REP AT II - Möglichkeit und Erlaubtheit

REP AT II - Möglichkeit und Erlaubtheit

University

9 Qs

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REP AT II - Möglichkeit und Erlaubtheit

REP AT II - Möglichkeit und Erlaubtheit

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Quiz

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Hard

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Mariella Knotz

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9 questions

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1.

MULTIPLE SELECT QUESTION

45 sec • 1 pt

... ist rechtlich unmöglich iSd § 878 ABGB.

Verkauf einer fremden Sache

Drei Personen Wohnungseigentum an einer Wohnung einzuräumen

Vereinbarung eines Testierverbots

Die Einräumung von Stockwerkseigentum

Heilung durch Handauflegen

2.

MULTIPLE SELECT QUESTION

45 sec • 1 pt

... ist faktisch absurd iSd § 878 ABGB.

Vereinbarung, jemanden gesund zu beten

Verkauf eines Einhorns

Nachhilfe mit Erfolgsgarantie

Verkauf einer fremden Sache

3.

MULTIPLE SELECT QUESTION

45 sec • 1 pt

Welche der folgenden Aussagen zu den Rechtsfolgen von §§ 878 (Unmöglichkeit) und 879 (Unerlaubtheit) ABGB ist/sind zutreffend?

Die Rechtsfolgen unterscheiden sich nicht.

Ein Vertrag, der Verbotenes zum Gegenstand hat, ist nur nichtig, wenn sich dies aus dem Verbotszweck ergibt.

Die Nichtigkeit nach § 878 ABGB ist eine unbedingte.

Ein Vertrag, der rechtlich Unmögliches oder faktisch Absurdes zum Gegenstand hat, ist je nach Verbotszweck nichtig oder nicht.

4.

MULTIPLE SELECT QUESTION

45 sec • 1 pt

Welche der folgenden Aussagen zur Teilunmöglichkeit ist/sind zutreffend?

Das Gesetz stellt die Vermutung der Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung auf.

Das Gesetz stellt die Vermutung der Wirksamkeit des möglichen Teils der Vereinbarung auf.

Ob der wirksame Teil der Vereinbarung neben dem unwirksamen Teil Bestand hat, wird über den hypothetischen Parteiwillen ermittelt.

Die Parteien können im Vorhinein keine Regelung über die Rechtsfolgen der Teilunwirksamkeit vereinbaren.

5.

MULTIPLE SELECT QUESTION

45 sec • 1 pt

Welche der folgenden Aussagen trifft/treffen auf die Rechtsfolgen gesetz- und sittenwidriger Verträge zu?

Schützt die Norm/Sitte die Allgemeinheit oder öffentliche Interessen, ist der Vertrag absolut nichtig.

Schützt die Norm/Sitte die Allgemeinheit oder öffentliche Interessen, ist der Vertrag relativ nichtig.

Schützt die Norm/Sitte eine Partei, ist der Vertrag relativ nichtig.

Schützt die Norm/Sitte eine Partei, ist der Vertrag absolut nichtig.

Für die Nichtigkeit kommt es auf den hypothetischen Parteiwillen an.

6.

MULTIPLE SELECT QUESTION

45 sec • 1 pt

Welche der folgenden Aussagen zum Tatbestand des § 879 Abs 2 Z 4 ABGB (Wucher) ist/sind zutreffend?

Es bedarf eines auffallenden Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung.

Die Leistung muss weniger als die Hälfte der Gegenleistung wert sein.

Die Entscheidungsfreiheit muss auf der Seite des Bewucherten beeinträchtigt sein.

Die Lage des Bewucherten muss vom Wucherer bewusst ausgenutzt werden.

Der Wucherer muss mit Schädigungsabsicht den Bewucherten ausnutzen.

7.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Nach welchen Prüfschritten erfolgt die AGB-Kontrolle?

1. Einbeziehungskontrolle

2. Inhaltskontrolle

3. Geltungskontrolle

1. Einbeziehungskontrolle

2. Geltungskontrolle

3. Inhaltskontrolle

1. Geltungskontrolle

2. Inhaltskontrolle

3. Einbeziehungskontrolle

8.

MULTIPLE SELECT QUESTION

45 sec • 1 pt

Welche der folgenden Aussagen zu den Rechtsfolgen gröblich benachteiligender Nebenabreden in AGB ist/sind zutreffend?

Der Vertrag ist insgesamt nichtig.

Es kommt zur Teilunwirksamkeit des Vertrages.

Ist nur ein Teil der Klausel gröblich benachteiligend, wird sie auf einen zulässigen Inhalt reduziert.

Im Verbraucherbereich ist der gesamte Vertrag unwirksam, wenn eine gröblich benachteiligende Klausel enthalten ist.

Im Verbraucherbereich gibt es keine geltungserhaltende Reduktion

9.

MULTIPLE SELECT QUESTION

45 sec • 1 pt

Wodurch unterscheiden sich die Rechtsfolgen absoluter und relativer Nichtigkeit?

Die absolute Nichtigkeit muss von Amts wegen wahrgenommen werden.

Die absolute Nichtigkeit setzt die Geltendmachung vor Gericht voraus.

Die relative Nichtigkeit muss von Amts wegen wahrgenommen werden.

Die relative Nichtigkeit setzt die Berufung der geschützten Partei darauf voraus.