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Kreditsicherung

Total questions: 6

Worksheet time: 4mins

Name
Class
Date
1.

Warum verlangen Kreditinstitute Sicherheiten?

a)

Um den Schuldner erpressen zu können

b)

Um den Verlust bei Zahlungsausfall zu reduzieren

c)

Weil Kreditinstitute Halsabschneider sind

2.

Bringt den Ablauf des Eigentumsvorbehalts (EV) in die richtige Reihenfolge!

a)

Kaufvertrag

b)

Lieferung unter EV mit Forderungsanspruch

c)

Käufer wird Besitzer, Verkäufer bleibt Eigentümer

d)

Vollständige Kaufpreiszahlung

e)

EV erlischt —> Käufer wird Eigentümer

1)
2)
3)
4)
5)
3.

Welche Aussagen zum Eigentumsvorbehalt sind korrekt?

a)

Bei Rohstofflieferungen ist der EV eine zuverlässige Sicherheit.

b)

Der EV erlischt, wenn die gelieferte Ware verarbeitet oder umgebildet wird.

c)

Lieferung unter EV ermöglicht es dem Verkäufer die Ware zurückzufordern, wenn sie nicht bezahlt wird.

d)

Der EV erlischt, wenn die erste Rate überwiesen wurde.

4.

Welche Aussagen über den Bürgerschaftskredit sind korrekt?

a)

Beim Abschluss eines Bürgschaftskredits müssen nie Formvorschriften beachtet werden.

b)

Wenn es mehrere Bürgen gibt, dann haften sie gesamtschuldnerisch.

c)

Zwischen dem Hauptschuldner und dem Gläubiger wird ein Bürgschaftsvertrag geschlossen.

d)

Wenn der Bürge die Darlehensschuld des Hauptschuldners begleichen musste, dann bleibt der Bürge auf den Kosten sitzen.

5.

Welche Aussagen über den Sicherungsübereignungskredit (SÜ) sind korrekt?

a)

Der Kreditnehmer überträgt den Besitz einer Sache an den Kreditgeber.

b)

Beim SÜ werden ein Kreditvertrag und ein Sicherungsübereignungsvertrag zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer abgeschlossen.

c)

Vorteilhaft ist, dass der Kreditnehmer Besitzer der Sache bleibt und sie nutzen kann.

d)

Wenn der Kreditnehmer nicht zahlt, kann der Kreditgeber nichts tun, da er nicht im Besitz der Sache ist.

6.

Verbinde die untenstehenden Felder passend.

a)

Eigentumsvorbehalt

1.

Mittel zur Kreditsicherung zwischen Verkäufer und Käufer

b)

Bürgschaftskredit

2.

Eine dritte Person sichert den Kredit ab.

c)

Sicherungsübereignung

3.

Der per Kredit gekaufte Gegenstand dient als Sicherungsmittel.