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SBF See Fragebogen 7

Total questions: 23

Worksheet time: 23mins

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1.

1. Wo gelten die Kollisionsverhütungsregeln (KVR)?

a)

Auf den Seeschifffahrtsstraßen und den küstennahen deutschen Seegewässern, die von Seeschiffen befahren werden.

b)

Auf der Hohen See und den deutschen Seeschifffahrtsstraßen, die von Seeschiffen befahren werden.

c)

Auf der Hohen See und auf den mit dieser zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern.

d)

Auf der Hohen See und den von Seeschiffen befahrbaren Randmeeren, mit Ausnahme der Verkehrstrennungsgebiete.

2.

2. Wann ist das "Manöver des letzten Augenblicks" durchzuführen?

a)

Es muss durchgeführt werden, wenn ein Zusammenstoß durch Manöver des Ausweichpflichtigen allein nicht mehr vermieden werden kann.

b)

Es muss durchgeführt werden, wenn ein Zusammenstoß durch Manöver des Kurshalters allein nicht mehr vermieden werden kann.

c)

Es muss im letzten Augenblick von jedem durchgeführt werden, wenn ein Zusammenstoß sonst nicht mehr vermieden werden kann.

d)

Es muss kurz vor der Kollision durchgeführt werden, wenn sonst ein Zusammenstoß durch Manöver des Kurshalters allein nicht mehr vermieden werden kann.

3.

3. Welches Fahrzeug führt diese Lichter?

a)

Ein fischendes Fahrzeug in Fahrt oder vor Anker, das nicht trawlt, z. B. Treibnetzfischer.

b)

Ein fischender Trawler (Fischereifahrzeug) mit Fahrt durchs Wasser von 50 und mehr Meter Länge.

c)

Ein Lotsenfahrzeug im Einsatz.

d)

Ein manövrierbehindertes Fahrzeug in Fahrt.

4.

4. Welches Fahrzeug muss diese Lichter führen?

a)

Ein vor Anker liegendes Fahrzeug von 100 und mehr Meter Länge.

b)

Ein manövrierbehindertes Fahrzeug, das baggert oder Unterwasserarbeiten ausführt und dabei die Schifffahrt behindert.

c)

Ein fischender Trawler (Fischereifahrzeug) mit Fahrt durchs Wasser von 50 und mehr Meter Länge.

d)

Ein Grundsitzer von 200 und mehr Meter Länge.

5.

5. Sie hören bei verminderter Sicht mindestens alle zwei Minuten zwei aufeinander folgende lange Töne mit der Pfeife (— —). Welches Fahrzeug gibt dieses Signal?

a)

Ein vor Anker liegendes Fahrzeug von 100 und mehr Meter Länge.

b)

Ein geschlepptes Fahrzeug oder das letzte bemannte Fahrzeug eines Schleppverbandes in Fahrt.

c)

Ein Fahrzeug mit gefährlicher Ladung vor Anker von weniger als 100 m Länge.

d)

Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt, das seine Maschine gestoppt hat und keine Fahrt durchs Wasser macht.

6.

6. Woran kann man feststellen, ob die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht?

a)

Wenn sich der Abstand zum anderen Fahrzeug verringert und sich die Kompasspeilung ändert.

b)

Wenn sich der Abstand zum anderen Fahrzeug verringert und sich die Peilung nicht oder nicht merklich ändert.

c)

Wenn sich der Abstand zum anderen Fahrzeug verringert und sich der Kurs ändert.

d)

Wenn sich der Abstand zum anderen Fahrzeug verringert und sich der Kurs nicht oder nicht merklich ändert.

7.

7. Wie hat sich ein Maschinenfahrzeug im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers gegenüber einem in Sicht befindlichen fischenden Fahrzeug zu verhalten, wenn die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht?

a)

Das Maschinenfahrzeug muss ausweichen.

b)

Das Maschinenfahrzeug muss vorsichtig manövrieren, bis die Gefahr vorüber ist.

c)

Das Maschinenfahrzeug muss seinen Kurs nach Steuerbord ändern.

d)

Das Maschinenfahrzeug muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten.

8.

8. Wie muss man sich gegenüber diesem Fahrzeug verhalten?

a)

Sog und Wellenschlag vermeiden.

b)

Kurs und Geschwindigkeit beibehalten.

c)

Das Fahrzeug muss an Steuerbord passiert werden.

d)

Die sichere Durchfahrt des Fahrzeugs darf nicht behindert werden.

9.

9. Wie hat sich ein Maschinenfahrzeug bei Kollisionsgefahr in einem Einbahnweg eines Verkehrstrennungsgebietes gegenüber einem Maschinenfahrzeug zu verhalten, das den Einbahnweg von Steuerbord kommend quert?

a)

Dem querenden Fahrzeug hat es besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

b)

Es darf die sichere Durchfahrt des Maschinenfahrzeugs nicht behindern.

c)

Es muss dem anderen Fahrzeug ausweichen.

d)

Es muss das Manöver des letzten Augenblicks durchführen.

10.

10. Welches ist - außer in Wattgebieten - die Steuerbordseite eines Fahrwassers?

a)

Es ist die Seite, die von See kommend mit roten Tonnen bezeichnet ist.

b)

Es ist die Seite, die ein von See kommendes Schiff an seiner Backbordseite hat.

c)

Es ist die Seite, auf der die Tonnen mit fortlaufenden geraden Zahlen gekennzeichnet sind.

d)

Es ist die Seite, die ein von See kommendes Schiff an seiner Steuerbordseite hat.

11.

