zvE- und ESt-Ermittlung - Auffrischung

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Professional Development

8 Qs

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zvE- und ESt-Ermittlung - Auffrischung

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Quiz

Professional Development

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Hard

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Dennis Schöler

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8 questions

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1.

MULTIPLE SELECT QUESTION

45 sec • 1 pt

Der Einkommensteuerbescheid ergeht in der Regel nach Abgabe der Einkommensteuererklärung und

enthält nur die Festsetzung der Einkommensteuer.

enthält sowohl die Festsetzung der ESt als auch des SolZ und ggf. der KiSt.

2.

MULTIPLE SELECT QUESTION

45 sec • 1 pt

Fogende Einkünfte gehören zu den Gewinneinkunftsarten:

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Einkünfte aus LuF

3.

MULTIPLE SELECT QUESTION

45 sec • 1 pt

Zu den Überschusseinkunftsarten gehören:

Sonstige Einkünfte

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

4.

MULTIPLE SELECT QUESTION

30 sec • 1 pt

Einnahmen sind

immer Bruttowerte im Einkommensteuerrecht.

immer Nettowerte im Einkommensteuerecht.

5.

MULTIPLE SELECT QUESTION

2 mins • 1 pt

Welche Antworten sind richtig?

Gewinneinkünfte werden berechnet, indem Werbungskosten (§ 9 EStG ff.) von den Einnahmen (§ 8 EStG) abgezogen werden.

Überschusseinkünfte werden berechnet, indem Betriebseinnahmen (§ 8 EStG analog) und Betriebsausgaben (§ 4(4) bis (10) EStG) saldiert werden.

Betriebseinnahmen ./. Betriebsausgaben = Gewinn bzw. Verlust = Einkünfte (§§ 13 bis 18)

Einnahmen ./. Werbungskosten = Überschusseinkünfte (§§ 19 bis 23 EStG)

6.

MULTIPLE SELECT QUESTION

45 sec • 1 pt

Lohnsteuer

ist wie eine monatliche Vorauszahlung der Arbeitnehmer auf die Einkommensteuer.

ist ein Steuerabzug an der Quelle.

7.

MULTIPLE SELECT QUESTION

30 sec • 1 pt

Basis für die Berechnung des Solidaritätszuschlages und der Kirchensteuer

ist das zu versteuernde Einkommen (zvE).

ist die tarifliche Einkommensteuer.

ist die festzusetzende Einkommensteuer.

8.

MULTIPLE SELECT QUESTION

45 sec • 1 pt

Mandanten, die Einkünfte nach §§ 15-18 beziehen, zahlen

quartalsweise Einkommensteuervorauszahlungen.

monatliche Einkommensteuervorauszahlungen.

monatliche Lohnersatzsteuer.

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