
ZPO Dritte Einheit
Authored by Sebastian Schwamberger
Social Studies
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7 questions
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1.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
30 sec • 1 pt
Kann eine Aufrechnung als Prozesshandlung zurückgewiesen werden?
Nein.
Ja, beispielsweise wegen Verspätung (§ 296 S. 2 ZPO).
Ja, aber nur soweit dies auch die Aufrechnung als materielles Rechtsgeschäft betrifft.
2.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
30 sec • 1 pt
Ist für die Aufrechnung als Prozesshandlung erforderlich, dass das Gericht sachlich und örtlich zuständig ist?
Ja, sonst könnte man ja mit jeder Forderung aufrechnen!
Nein, sonst könnte man ja fast nie aufrechnen.
3.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
30 sec • 1 pt
Muss für die Aufrechnung als Prozesshandlung der ordentliche Rechtsweg gegeben sein?
Ja.
Nein.
4.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
2 mins • 1 pt
K klagt gegen B eine Werklohnforderung ein. Das Gericht hält einen Aufrechnungseinwand des B für verspätet und weist ihn nach § 296 zurück. Kann B die Forderung noch in einem nachfolgenden Klageverfahren geltend machen?
Nein, die materiellrechtliche Aufrechnung ist ja wirksam!
Ja, denn die materiellrechtliche Aufrechnung stand unter der Bedingung der Wirksamkeit der prozessrechtlichen Aufrechnung.
5.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
2 mins • 1 pt
K klagt gegen B eine Werklohnforderung ein in Höhe von € 3.000,- ein. B wendet eine Gegenforderung in Höhe von € 4.500,- ein. Das Gericht erkennt € 2.000 der Klagsforderung als zu Recht bestehend an; die Gegenforderung aber nur in Höhe von € 1.000,-. Kann B die Gegenforderung noch einmal Gegenstand einer Klage machen und wenn ja, in welcher Höhe?
Nein.
Ja, in voller Höhe.
Ja, in Höhe von € 1.500,-
Ja, in Höhe von € 2.500,-
6.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
30 sec • 1 pt
Wo ist die örtliche Zuständigkeit der Widerklage geregelt?
§ 22 ZPO
§ 33 ZPO
§ 44 ZPO
7.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
2 mins • 1 pt
K klagt gegen B vor dem AG auf Kaufpreiszahlung von 4.000 €. B erhebt daraufhin Widerklage auf Zahlung von Schadensersatz i.H.v. 7.000 €.
Wie gelangt der Rechtstreit zum LG?
Automatisch durch den Richter
Durch übereinstimmenden Antrag (§ 506 ZPO)
Durch Antrag einer Partei (§ 506 ZPO).
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