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Meistervorbereitungskurs Dachdecker VOB

Authored by Tilman Rüdiger

Professional Development

11th Grade - University

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Meistervorbereitungskurs Dachdecker VOB
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16 questions

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1.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Wann greift die VOB Teil B?

Bei jedem Bauvertrag.

Nur bei Vereinbarung und dann uneingeschränkt.

Nur bei Vereinbarung. Bei einem Verbraucher als Vertragspartner ist die VOB Teil B nicht privilegiert, sobald der Unternehmer den Vertrag stellt.

Die VOB Teil B gilt ausschließlich bei öffentlichen Aufträgen, und dann immer.

2.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Welche Handlungsbefugnis besitzt ein Architekt?

Der Architekt kann alles beauftragen.

Der Architekt besitzt grundsätzlich keine Vertretungsmacht.

Der Architekt ist grundsätzlich Bevollmächtigter laut § 14 VOB A.

Der Architekt kann jederzeit Änderungen beauftragen.

3.

MULTIPLE SELECT QUESTION

45 sec • 1 pt

Welche Möglichkeiten der Abnahme kennt die VOB?

Ausdrückliche Abnahme

durch schlüssiges Handeln

Fiktive Abnahme

Keine der anderen Möglichkeiten

4.

MULTIPLE SELECT QUESTION

45 sec • 1 pt

Welche Rechtsfolgen hat eine Abnahme gem. VOB?

Beginn der Gewährleistung

Gefahrübergang

Beweislastumkehr bei Mängeln

Fälligkeit der Vergütung

5.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Welche Frist zur Abnahme muss ein Auftragnehmer einhalten, um eine Abnahme aktiv einzuleiten?

14 Werktage

6 Werktage

12 Werktage

12 Tage

14 Tage

6.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Wie werden Mengenänderungen behandelt?

Es wird nur die ausgeschriebene Menge mit dem vereinbarten Preis bezahlt.

Es wird die tatsächliche Menge bezahlt. Ab einer Änderung von mehr als 10% gibt es automatisch einen geänderten Preis.

Es wird die tatsächliche Menge mit dem ursprünglich vereinbarten Preis bezahlt.

Es wird die tatsächliche Menge bezahlt. Ab einer Änderung von mehr als 10% besteht die Möglichkeit einer Preisänderung.

7.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Welche Aussage zu Vergütungen ist richtig?

Abschlagszahlungen sind 24 Tage nach Zugang der Rechnung fällig.

Schlusszahlungen sind innerhalb eines Monats zur Zahlung fällig.

Abschlagszahlungen sind 21 Tage nach Zugang der Rechnung fällig.

Schlusszahlungen sind 60 Tage nach Zugang der Rechnung fällig.

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