WorksheetsPrivathaftpflicht (basics)
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Worksheet time: 19mins
Herr Darius McQuassel läuft gedankenverloren, auf sein Smartphone schauend, über eine Straße. Ein Auto muss scharf bremsen und schleudert gegen eine
Ampel. Der Fahrer ist schwer verletzt.
Für welche entstandenen Schäden muss Darius aufkommen?
Entschädigung für Verdienstausfall
Schmerzensgeld
Autoreparatur
Krankenhauskosten
Kosten für Pflege
Frau Jaqueline Müller-Schmidt hat bei Ihrer Gesellschaft eine Privat-Haftpflichtversicherung. Nach dem Auszug aus der Wohnung fordert der Vermieter Ersatz des darin verlegten Laminatbodens. Vor der Wohnungsübergabe
wurde der Boden versehentlich mit dem falschem Reinigungsmittel behandelt und weist nun ausgeblichene Flecken auf.
Frau Müller-Schmidt möchte von Ihnen wissen, ob dieser Schaden reguliert wird.
Nein, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung sind bedingungsgemäß ausgeschlossen.
Nein, gemietete und geliehene Sachen sind ausgeschlossen.
Ja, weil nach § 823 BGB grundsätzlich Schadenersatzansprüche bestehen.
Ja, da es sich um einen Mietsachschaden handelt.
Nein, dass ist in der Wohngebäudeversicherung versichert.
Es kingelt mal wieder das Telefon. Vincent ist dran und hat eine spezielle Fachfrage: "Sag mal Bro, was ist eigentlich ein echter Vermögensschaden?"
Sie antworten:
Sie zünden sich die Zigarre mit einem 200€-Schein an.
Sie parken in einer Ausfahrt. In Folge dessen muss ein Anwohner ein Taxi rufen um pünktlich zu einem Geschäftstermin zu kommen.
Während eines Geschäftsessens stolpern Sie und vergießen die heiße Rinderkraftbrühe in den Schoß Ihres Chefs. Dieser entlässt Sie anschließend.
Sie laufen gedankenverloren über eine Straße und sorgen dafür, dass ein Autofahrer ausweichen muss und gegen einen Baum fährt. Auf Grund der Verletzungen kann der Autofahrer 5 Wochen nicht arbeiten gehen und verlangt Entschädigung von Ihnen.
Herr Müller hat bei Ihrer Gesellschaft eine Privat-Haftpflichtversicherung, seine neue Lebensgefährtin Frau Schmidt hat eine Eigene. Sie leben zusammen. Aus Versehen tritt Herr Müller auf Frau Schmidts Meerschweinchen Jürgen. Jürgen ist nicht mehr zu retten.
Ersetzt die PHV von Herrn Müller den Schaden seiner Lebensgefährtin.
Ja, da Frau Schmidt nicht im Vertrag von Herrn Müller versichert ist.
Nein, da Herr Müller und Frau Schmidt zusammenleben.
Ja, da Jürgen über die Tierhalterhaftpflicht, welche auch den Tierhüter absichert, von Frau Schmidt abgedeckt ist.
Nein, da Haustiere nach BGB zu Sachen zählen und die sind in der PHV grundsätzlich nicht versichert.
Kevin Müller hat bei Ihrer Gesellschaft seit Jahren eine Privat-Haftpflichtversicherung. Er teilt
Ihnen mit, dass er vor 5 Monaten sein Einfamilienhaus umgebaut hat. Dabei hat er durch bauliche Veränderungen eine Einliegerwohnung geschaffen. Diese möchte er zukünftig auch vermieten.
Er fragt Sie was er im Hinblick auf den Versicherungsschutz beachten muss?
Eine vermietete Einliegerwohnung ist mitversichert.
Im Rahmen der Vorsorgeversicherung hat er für dieses neu hinzugekommende Risiko noch bis zur nächsten Hauptfälligkeit Versicherungsschutz.
Hierfür muss er die Klausel 3537 gegen Mehrbeitrag abschließen.
Er sollte ab Vermietung eine Wohnungs- und Grundbesitzer-Haftpflicht abschließen.
