Herr Petersen ist seit 4 Monaten Auszubildender in einer Maschinenfabrik und erhält eine monatliche Vergütung in Höhe von 300 Euro. Sie erklären ihm, dass Auszubildende in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Herr Petersen zweifelt dies an, weil auf seinen Lohnbescheinigungen keine Abzüge für Sozialabgaben ausgewiesen sind.
Ist er trotzdem sozialversichert?