IT-Recht Fragensammlung 2

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University

10 Qs

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IT-Recht Fragensammlung 2

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Assessment

Quiz

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University

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Ulay Oezer

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10 questions

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1.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Wenn das Dienst- oder Arbeitsvertragsrecht im IT-Umfeld Anwendung findet, können als "essentialia negotii" die nachfolgenden Bestandteile herangezogen werden..

.. die beiden Vertragspartner, der Kaufgegenstand und der Kaufpreis.

.. die beiden Vertragspartner, das Entgelt und der Leasinggegenstand.

.. eine Vertragspartei, das Entgelt und die andere Vertragspartei.

.. zumindest beide Vertragsparteien und der Arbeits-/Dienstgegenstand.

2.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Bei einer Pflichtverletzung aus einem IT-Vertrag könnte ..

.. der IT-Händler den Vertrag widerrufen.

.. der Unternehmer ein Rücktritt aus § 280 Absatz 1 BGB erklären.

.. ein Schadensersatzanspruch aus § 280 Absatz 1 BGB begründet werden.

.. die Eigentumsübertrag nach § 929 BGB unwirksam sein.

3.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Wenn im Rahmen eines Hardwarevertrages, Hardware auf Dauer überlassen wird ..

.. liegt ein Dienstvertrag vor.

.. liegt ein Geschäftsbesorgungsvertrag vor.

.. liegt ein Arbeitsvertrag vor.

.. liegt ein Kaufvertrag vor.

4.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Zu den kaufvertraglichen Gewährleistungsansprüchen gehören ..

.. das Widerrufsrecht, das Nachverpflichtungsrecht, das Rücktrittsrecht, das Schadensersatzrecht.

.. u.a. das Rücktrittsrecht und das Nacherfüllungsrecht sowie das Schadensersatzrecht.

.. das Schadensersatzrecht, das Rücktrittsrecht und das Aufwendungsersatzrecht.

.. das Schadensmeldungsrecht, das Nacherfüllungsrecht, das Erfüllungsrecht.

5.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Eine Beweislastumkehr ..

.. kann es im IT-Recht nicht geben.

.. kann es im IT-Recht nur dann geben, wenn ein B2B-Geschäft eingegangen worden ist.

.. kann es u.a. bei einem Verbrauchsgüterkauf geben.

.. kennt das Schadensersatzrecht gar nicht.

6.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Das Recht der "zweiten Andienung" ..

.. kann im IT-Recht keinerlei Anwendung finden.

.. greift nicht, wenn der Nacherfüllungsanspruch zu bejahen ist.

.. greift u.a. im Kaufvertragsrecht.

.. greift nur dann nicht, wenn es sich um einen Werkvertrag handelt.

7.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Ein "Hardwarevertrag auf Zeit" ..

.. ist kein Kaufvertrag.

.. ist ein Dienstvertrag.

.. ist ein Darlehensvertrag.

.. ist ein Werkvertrag.

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