Ihr Kunde Nicolo McQuassel möchte es ganz genau wissen. In einer Fachzeitschrift hat er gelesen, dass die Beiträge zu einer Privathaftpflichtversicherung steuerlich absetzbar sind.
Da er Fachzeitschriften nicht ungeprüft glaubt, fragt er bei Ihnen zur Sicherheit noch einmal nach:
"Kann ich die Beiträge zu einer PHV von der Steuer absetzen?"
Nein, nur staatliche Versicherungen wie GRV oder GKV sind abzugsfähig.
Ja, im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen sind Haftpflichtversicherungen abzugsfähig.
Ja, sie sind als Werbungskosten über die Steuererkläung Anlage P abzugsfähig.
Nein, Individualversicherungen sind nur in der ersten Schicht steuerlich abzugsfähig.
Kevin und Jaqueline Müller haben für die Kinder Lüdia, Cedrik und Chantalle einen kleinen Ziegenbock zum spielen angeschaft.
Da Kevin bei Ihnen mit einer Privathaftpflichtversicherung versichert ist, fragt er, ob er für den Ziegenbock eine extra Haftpflichtversicherung abschließen muss?
Ja, Hausziegen benötigen als landwirtschaftliche Nutztiere eine entsprechende Haftpflichtversicherung
Nein, die Ziege ist als zahmes Haustier über die Privathaftpflicht der Familie abgesichert.
Nein, die Ziege ist als neu hinzugekommenes Risiko über die Vorsorgeversicherung abgesichert und muss erst bei der nächsten Nachfrage durch den Versicherer angegeben und entsprechend separat versichert werden.
Ja, Ziegen benötigen wie Hunde, Pferde und Rinder eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Sie leihen sich für einen Wochenendausflug in die Alpen von ihrerm besten Freund einen Wanderrucksack.
Während einer Wanderung rutschen Sie auf Geröll aus und stürzen. Dabei beschädigen Sie unter anderem den geliehenen Rucksack.
Ihr Freund lässt den Rucksack reparieren und sendet Ihnen die Rechnung von 75 € zu.
Ist der Fall über Ihre Privathaftpflicht (Proximus) versichert?
Ja, der Schaden wäre als Haftpflichtschaden versichert, jedoch erstattet der Versicherer den entstandenen Schaden dennoch nicht.
Ja, der Schaden wäre als Haftpflichtschaden versichert, jedoch erstattet der Versicherer den entstandenen Schaden nach Abzug der Selbstbeteiligung nur zur Hälfte.
Nein, der Schaden wäre als Haftpflichtschaden nicht versichert, da der Schaden nicht Schuldhaft eingetreten ist.
Nein, der Schaden wäre als Haftpflichtschaden nicht versichert, da der Schaden nicht widerrechtlich eingetreten ist.
Ihr Kunde Darius McQuassel ist ein großer Reitfan. Im Urlaub in Andalusien leiht er sich ein Pferd aus um am Strand entlang in den Sonnenuntergang zu reiten.
Plötzlich verliert Darius auf Grund von Unerfahrenheit die Kontrolle über das Pferd. Das Pferd geht mit ihm durch, rempelt einen Spaziergänger um, sodass der stürzt und sich den linken Arm bricht.
Als Darius das Pferd wieder unter Kontrolle hat, ruft er sie sofort an und fragt, ob der Schaden über seine Privathaftpflichtversicherung abgesichert wäre?
Ja, die Privathaftpflicht leistet auch beim gelegentlichen Hüten fremder Pferde.
Nein, da der Schaden im Ausland aufgetreten ist und dort das BGB nicht gilt, leistet auch nicht die Privathaftpflicht.
Ja, die Privathaftpflicht leistet auch beim gelegentlichen Hüten fremder Pferde, zieht jedoch eine Selbstbeteiligung von 100 € auf Grund Mietsachschaden ab.
Ja, die Privathaftpflicht leistet auch beim gelegentlichen Hüten fremder Pferde, jedoch nur bis zu einer Höchstgrenze von 15.000 € pro Fall.
Familie Müller genießt den Sommerurlaub auf Korfu. Hierfür haben sie eine kleine Ferienvilla gemietet. Drei Zimmer, Küche und Pool, dazu ein großer Garten damit die Kinder Platz zum spielen haben. Zum Strand sind es nur 500m.
