

StPO Definitionen
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Annekatrin Bär
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13 questions
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1.
FLASHCARD QUESTION
Front
Straftatverdacht
Back
Ein Straftatverdacht besteht, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte i.S.d. § 152 (2) StPO vorliegen, dass eine verfolgbare Straftat begangen wurde.
2.
FLASHCARD QUESTION
Front
Tatverdächtiger
Back
Tatverdächtiger einer Straftat ist jeder, der aufgrund tatsächlicher
Anhaltspunkte als Täter oder Teilnehmer einer Straftat in Betracht kommt.
3.
FLASHCARD QUESTION
Front
Unverdächtiger
Back
Unverdächtig sind Personen, gegen die sich ein Tatverdacht nicht richtet.
4.
FLASHCARD QUESTION
Front
IDF ist zur Aufklärung einer Straftat geboten
Back
Die Identitätsfeststellung ist zur Aufklärung einer Straftat geboten, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die unverdächtige Person als Zeuge oder als Augenscheinsobjekt für das Strafverfahren benötigt wird.
5.
FLASHCARD QUESTION
Front
Beweismittel
Back
Beweismittel sind alle beweglichen oder unbeweglichen Sachen, die unmittelbar oder mittelbar für die Tat oder die Umstände ihrer Begehung Beweis erbringen.
6.
FLASHCARD QUESTION
Front
gewahrsamslos
Back
Gewahrsamslos ist ein Gegenstand, wenn niemand die tatsächliche Sachherrschaft darüber ausübt.
7.
FLASHCARD QUESTION
Front
freiwillige Herausgabe
Back
Die Freiwilligkeit liegt vor, wenn der Gewahrsamsinhaber weiß, dass eine Pflicht zur Herausgabe nicht besteht.
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