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PDK - LF 3 - Mutterschutz (1)

Total questions: 21

Worksheet time: 11mins

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1.

Der persönliche Geltungsbereich des MuSChG wird definiert vom..

a)

über einen Bezug zum SGB IV

b)

über einen Bezug zum Arbeitsschutzgesetz

c)

über einen Bezug zum BGB

d)

über einen Bezug zum AGG

e)

über einen Bezug zum AAG

2.

Das MuSchG findet Anwendung...

a)

280 Tage vor dem Ende der Mutterschutzfrist

b)

280 Tage vor dem tatsächlichen Entbindungstag

c)

280 Tage vor dem mutmaßlichen Entbindungstag

d)

280 Tage vor Beginn der Mutterschutzfrist

3.

Werdende Mütter ...

a)

müssen dem AG die Schwangerschaft innerhalb von 3 Monaten anzeigen

b)

sollen dem AG die Schwangerschaft in den ersten 3 Monaten anzeigen und danach müssen sie es tun

c)

sollen dem AG die Schwangerschaft anzeigen

d)

müssen dem AG die Schwangerschaft anzeigen, wenn ein betriebliches Beschäftigungsverbot von ihnen beantragt wird

e)

sollen dem AG die Schwangerschaft anzeigen, wenn die Gefahr besteht, dass es Zwillinge werden

4.

Schwangere

a)

müssen ein ärztliches Zeugnis dem AG vorlegen

b)

sollen auf Verlangen ein ärztliches Zeugnis vorlegen - dieses müssen sie selbst bezahlen

c)

sollen auf Verlangen ein ärztliches Zeugnis vorlegen - dieses ist vom AG zu bezahlen

d)

sollen auf Verlangen ein Ultraschallbild vorlegen

e)

müssen auf Verlangen des BR ein ärztliches Zeugnis auf Kosten des AG´s vorlegen

5.

Die Schutzfrist vor der Geburt ist..

a)

2 Wochen

b)

4 Wochen

c)

6 Wochen

d)

8 Wochen

e)

12 Wochen

6.

Für die Schutzfirst vor der Geburt gilt, dass die...

a)

Frau arbeiten muss, sofern keine Gesundheitsgefahr für das Kind besteht

b)

Frau arbeiten muss, sofern betrieblicher Bedarf besteht

c)

Frau auf keinen Fall arbeiten darf

d)

Frau ausschließlich noch 4 Stunden am Tag arbeiten darf

e)

Frau arbeiten darf, sofern sie will

7.

Die Schutzfrist nach der Geburt beträgt grundsätzlich ..

a)

6 Wochen

b)

8 Wochen

c)

12 Wochen

d)

24 Wochen

8.

Die Schutzfrist nach der Geburt beträgt 12 Wochen, wenn..

a)

ein behindertes Kind zur Welt gekommen ist

b)

das Neugeborene unter 2500 Gramm wiegt

c)

es sich um eine Frühgeburt handelt

d)

es sich um eine Mehrlingsgeburt handelt

e)

die Reifezeichen nicht ausreichend ausgebildet sind

9.

Während der Schutzfrist nach der Geburt ...

a)

besteht absolutes Beschäftigungsverbot

b)

partielles Beschäftigungsverbot

c)

besteht die Möglichkeit, dass die Frau arbeitet wenn sie will

d)

besteht die Möglichkeit auf Teilzeitbeschäftigung, sofern sie im sozialversicherungsrechtlichen Umfang geschieht

e)

kann die Frau auf 450,00 €-Basis weiterarbeiten

10.

Die verlängerte Schutzfrist bei behinderten Kindern wird beantragt über

a)

den AG

b)

die Krankenkassen

c)

den BR

d)

die Agentur für Arbeit

e)

das Integrationsamt

11.

Kommt ein Kind früher als berechnet zur Welt, dann gilt in Bezug auf die Schutzfrist...

a)

diese Tage gehen "verloren"

b)

diese Tage muss die Frau hinterher reinarbeiten

c)

diese Tage erhält die Frau im Rahmen der Schutzfrist nach der Geburt hinzugerechnet

d)

diese Tage werden der Frau vom Urlaub abgezogen

12.

Mutterschaftsgeld bekommt die Frau (im Normalfall) für insgesamt

a)

42 Tage

b)

56 Tage

c)

98 Tage

d)

99 Tage

e)

100 Tage

13.

Während der Schutzfristen erhält die Frau ..

a)

Mutterschutzlohn

b)

Mutterschaftsgeld

c)

Krankengeld

d)

Verletztengeld

e)

Pflegeunterstützungsgeld

14.

Das Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange das Mitglied beitragspflichtiges Arbeitsentgelt erhält. Diese Aussage bezieht sich..

a)

auf den Entbindungstag

b)

auf die Schutzfrist vor der Geburt

c)

auf die Schutzfrist nach der Geburt

d)

auf die Schutzfrist vor und nach der Geburt

e)

auf die Elternzeit

15.

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes bestimmt sich

a)

nach dem Bruttolohn

b)

nach dem steuerpflichtigen AE

c)

nach dem sv-pflichtigen AE

d)

nach dem durchschnittlichen kalendertäglichen AE

e)

nach dem jahresdurchschnittlichen AE

16.

Mutterschaftsgeld ist

a)

steuerpflichtig aber nicht sv-pflichtig

b)

steuerfrei aber sv-pflichtig

c)

weder steuerfrei noch sv-frei

d)

steuerfrei und sv-frei

e)

steuer- und sv-pflichtig

17.

Der Zuschuss der Krankenkasse zum Mutterschaftsgeld beträgt

a)

13,00 € kalendertäglich

b)

13,00 € arbeitstäglich

c)

13.00 € werktäglich

d)

13,00 € arbeitsstündlich

e)

13,00 € je Woche

18.

Bei der Berechnung des durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelts ..

a)

wird der Monat durch die tatsächliche Anzahl der Kalendertage geteilt

b)

werden die letzten 3 abgerechneten Monate durch die Summe der Kalendertage geteilt

c)

werden die letzten 3 Monatsgehälter durch 90 geteilt

d)

werden die letzten 3 abgerechneten Monatsgehälter durch 90 geteilt

e)

werden die letzten 3 abgerechneten Monatsgehälter durch die Anzahl der Summer der Werktage geteilt

19.

Der AG-Zuschuss berechnet sich wie folgt...

a)

kalendertägliches Netto - 14,00 €

b)

kalendertägliches Netto - 13,00 €

c)

kalendertägliches Brutto - 13,00 €

d)

kalendertägliches Brutto - 14,00 €

e)

kalendertägliches Netto - 25,00 €

20.

Der AG-Zuschuss ist..

a)

steuer- und beitragspflichtig

b)

steuerfrei und beitragspflichtig

c)

steuerpflichtig und beitragsfrei

d)

steuer- und beitragsfrei

21.

Der AG erhält die Auslagen für den AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wieder über...

a)

die U1

b)

die U2

c)

die Insolvenzgeldumlage

d)

die UV des AG´s

e)

die RV