Herr Müller fragt Sie vor der Reise, ob seine Privathaftpflicht auch im Ausland leistet?
Ja, die Privathaftpflicht leistet auch für Schäden bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten von längstens einem Jahr.
Ja, die Privathaftpflicht leistet auch für Schäden bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten von längstens zwei Jahren.
Ja, die Privathaftpflicht leistet auch für Schäden bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten von längstens einem Jahr jedoch nur in Europa.
Ja, die Privathaftpflicht leistet auch für Schäden bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten von längstens einem Jahr jedoch nicht in den USA und Kanada.
Familie Müller genießt den Sommerurlaub auf Korfu. Hierfür haben sie eine kleine Ferienvilla gemietet. Drei Zimmer, Küche und Pool, dazu ein großer Garten damit die Kinder Platz zum spielen haben. Zum Strand sind es nur 500m.
Herr Müller ruft Sie während der Reise an, da die Kinder (8, 11 und 16 Jahre alt) beim Fußball-spielen mit dem Fußball versehentlich die Terassenverglasung beschädigt haben. Ist das versichert?
Ja, dieser Schaden ist als Mietsachschaden bedingungsgemäß versichert.
Nein, dieser Schaden ist als Mietsachschaden bedingungsgemäß nicht versichert. Hier würde eine Glasbruchversicherung greifen.
Ja, dieser Schaden ist versichert, wenn Herr Müller nachweisen kann, dass er seine Aufsichtspflicht nicht verletzt hat.
Nein, dieser Schaden ist bedingungsgemäß nicht versichert.
Familie Müller gefiel es so gut auf Korfu, dass sie die Villa kurz nach der Rückkehr nach Deutschland gekauft haben und sie nun als Ferienhaus nutzen wollen.
Herr Müller fragt Sie, ob dies auch über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert wäre?
Sie antworten:
Nutzt Familie Müller die Villa auf Korfu selbst, dann ist sie über die Privathaftpflicht mitversichert.
Vermietet Familie Müller die Villa auch an andere Touristen, so benötigen sie hierfür eine separate Haftpflichtversicherung.
Da die Villa außerhalb Europas liegt, benötigt Familie Müller eine spezielle Haftpflicht.
Wenn Familie Müller einzelne Zimmer in der Villa vermietet, benötigt sie eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Wenn Familie Müller einzelne Zimmer in der Villa vermietet, benötigt sie keine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Während einer Dinnerparty im Anwesen der McQuassels giest der Buttler beim Servieren der Suppe versehntlich einen großen in Schwung in den Schritt des Gastes Kevin Müller.
Ein paar Tage später sendet Kevin Müller eine Arztrechnung über 12.000 € und eine Schmerzensgeldforderung von 250.000 € zu.
Leistet die Privathaftpflichtversicherung der McQuassels?
Ja, die Privathaftpflicht leistet auch für Schäden durch Hauspersonal.
Ja, die Privathaftpflichtversicherung wird die Arztrechnung übernehmen.
Ja, die Privathaftpflichtversicherung wird das Schmerzensgeld in angemessenem Rahmen bezahlen.
Die Privathaftpflicht wird die Schmerzensgeldforderung über einen Sachverständigen, notfalls vor Gericht prüfen lassen lassen.
Nein, da hier die Privatrechtlichkeit fehlt. Der Buttler muss für den, während der Arbeit verursachten, Schaden aufkommen.
An einem kühlen Wintermorgen erwacht Kevin Müller vom Lärm der Schneeräumfahrzeuge auf der Straße vor seinem Einfamilienhaus.
Als er aus dem Fenster schaut erkennt er, dass es frisch geschneit hat. Auf Grund der Uhrzeit entschließt sich Kevin jedoch das Schneeschieben auf dem Gehweg auf nach dem Frühstück zu verschieben.
Kurz danach rutscht Oma Erna von nebenan auf dem Gehweg aus und bricht sich das Bein.
Welche Antwort ist falsch?
Herr Müller hätte den Gehweg freiräumen und gehbar machen müssen.
