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Arbeitsrecht, individual + kollektiv

Total questions: 31

Worksheet time: 22mins

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1.

Welche Hauptbereiche des Arbeitsrechts sind zu unterscheiden?

a)

EU-Vertrag, Grundgesetz, BGB

b)

Arbeitsvertrag und Tarifvertrag

c)

Individualarbeits-, Kollektivarbeits- und Arbeitsschutzrecht

d)

Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung

2.

Welche der nachfolgenden Aussagen zum Individual- (IAR) und Kollektivarbeitsrecht (KAR) sind richtig?

a)

Das IAR umfasst Beziehungen zw. Arbeitgebern mit ihren Verbänden und Arbeitnehmervertretungen wie Gewerkschaften u. Betriebsräten.

b)

Rechtsquellen des IAR sind insbesondere das Tarifvertragsgesetz (TVG) und das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

c)

Das KAR umfasst Beziehungen zw. Arbeitgebern mit ihren Verbänden und den Arbeitnehmervertretungen wie Gewerkschaften u. Betriebsräten.

d)

Das IAR regelt die Beziehung zw. dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.

3.

Welche Rechtsquellen-Zuordnungen sind korrekt?

a)

Arbeitsschutzrecht: z.B. JArbSchG, MuSchG und BEEG

b)

Individualarbeitsrecht: z.B. TVG und BetrVG

c)

Kollektivarbeitsrecht: z.B. JArbSchG, MuSchG und BEEG

d)

Individualarbeitsrecht: z.B. BGB und HGB

e)

Kollektivarbeitsrecht: z.B. TVG und BetrVG

4.

Wo sind das Rangprinzip (RP) und Günstigkeitsprinzip (GP) richtig definiert?

a)

RP: Rechtsquelle auf niederer Ebene hat Vorrang vor niedriger eingestuften, schwächeren Quelle.

b)

GP: Eine dem Arbeitsrecht gegenüber günstigere Regelung für einen Arbeitnehmer setzt das RP in Kraft.

c)

RP: Rechtsquelle auf höherer Ebene hat Vorrang vor niedriger eingestuften, schwächeren Quelle.

d)

GP: Eine dem Arbeitsrecht gegenüber ungünstigere Regelung für einen Arbeitnehmer setzt das RP in Kraft.

e)

GP: Eine dem Arbeitsrecht gegenüber günstigere Regelung für einen Arbeitnehmer setzt das RP außer Kraft.

5.

Wobei handelt es sich um Rechte des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag?

a)

Urlaub

b)

Treue

c)

Dienstleistung

d)

Fürsorge

e)

Vergütung

6.

In welchen Fällen handelt es sich um Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag?

a)

Verschwiegenheit

b)

Gleichbehandlung

c)

Zeugniserteilung

d)

Wettbewerbsverbot

e)

Dienstleistung

7.

Was sind Rechte des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag?

a)

Befolgen von Weisungen

b)

Gleichbehandlung

c)

Treue

d)

Fürsorge

e)

Dienstleistung

8.

Sie unterliegen als Arbeitnehmer dem gesetztlichen Wettbewerbsverbot. Was wird darunter verstanden?

a)

Ohne Genehmigung durch AG darf nicht mit Konkurrenten des AG kommuniziert werden.

b)

Ohne Genehmigung durch AG dürfen nur eigene Handelsgeschäfte betrieben werden, wenn sie ortsfern stattfinden.

c)

Ohne Genehmigung durch AG dürfen keine eigenen Handelsgeschäfte in der Branche des AG betrieben werden.

d)

Ohne Genehmigung durch AG darf nicht bei Konkurrenten des AG eingekauft werden.

9.

Welche der nachfolgenden Aussagen zum Arbeitsvertrag sind falsch?

a)

Der Abschluss eines Arbeitsvertrages muss stets schriftlich erfolgen.

b)

Der AG muss spät. 2 Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentl. Vertragsbed. schriftl. niederlegen.

c)

Der AG muss spät. 1 Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentl. Vertragsbed. schriftl. niederlegen.

d)

Der Abschluss eines Arbeitsvertrages ist formfrei möglich.

e)

Was wesentliche Vertragsbedingungen eines Arbeitsvertrages sind, regelt das Nachweisgesetz (NachwG).

10.

In welchen Fällen handelt es sich um sog. "wesentliche Vertragsbedingungen" eines Arbeitsvertrages?

a)

Name und die Anschrift der Vertragsparteien.

b)

Tägliche Pausenzeit und Zeugnisform.

c)

Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, bei befristeten Verhältnissen auch deren Dauer.

d)

Arbeitsort, zu leistende Tätigkeit und Dauer der Arbeitszeit.

e)

Höhe der Bezahlung und Dauer des Urlaubs.

11.

Welche Aussagen zum Thema Kündigung sind zutreffend?

a)

Eine Kündigung entspricht einem Aufhebungsvertrag.

b)

Eine Kündigung muss stets schriftlich erfolgen.

c)

Vor jeder Kündigung ist der Betriebsrat zu hören, sonst ist diese unwirksam.

d)

Eine Kündigung kann schriftlich oder mündlich, nicht jedoch konkludent erfolgen.

e)

Man unterscheidet zw. der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung.

