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WorksheetsAdventskalender 15.12.
Total questions: 8
Worksheet time: 24mins
Wer ist Dienstvorgesetzer eines Beamten bei der Gemeinde Niedernberg?
die Gemeinde Niedernberg (Art. 3 Satz 1 BayBG; Art. 43 Abs. 3 GO)
der Gemeinderat (Art. 3 Satz 1 BayBG; Art. 43 Abs. 3 GO)
der Erste Bürgermeister (Art. 3 Satz 1 BayBG; Art. 43 Abs. 3 GO)
Wer ist für die Ernennung eines Beamten ab der Besoldungsgruppe A9 zuständog?
die Gemeinde Niedernberg (Art. 18 Satz 2 BayBG; Art. 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO)
der Gemeinderat (Art. 18 Satz 2 BayBG; Art. 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO)
der Erste Bürgermeister (Art. 18 Satz 2 BayBG; Art. 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO)
Der Gemeinderat kann gemäß Art. 32 Abs. 2 Satz 1 GO die Verwaltung bestimmter Geschäftszweige oder die Erledigung einzelner Angelegenheiten beschließenden Ausschüssen übertragen. Beschließende Ausschüsse
dürfen die Vorarbeiten erledigen und anschließend den entsprechenden Empfehlungsbeschluss dem Gemeinderat vorlegen.
dürfen über gewisse Angelegenheiten direkt entscheiden.
Die Ernennung von Beamten kann der Gemeinderat auf beschließende Ausschüsse
gemäß Art. 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 nicht übertragen.
gemäß Art. 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 GO über die Ernennung übertragen.
Die Ernennung eines Beamten erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG durch Aushändigung der Ernennungsurkunde. Dabei ist § 8 Abs. 4 BeamtStG i. V. m. Art. 18 Abs. 3 BayBG zu beachten, dass diese
mit Aushändigung wirksam wird (z. B. Aushändigung am 01.12.2019).
grundsätzlich mit Aushändigung wirksam wird, aber die Ernennung auf einen rückliegenden Zeitpunkt ebenfalls erfolgen darf (z. B. Aushändigung am 01.12.2019 zum 01.11.2019).
grundsätzlich mit Aushändigung wirksam wird, aber die Ernennung auch auf einen ausdrücklich später benannten Tag erfolgen darf (z. B. Aushändigung am 01.12.2019 zum 01.01.2020).
Die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis kann erfolgen
kraft Verwaltungsakt (§ 23 Abs.1 Satz 1 Nr. 4 BeamtStG, Art 57 BayBG, Art. 3 Satz 1 BayBG, Art. 43 Abs. 3 GO)
kraft Gesetzes durch die Neubegründung eines Beamtenverhältnisses bei einer anderen Gemeinde (§ 8 Abs. 1 Nr. BeamtStG, Art. 2 Abs. 1 LlbG, § 22 Abs. 2 BeamtStG)
kraft Satung (§ 8 Abs. 1 Nr 1 BeamtStG, Art. 2 Abs. 1 LlbG, Art. 32 Abs. 1 GO)
Alternativ zu einer Entlassung besteht die Möglichkeit über eine Versetzung einen Dienstherrenwechsel zu vollziehen.
Art. 48 BayBG
Art. 20 BayBG
Müssen Gemeinden Beamter haben?
Sie müssen einen Beamten egal welcher Qualifikation haben gemäß Art. 42 Abs. 1 GO
Sie sollen einen Beamten im gehobenen Dienst haben gemäß Art. 42 Abs. 2 Nr. 2 GO
