
Schuldrecht BT I, siebte Einheit
Authored by Sebastian Schwamberger
Social Studies
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10 questions
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1.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
2 mins • 1 pt
Was sind Verbraucherverträge über digitale Produkte iSd § 327 Abs. 1 BGB?
Verträge, welche die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen (digitale Produkte) gegen Zahlung eines Preises zum Gegenstand haben.
Verbraucherverträge, welche die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen (digitale Produkte) durch den Verbraucher gegen Zahlung eines Preises zum Gegenstand haben.
Verbraucherverträge, welche die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen (digitale Produkte) durch den Unternehmer gegen Zahlung eines Preises zum Gegenstand haben.
2.
MULTIPLE SELECT QUESTION
2 mins • 1 pt
Was gehört zu den zentralen Spezialregelungen in den §§ 327 ff. BGB verglichen mit den §§ 433 ff. BGB? Zwei Antworten sind richtig!
Spezialregelung zur Aktualisierung der digitalen Produkte
Spezialregelungen zum Vorkaufsrecht
Spezialregelungen zum Zustandekommen des Vertrages
Spezialregelungen zur Bereitstellung der digitalen Produkte
3.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
2 mins • 1 pt
Was gehört nicht zu den Rechten des Verbrauchers bei Mängeln nach § 327i (aber auch nach § 439 BGB)?
Nacherfüllung.
Vertragsbeendigung oder Minderung.
Schadensersatsz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Recht auf Herausgabe der ungerechtfertigten Bereicherung
4.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
30 sec • 1 pt
Nach welcher EU-Verordnung richtet sich das auf Verträge anwendbare Recht?
Rom-I-VO
Rom-II-VO
Rom-III-VO
Rom-IV-VO
5.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
2 mins • 1 pt
Was ist nicht vom Schuldstatut der Artt. 10, 12 und 18 Rom-I-VO umfasst?
Zustandekommen und Wirksamkeit des Vertrages
Auslegung und Erfüllung des Vertrages, sowie die Folgen der Nichterfüllung
Die Zuständigkeit der nationalen Gerichte und das Prozessrecht
Erlöschen der Verpflichtungen + Verjährung
Folgen der Nichtigkeit sowie die Beweislast
6.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
2 mins • 1 pt
Was besagt das Prinzip der vertragscharakteristischen Leistung, welchem auch Art. 4 Rom-I-VO folgt?
Das anwendbare Recht richtet sich grundsätzlich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Partei, welche die Geldleistung erbringt.
Das anwendbare Recht richtet sich grundsätzlich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Partei, welche die Nichtgeldleistung erbringt.
Dieses Prinzip gibt es nicht.
7.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
30 sec • 1 pt
Was besagt die Sonderanknüpfung für Verbraucherverträge in Art. 6 Abs. 1 Rom-I-VO?
Der Verbraucher wird durch die Regelungen des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts geschützt und braucht sich nicht auf eine für ihn fremde Rechtsordnung einzulassen.
Der Verbraucher darf sich das für ihn geltende Recht im Streitfall aussuchen.
Für den Verbraucher gilt immer das in der ganzen Europäischen Union günstigte nationale Recht, unabhängig von seinem gewöhnlichen Aufenthalt.
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