren im Parlament behandelt wird, müssen 100.000 Unterschriften erreicht werden. Der Nationalrat ist jedoch nicht zur Umsetzung des Anliegens bzw. zur Beschlussfassung eines diesbezüglichen Gesetzes verpflichtet. Nichtsdestotrotz hat die Anzahl an Volksbegehren seit den 1980er-Jahren deutlich zugenommen, da über den Zweck eines Gesetzesbeschlusses hinaus auch die öffentliche Diskussion und die mediale Berichterstattung über das Anliegen einen Mehrwert des Begehrens darstellen können.
So heißen die Menschen, die Volksbegehren starten (männliche und weibliche Form)
(a)
das passt:
Ein Prozent der Bevölkerung muss zustimmen
Eine Promille der Bevölkerung muss zustimmen
die Erklärungen werden beim Innenministerium eingereicht
die Erklärungen werden beim Justizministerium eingereicht
8.000 Bürger-innen müssen in Ö. ca. zustimmen
So viele Tage haben Wahlberechtigte Zeit, das Begehren zu unterschreiben
(a)
Das Begehren liegt bundesweit in den (a) auf
Damit ein Begehren im Parlament behandelt wird, braucht es so viele Unterschriften:
10.000
100.000
1.000.000
1000
das stimmt
der Nationalrat muss das Begehren umsetzen
der Nationalrat ist nicht verpflichtet, das Begehren umzusetzen
Deshalb zahlt es sich aus, ein Volksbegehren zu starten
es kann öffentliches Interesse erwecken
es kann eine öffentliche Diskussion in Gang setzen
mediale Berichterstattung
er bringt finanziellen Gewinn
es kann andere Menschen motivieren
Die parlamentarische Bürgerinitiative zählt ebenfalls zu den (a) Elementen in Österreich. Der Unterschied zu einem Volksbegehren besteht darin, dass sie sich nicht nur auf die Gesetzgebung, sondern auch auf Angelegenheiten (b) (z.B. die Verhinderung eines bestimmten Bauvorhabens etc.) beziehen kann. Sie muss von mindestens (c) Staatsbürgerinnen und -bürgern unterzeichnet werden, gelangt jedoch nicht direkt in den Nationalrat, sondern in den vorgelagerten Ausschuss für (d) . Dieser entscheidet, wie mit dem Anliegen weiter verfahren wird und ob dieses z.B. an den zuständigen Fachausschuss oder (e) weitergeleitet wird.
