WorksheetsPDK - LF 3 - Mutterschutz (1)
Total questions: 21
Worksheet time: 11mins
Der persönliche Geltungsbereich des MuSChG wird definiert vom..
über einen Bezug zum SGB IV
über einen Bezug zum Arbeitsschutzgesetz
über einen Bezug zum BGB
über einen Bezug zum AGG
über einen Bezug zum AAG
Das MuSchG findet Anwendung...
280 Tage vor dem Ende der Mutterschutzfrist
280 Tage vor dem tatsächlichen Entbindungstag
280 Tage vor dem mutmaßlichen Entbindungstag
280 Tage vor Beginn der Mutterschutzfrist
Werdende Mütter ...
müssen dem AG die Schwangerschaft innerhalb von 3 Monaten anzeigen
sollen dem AG die Schwangerschaft in den ersten 3 Monaten anzeigen und danach müssen sie es tun
sollen dem AG die Schwangerschaft anzeigen
müssen dem AG die Schwangerschaft anzeigen, wenn ein betriebliches Beschäftigungsverbot von ihnen beantragt wird
sollen dem AG die Schwangerschaft anzeigen, wenn die Gefahr besteht, dass es Zwillinge werden
Schwangere
müssen ein ärztliches Zeugnis dem AG vorlegen
sollen auf Verlangen ein ärztliches Zeugnis vorlegen - dieses müssen sie selbst bezahlen
sollen auf Verlangen ein ärztliches Zeugnis vorlegen - dieses ist vom AG zu bezahlen
sollen auf Verlangen ein Ultraschallbild vorlegen
müssen auf Verlangen des BR ein ärztliches Zeugnis auf Kosten des AG´s vorlegen
Die Schutzfrist vor der Geburt ist..
2 Wochen
4 Wochen
6 Wochen
8 Wochen
12 Wochen
Für die Schutzfirst vor der Geburt gilt, dass die...
Frau arbeiten muss, sofern keine Gesundheitsgefahr für das Kind besteht
Frau arbeiten muss, sofern betrieblicher Bedarf besteht
Frau auf keinen Fall arbeiten darf
Frau ausschließlich noch 4 Stunden am Tag arbeiten darf
Frau arbeiten darf, sofern sie will
Die Schutzfrist nach der Geburt beträgt grundsätzlich ..
6 Wochen
8 Wochen
12 Wochen
24 Wochen
Die Schutzfrist nach der Geburt beträgt 12 Wochen, wenn..
ein behindertes Kind zur Welt gekommen ist
das Neugeborene unter 2500 Gramm wiegt
es sich um eine Frühgeburt handelt
es sich um eine Mehrlingsgeburt handelt
die Reifezeichen nicht ausreichend ausgebildet sind
Während der Schutzfrist nach der Geburt ...
besteht absolutes Beschäftigungsverbot
partielles Beschäftigungsverbot
besteht die Möglichkeit, dass die Frau arbeitet wenn sie will
besteht die Möglichkeit auf Teilzeitbeschäftigung, sofern sie im sozialversicherungsrechtlichen Umfang geschieht
kann die Frau auf 450,00 €-Basis weiterarbeiten
Die verlängerte Schutzfrist bei behinderten Kindern wird beantragt über
den AG
die Krankenkassen
den BR
die Agentur für Arbeit
das Integrationsamt
Kommt ein Kind früher als berechnet zur Welt, dann gilt in Bezug auf die Schutzfrist...
diese Tage gehen "verloren"
diese Tage muss die Frau hinterher reinarbeiten
diese Tage erhält die Frau im Rahmen der Schutzfrist nach der Geburt hinzugerechnet
diese Tage werden der Frau vom Urlaub abgezogen
Mutterschaftsgeld bekommt die Frau (im Normalfall) für insgesamt
42 Tage
56 Tage
98 Tage
99 Tage
100 Tage
Während der Schutzfristen erhält die Frau ..
Mutterschutzlohn
Mutterschaftsgeld
Krankengeld
Verletztengeld
Pflegeunterstützungsgeld
Das Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange das Mitglied beitragspflichtiges Arbeitsentgelt erhält. Diese Aussage bezieht sich..
auf den Entbindungstag
auf die Schutzfrist vor der Geburt
auf die Schutzfrist nach der Geburt
auf die Schutzfrist vor und nach der Geburt
auf die Elternzeit
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes bestimmt sich
nach dem Bruttolohn
nach dem steuerpflichtigen AE
nach dem sv-pflichtigen AE
nach dem durchschnittlichen kalendertäglichen AE
nach dem jahresdurchschnittlichen AE
Mutterschaftsgeld ist
steuerpflichtig aber nicht sv-pflichtig
steuerfrei aber sv-pflichtig
weder steuerfrei noch sv-frei
steuerfrei und sv-frei
steuer- und sv-pflichtig
Der Zuschuss der Krankenkasse zum Mutterschaftsgeld beträgt
13,00 € kalendertäglich
13,00 € arbeitstäglich
13.00 € werktäglich
13,00 € arbeitsstündlich
13,00 € je Woche
Bei der Berechnung des durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelts ..
wird der Monat durch die tatsächliche Anzahl der Kalendertage geteilt
werden die letzten 3 abgerechneten Monate durch die Summe der Kalendertage geteilt
werden die letzten 3 Monatsgehälter durch 90 geteilt
werden die letzten 3 abgerechneten Monatsgehälter durch 90 geteilt
werden die letzten 3 abgerechneten Monatsgehälter durch die Anzahl der Summer der Werktage geteilt
Der AG-Zuschuss berechnet sich wie folgt...
kalendertägliches Netto - 14,00 €
kalendertägliches Netto - 13,00 €
kalendertägliches Brutto - 13,00 €
kalendertägliches Brutto - 14,00 €
kalendertägliches Netto - 25,00 €
Der AG-Zuschuss ist..
steuer- und beitragspflichtig
steuerfrei und beitragspflichtig
steuerpflichtig und beitragsfrei
steuer- und beitragsfrei
Der AG erhält die Auslagen für den AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wieder über...
die U1
die U2
die Insolvenzgeldumlage
die UV des AG´s
die RV