12.

Welche Aussagen zur ordentlichen Kündigung eines Arbeitsvertrages sind falsch?

a)

Die Kündigungsfristen des AN sind nach Betriebszughörigkeit gestaffelt.

b)

Für den AN gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. des Monats oder Monatsende.

c)

Für den AN gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum 15. des Monats oder Monatsende.

d)

Während der Probezeit (max. 4 Monate) können AG wie AN fristlos kündigen.

e)

Die Kündigungsfristen des AG sind nach Betriebszughörigkeit gestaffelt.

13.

Welche Aussagen zur ordentlichen Kündigung sind korrekt?

a)

Die Kündigungsfrist kann grundsätzlich einzel-/tarifvertr. verlängert, jedoch nicht verkürzt werden.

b)

Personenbedingte Gründe sind u.a. häufige lange Erkrankung, Fehlen körperlicher oder geistiger Eignung.

c)

Eine ordentliche Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein.

d)

Personenbedingte Gründe sind u.a. mangelnde Leistungen o. anstößiger Lebenswandel des AN.

e)

Betriebsbedingte Gründe sind z.B. Rationalisierungen, Stilllegung von Betriebsstellen, Insolvenz

14.

Wer der nachfolgend Genannten genießt keinen besonderen Kündigungsschutz?

a)

Betriebsratsmitglieder

b)

Schwerbehinderte

c)

Auszubildende nach der Probezeit

d)

Aufsichtsratsmitglieder

e)

Schwangere und Mitarbeiter in Eltern- oder Pflegezeit

15.

Welche Aussagen zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung sind korrekt?

a)

Eine fristlose Kündigung kann nur binnen 3 Wochen bei Vorliegen eines soz. gerechtf. Grundes ausgesprochen werden.

b)

Eine fristlose Kündigung kann nur binnen 2 Wochen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ausgesprochen werden.

c)

Gründe für AG: z.B. Arbeitsverweigerung, Tätlichkeiten oder wiederholte Trunkenheit des AN, Diebstahl.

d)

Gründe für AN: z.B. Kein Gehalt, kein Urlaub, Mobbing durch AN, Diebstahl.

e)

Eine fristlose Kündigung kann nur binnen 3 Wochen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ausgesprochen werden.

16.

Der Betriebsrat (BR) hat ein Widerspruchsrecht bei Kündigungen. Welche Aussagen hierzu stimmen?

a)

Widerspricht der BR einer Kündigung, wird diese unwirksam.

b)

Die Frist zum Widerspruch des BR beträgt bei einer fristlosen Kündigung 3 Tage.

c)

Die Frist zum Widerspruch des BR beträgt bei einer ord. Kündigung 1 Woche.

d)

Die Frist zum Widerspruch des BR beträgt bei einer ord. Kündigung 5 Tage.

e)

Widerspricht der BR einer Kündigung, wird diese nicht unwirksam.

17.

Sylverster Allone (27) ist seit 1,5 Jahren bei einem Betrieb angestellt. Zu welchem Termin kann er mündl. gekündigt werden?

a)

1 Monat zum Monatsende.

b)

4 Wochen zum 15. des Monats oder Monatsende.

c)

1 Monat zum 15. des Monats oder Monatsende.

d)

4 Wochen zum Monatsende.

e)

gar nicht.

18.

Bianca "Bibi" Heimecke (23) ist seit knapp 2 Jahren bei einem Betrieb angestellt. Zu welchem Termin kann sie schriftl. kündigen?

a)

4 Wochen zum Monatsende.

b)

1 Monat zum 15. des Monats oder Monatsende.

c)

4 Wochen zum 15. des Monats oder Monatsende.

d)

gar nicht.

e)

1 Monat zum Monatsende.

19.

Die Zwillinge Lisa-Lena und Lena-Lisa M. sind seit 2,5 Jahren bei einem Betrieb angestellt. Zu welchem Termin können sie schriftl. gekündigt werden?

a)

4 Wochen zum 15. des Monats oder Monatsende.

b)

4 Wochen zum Monatsende.

c)

gar nicht.

d)

1 Monat zum Monatsende.

e)

1 Monat zum 15. des Monats oder Monatsende.

20.

Frank Th. Elen ist seit 21 Jahren Angestellter der Höhlenlöwe AG. Zu welchem Termin kann er schriftl. kündigen?

a)

7 Monate zum 15. des Monats oder Monatsende.

b)

1 Monat zum 15. des Monats oder Monatsende.

c)

4 Wochen zum 15. des Monats oder Monatsende.

d)

1 Monat zum Monatsende.

e)

7 Monate zum Monatsende.

21.

Welches Gesetz regelt die Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Betrieb?

a)

das Bundesarbeitsgesetz (BArbG)

b)

das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

c)

das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

d)

das Handelsgesetzbuch (HGB)

e)

das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)

22.