Herr Müller ist für Schäden, die von seinem Einfamilienhaus ausgehen verantwortlich.
Die Privathaftpflicht von Herrn Müller wird den Schaden ersetzen, jedoch ggf. eine Kürzung vornehmen.
Oma Erna sollte bei Gletteis und Schnee nicht ohne Hilfe herumlaufen. Sie trägt eine Teilschuld.
Familie Müller besitzt ein Zweifamilienhaus. Nachdem die Kinder aus dem Haus sind überlegen die Müllers, die leeren Kinderzimmer an Studenten unterzuvermieten.
Ist dies über die Privathaftpflichtversicherung der Familie abgedeckt?
Nein, in diesem Fall ist das nicht abgesichert.
Die Vermietung einzelner Räume im selbstgenutzten Einfamilienhaus ist über eine PHV abgedeckt.
Familie Müller hat für die Untervermietung der leeren Kinderzimmer Schutz über ihre PHV.
Familie Müller kann maximal ein Einliegerzimmer untervermieten. Für den Rest benötigen sie eine Wohnungs- und Grundstückshaftpflicht.
Großfamilie Müller lebt gemeinsam im Mehrgenerationenhaus. Familienoberhaupt Kevin und seine Ehefrau Jaqueline wohnen im 2. OG, die verwitwete Oma Erna wohnt im Gästezimmer im 1. OG, Sohn Jerome (18 Jahre studiert Raumfahrttechnik) bewohnt ein Zimmer im ausgebauten Keller, Tochter Larissa 17 Jahre mit ihrem Ehemann Cedrik wohnen im 1. OG. Tochter Chantalle (20 Jahre alt) ist seit 14 Monaten auf Ausbildungsplatzsuche.
Wer ist über die PHV von Kevin Müller mitversichert?
Jaqueline Müller
Erna Müller
Larissa
Cedrik
Chantalle
Sie kommen am Morgen ins Büro. Noch bevor der erste Kaffee durchgelaufen ist klingelt das Telefon. Vincent ist dran und fragt: "Ich habe mir für die Renovierung meines Gästezimmer einen Bohrhammer im Baumarkt geliehen. Dieser ist mir leider aus der Hand gerutscht und auf dem Eichenholzparkett zerschellt. Jetzt ist der Bohrhammer kaputt und der Baumarkt verlangt 200 € für die Reparatur von mir. Außderdem ist der Vermieter sauer, da das Parkett antik ist und nun aufwendig für 3.500 € in Stand gesetzt werden muss. Ich bin verzweifelt und hoffe, meine Proximus-PHV kommt für den Schaden auf?"
Sie antworten, dass er sich keine Sorgen machen muss, da...
...3.600 € durch Proximus bezahlt werden
...der Schaden am Parkett als Mietsachschaden bedingungsgemäß versichert ist.
...er nach § 823 BGB für den gesamten Schaden aufkommen muss
...er lediglich für den Schaden an der Bohrmaschine aufkommen muss, da der antike Boden über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist.
...er nicht für den Schaden aufkommen muss, da ihn kein verschulden trifft.
Sie haben sich gerade mit dem frischen Kaffee an den Schreibtisch gesetzt, als das Telefon erneut klingelt. Ihr Kunde Darius McQuassel hat sich nach drei Wochen Bedenkzeit doch für den Abschluss einer PHV nach Proximus bei Ihnen entschieden. Da Darius ein Sparfuchs ist, möchte er jedoch nur den Grundschutz versichern und lediglich 1.000.000 € für Personen und Sachschäden versichern. Er würde hier fast 20 € pro Jahr sparen.
Sie antworten:
Das ist total clever, denn wenn man die 20 € jährlich anlegt zu 6 % kann man seine Altersvorsorgelücke ein Stück schließen.
Das ist durchaus sinnvoll, da die meisten Haftpflichtschäden im unteren dreistelligen Bereich entstehen.
Das ist nicht sinnvoll, da man nach § 823 BGB unbegrenzt für Schäden haftet.
Eine Haftpflicht sollte nicht nur die häufigen kleinen Schäden abdecken sondern vielmehr die seltenen aber existenzbedrohenden Schäden versichern.
