Gesetzliche Schuldverhältnisse_Wiederholung

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Moral Science

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Sebastian Schwamberger

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6 questions

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1.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

2 mins • 1 pt

Wo ist das Bereicherungsrecht im BGB geregelt?

§§ 823 ff

§§ 932 ff

§§ 812 ff

§ 134 ff

2.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

2 mins • 1 pt

Welche Kondiktionsarten gibt es?

Die Leistungskondiktion und die Nichtleistungskondiktion

Die Leistungskondiktion und die Abschöpfkondiktion

Die Nichtleistungskondiktion und die leistungslose Kondiktion

3.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

2 mins • 1 pt

Was ist der Unterschied zwischen der Leistungskondiktion und der Nichtleistungskondiktion nach § 812 BGB?

Bei der Leistungskondiktion erfolgt die Vermögensverschiebung "durch die Leistung". Bei der Nichtleistungskondiktion "auf sonstige Weise".

Bei der Leistungskondiktion erfolgt die Vermögensverschiebung "durch die Leistung". Bei der Nichtleistungskondiktion "durch Nichtleistung".

4.

MULTIPLE SELECT QUESTION

2 mins • 1 pt

Welche kondiktionsauslösenden Mängel gibt es ?

Das Fehlen eines rechtlichen Grundes (condictio indebiti)

Das Fehlen einer Kondiktion (condictio maxima)

Die Zweckverfehlung (condictio ob rem)

gesetzes- oder sittenwidrig der Leistung (condictio ob turpem vel iniustam causam).

5.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

2 mins • 1 pt

A hat von B rechtsgrundlos ein Gemälde im Wert von 10.000 € erlangt. Dieses verkauft und übereignet er zu einem Preis von 8000 € an C. Hat A 10.000 oder 8.000 € herauszugeben, und warum?

A hat 10.000 € herauszugeben, weil dies das objektiv Erlangte iSd § 818 Abs. 1 ist.

A hat 8.000 € herauszugeben, weil dies das objektiv Erlangte iSd § 818 Abs. 1 ist.

A hat 8.000 € herauszugeben, zwar hat er 10.000 € erlangt, er kann sich aber hinsichtlich 2.000 € auf den Wegfall der Bereicherung berufen.

A hat nach § 818 Abs. 1 grundsätzlich das Gemälde herauszugeben, da dieses nicht mehr vorhanden ist, schuldet er Wertersatz in Höhe von € 10.000,-.

6.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

2 mins • 1 pt

Der redliche S erlangt rechtsgrundlos von G Eigentum an einem Pferd in Wert von € 10.000,-. G verlangt das Pferd heraus. S macht geltend, er habe das Pferd für 500 € gefüttert. Zudem sei das Pferd erkrankt, weshalb er 1000 € Honorar an einen Tierarzt aufwenden musste. Kann sich S hinsichtlich der € 1.500 € auf einen Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3) berufen?

Ja, sowohl die Futterkosten als auch die Tierarztkosten sind Verwendungen, die bereicherungsmindernd geltend gemacht werden können.

Nein, die Bereicherung ist das Pferd und das ist noch zur Gänze vorhanden.

Nein, nur Erwerbsnebenkosten wie Frachtkosten, Provisionen und die gezahlte Mehrwertsteuer können nach § 818 Abs. 3 geltend gemacht werden.