Welche Aussagen zum Betriebsrat (BR) sind korrekt?

a)

Ein BR kann in allen Betrieben gebildet werden, die mind. 5 AN haben.

b)

Aktives Wahlrecht besitzen alle volljährigen AN außer leitenden Angestellten.

c)

Ein BR kann in allen Betrieben gebildet werden, die mind. 10 AN haben.

d)

Passives Wahlrecht haben alle aktiv Wahlberechtigten, die mind. 6 Monate im Betrieb beschäftigt sind.

e)

Aktives Wahlrecht haben alle passiv Wahlberechtigten, die mind. 6 Monate im Betrieb beschäftigt sind.

23.

In welchen Fällen handelt es sich um Aufgaben des BR?

a)

Maßnahmen, die den Jugendlichen dienen beim

Aufsichtsrat beantragen.

b)

Vertretung der Belegschaft ggü. dem AG.

c)

Überwachung arbeitnehmerbez. Gesetze, Unfallverhütungsvorschr.,Tarifverträge u. Betriebsvereinbarungen.

d)

Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern.

e)

Förderung von Maßnahmen des Arbeits- und Umweltschutzes.

24.

In welchen Fällen handelt es sich nicht um (primäre) Aufgaben des Betriebsrates (BR)?

a)

Berufsbildungsförderung anregen und auf Erledigung hinwirken.

b)

Förderung der Beschäftigung älterer AN.

c)

Förderung der Vereinbarkeit von Familie + Erwerbstätigkeit bei Jugendlichen.

d)

Förderung der Eingliederung Schwerbehinderter.

e)

Beantragung arbeitnehmerbezogener Maßnahmen beim AG.

25.

Darf der Betriebsrat die Einstellung eines neuen

Mitarbeiters verweigern?

a)

Ja

b)

Nein

26.

In welchen Fällen ist das jeweils genannte Recht des BR korrekt umschrieben?

a)

Mitbestimmungsrecht besteht in personellen Angelegenheiten.

b)

Beratungs- u. Informationsrechte bestehen in wirtschaftlichen Angelegenheiten.

c)

Mitwirkungsrecht besteht in wirtschaftlichen Angelegenheiten.

d)

Mitbestimmungsrecht besteht in sozialen Angelegenheiten.

e)

Beratungs- u. Informationsrechte bestehen in personellen Angelegenheiten.

27.

In welchen Fällen passen die genannten Beispiele nicht zu dem jeweiligen Recht des BR?

a)

Mitwirkungsrechte: z.B. Betriebsordnung, Lohngestaltung, Urlaubsplan, Beurteilungswesen...

b)

Mitwirkungsrechte: z.B. Einstellungen, Eingruppierung, Versetzung+Kündigung von AN...

c)

Mitbestimmungsrechte: z.B. Betriebsordnung, Lohngestaltung, Urlaubsplan, Beurteilungswesen...

d)

Beratungs- u. Informationsrechte: z.B. Einstellungen, Eingruppierung, Versetzung+Kündigung von AN...

e)

Beratungs- u. Informationsrechte: z.B. Planung von Bauten, Personalplanung, Arbeitsverfahren...

28.

Themenfeld Betriebsrat: Welche Aussagen sind richtig?

a)

Betriebsvereinbarungen werden zwischen BR und AG geschlossen.

b)

In Betriebsvereinbarungen werden z.B. Arbeitszeitmodelle, Rauchverbote oder auch mobiles Arbeiten geregelt.

c)

Die Wahlen zum BR finden alle 5 Jahre statt.

d)

Können sich BR und AG nicht über eine mitbestimmungspflichtige Frage einigen, wird die Einigungsstelle angerufen.

e)

Die Wahlen zum BR finden alle 4 Jahre statt.

29.

Welche Aussage zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist falsch?

a)

Eine JAV kann ab 5 (Azubis < 25 Jahre + AN < 18 Jahre) gebildet werden.

b)

Aktiv wahlberechtigt sind alle Azubis < 25 und alle AN < 18 Jahre.

c)

Die Wahlen zur JAV finden alle 2 Jahre statt.

d)

Passiv wahlberechtigt sind alle Azubis und AN < 25 Jahre, die nicht BR-Mitglieder sind.

e)

Nur bei Angelegenheiten die Aufgaben der JAV betreffend, darf ein JAV-Mitglied an BR-Sitzungen teilnehmen.

30.

Die Auszubildende Greta Thun-Berg hat erhebliche Probleme mit ihrem Chef. Wen sollte sie am besten um Hilfe bitten?

a)

den Betriebsrat.

b)

die Geschäftsführung bzw. den Vorstand.

c)

die JAV.

d)

ihre Klassenlehrer(in) in der Berufsschule.

31.

Bei welchem Gericht muss ein AN eine Kündigungsschutzklage einreichen?

a)

Verwaltungsgericht.

b)

Amtsgericht.

c)

Arbeitsgericht.

d)

Verfassungsgericht.