11. Welche Bedeutung hat folgendes Schallsignal: (— • • • • — • • • • )?

a)

Sperrung der Seeschifffahrtsstraße.

b)

Allgemeines "Gefahr- und Warnsignal".

c)

Sofort anhalten (Fahrzeug des öffentlichen Dienstes).

d)

Brücke/Schleuse kann vorübergehend nicht geöffnet werden.

12.

12. Was ist zu unternehmen, um die Schifffahrt zu warnen, wenn das eigene Fahrzeug gesunken ist und ein Schifffahrtshindernis darstellt?

a)

Man informiert die Schifffahrtspolizeibehörde und gibt nach Möglichkeit die Position an.

b)

Man informiert das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie und gibt nach Möglichkeit die Position an.

c)

Man informiert die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, damit das Hindernis gekennzeichnet werden kann.

d)

Man gibt ein Seenotsignal ab.

13.

13. Was bedeuten im Nord-Ostsee-Kanal an einem Weichensignalmast drei unterbrochene rote Lichter übereinander und was ist zu beachten?

a)

Dauernde Sperrung einer Teilstrecke der Seeschifffahrtsstraße; Weiterfahrt in der Teilstrecke verboten.

b)

Dauernde Sperrung der Seeschifffahrtsstraße; Weiterfahrt verboten.

c)

Schutzbedürftige Anlage; Geschwindigkeit reduzieren, Sog und Wellenschlag vermeiden.

d)

Ausfahren für alle Fahrzeuge verboten; Aufhebung des Signals abwarten.

14.

14. Welche Bedeutung haben folgende Schifffahrtszeichen?

a)

Sperrgebiet und Badezone.

b)

Sperrgebiet.

c)

Sperrgebiet wegen Aquakulturen und Muschelzuchtanlagen.

d)

Schießgebiet.

15.

15. Welche Bedeutung hat folgendes Schifffahrtszeichen?

a)

Die Kennzeichnung von Hindernissen.

b)

Die Backbordseite des Fahrwassers.

c)

Die Steuerbordseite des Fahrwassers.

d)

Die Mitte eines Schifffahrtsweges.

16.

16. Welche Bedeutung hat folgendes Schifffahrtszeichen?

a)

Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Westquadrant.

b)

Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Ostquadrant.

c)

Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Nordquadrant.

d)

Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Südquadrant.

17.

17. Was versteht man unter einem Quermarkenfeuer?

a)

Ober- und Unterfeuer mit unterschiedlichen Farbsektoren.

b)

Sektorenfeuer, das ein Fahrwasser bezeichnet.

c)

Ober- und Unterfeuer, die in Deckung zu bringen sind.

d)

Sektorenfeuer, das auf eine Kursänderung im Fahrwasser hinweist.

18.

18. Wo findet man die Grenzen der Naturschutzgebiete auf See?

a)

In den Kollisionsverhütungsregeln.

b)

Im Bundesnaturschutzgesetz.

c)

In Seekarten und Sportschifffahrtskarten des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie.

d)

In der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung.

19.

19. Welche Höchstgeschwindigkeit dürfen Maschinenfahrzeuge in Nationalparks in der Nordsee nicht überschreiten, wenn sie in gekennzeichneten Fahrwassern außerhalb der Zone 1 fahren?

a)

16 sm/h.

b)

12 sm/h.

c)

14 sm/h.

d)

18 sm/h.

20.

20. Wovon sollte man sich vor Gebrauch einer Seekarte überzeugen?

a)

Dass die Seekarte auf mittleres Tidehochwasser bezogen ist.

b)

Dass die Karte auf den neuesten Stand berichtigt ist.

c)

Dass die obere Kante in Nordrichtung weist.

d)

Dass die Nummerierung mit dem Katalog übereinstimmt.

21.

21. Was versteht man unter Ebbe?

a)

Den Zeitraum vom Hochwasser zum folgenden Niedrigwasser.

b)

Der niedrigste Wasserstand einer Tide.

c)

Die Differenz zwischen Hoch- und Niedrigwasser.

d)

Das Fallen des Wassers vom Hochwasser zum folgenden Niedrigwasser.

22.

22. Welche Angaben liefert die Beaufort-Skala?

a)

Den Tidenhub an der Küste bei Vollmond und bei Neumond.

b)

Die Wellenhöhe und die Windgeschwindigkeit bei Sturmstärke.

c)

Windstärken von 0 bis 12 und die Auswirkungen auf die See.

d)

Windstärken von 0 bis 12 und die Auswirkungen auf die Küste.

23.

23. Welche Sicherheitsmaßnahmen sind an Bord aufgrund der seemännischen Sorgfaltspflicht neben den in den Kollisionsverhütungsregeln vorgeschriebenen Verhaltensmaßregeln bei verminderter Sicht zu treffen?

a)

Insbesondere alle technischen Anlagen, z. B. Radar, AIS, Echolot, Selbststeueranlage, einschalten und die Verkehrszentrale ständig über Kurs und Geschwindigkeit informieren.

b)

Insbesondere alle Navigationsanlagen, z. B. Radar, AIS, Echolot sorgfältig gebrauchen und in einem Revier mit Landradarberatung die Radarberatung über UKW-Sprechfunk mithören.

c)

Insbesondere alle Navigationsanlagen, z. B. Radar, AIS, Echolot sorgfältig gebrauchen und die Verkehrszentrale ständig über Kurs und Geschwindigkeit informieren.

d)

Insbesondere alle technischen Anlagen, z. B. Radar, AIS, Echolot, Selbststeueranlage einschalten und in einem Revier mit Landradarberatung die Radarberatung über UKW-Sprechfunk anfordern.