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Pflanzenschutz im Gartenbau

Total questions: 50

Worksheet time: 35mins

Name
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Date
1.

Was ist die Ursache für diesen Schaden?

a)

Phosphormangel

b)

Blütenendfäule

c)

Frost

d)

Hitze

e)

Trockenheit

2.

Dieses Schadbild ist typisch für

a)

bakterielle Schaderreger

b)

Kalimangel

c)

Trockenheit

d)

Kälte

e)

Stickstoffmangel

3.

Typisch für einen bakteriellen Schaden ist...

a)

Mosaikscheckung der Blätter

b)

Starrtracht

c)

Fäulnis

d)

Verwesungsgeruch

e)

violette Blattfärbung

4.

Solche Wucherungen nennt man....

a)

Kiefernschütte

b)

Mistel

c)

Hexenbesen

d)

Nadelsucht

e)

Kiefernblasenrost

5.

Bakterien sind....

a)

einzellige Organismen mit Stoffwechsel

b)

0,01 bis 0,1mm groß

c)

auf Feuchtigkeit angewiesen

d)

0,001 bis 0,005mm groß

e)

einzellige Lebewesen ohne Stoffwechsel

6.

Integrierter Pflanzenschutz beinhaltet

a)

Wahl eines geeigneten Standorts

b)

Einsatz von Nützlingen

c)

vorbeugende chemische Behandlungen

d)

Schadschwellenprinzip

e)

Anbau resistenter/ toleranter Sorten

7.

Typische Merkmale für eine Virusinfektion sind....

a)

Starrtracht

b)

Fäulnis

c)

Mosaikscheckung

d)

verringertes Wachstum

e)

Verformung von Früchten

8.

Pflanzenviren...

a)

sind auf eine lebende Wirtspflanze angewiesen.

b)

werden von Vektoren übertragen.

c)

verursachen Fraßschäden.

d)

haben keinen eigenen Stoffwechsel.

e)

sind einzellige Mikroorganismen.

9.

Zu den abiotischen Schadursachen gehören:

a)

Frost und Kälte

b)

Abdrift von Herbiziden

c)

Nährstoffmangel

d)

Virusbefall

e)

Salz und Überdüngung

10.

Welche Vorschriften gelten bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln?

a)

Wind-Geschwindigkeit max. 5 m/sec

b)

Abstand zur Nachbarfläche mind. 10m

c)

Temperatur unter 25°C

d)

Fahrgeschwindigkeit max. 8 km/h

e)

Wind-Geschwindigkeit max. 3 m/sec

11.

Wer darf in NRW Pflanzenschutzmittel ausbringen?

a)

nur Personen, die 21 Jahre alt sind

b)

nur Personen mit abgeschossener Berufsausbildung

c)

alle Personen mit gültiger Sachkunde

d)

alle Personen mit einer Berufsausbildung als Gärtner

e)

Personen im Rahmen ihrer Ausbildung zum Gärtner

12.

Schmetterlingsraupen haben...

a)

beißend-kauende Mundwerkzeuge

b)

beißend-saugende Mundwerkzeuge

c)

leckend-saugende Mundwerkzeuge

d)

stechend-saugende Mundwerkzeuge

e)

stechend-kauende Mundwerkzeuge

13.

Käfer...

a)

haben stechend-saugende Mundwerkzeuge.

b)

gehören zu den Spinnentieren.

c)

haben einen Chitinpanzer.

d)

haben zwei Flügelpaare.

e)

verursachen Fraßschäden.

14.

Der "Buchtenfraß" ist typisch für:

a)

Wanzen

b)

Thripse

c)

Raupen

d)

Blattläuse

e)

Käfer

15.

Diese Schadinsekten heißen:

a)

weiße Fliege

b)

Blattläuse

c)

Spinnmilben

d)

Deckelschildläuse

e)

Trauermücken

16.

Dieses Schadbild ist....

a)

eine Schleimspur.

b)

ein Geisterfleck.

c)

ein Thripsgang.

d)

ein Minierfraß.

e)

eine Mosaikscheckung.

17.

Die Förderung von Nützlingen....

a)

ist biologischer Pflanzenschutz.

b)

hat Vorrang vor dem chemischen Pflanzenschutz.

c)

ist meistens unwirtschaftlich.

d)

gehört zum integrierten Pflanzenschutz.

e)

erfordert keine Wartezeiten.

18.

Blattläuse schädigen durch....

a)

das Ausscheiden von "Honigtau".

b)

Minierfaß.

c)

Fensterfraß.

d)

die Übertragung von Viren.

e)

ihre Saugtätigkeit.

19.

Blattläuse haben...

a)

sechs Beine.

b)

Augen und Fühler.

c)

keine natürlichen Feinde.

d)

acht Beine.

e)

stechend-saugende Mundwerkzeuge.

20.

Schmetterlinge....

a)

richten selbst keinen Schaden an Pflanzen an.

b)

stechend-saugende Mundwerkzeuge.

c)

haben leckend-saugende Mundwerkzeuge.

d)

gehören zu den Insekten.

e)

sind Nützlinge.

21.

Alle Fliegen haben....

a)

beinlose Larven.

b)

freie Puppen.

c)

als adultes Insekt nur zwei Flügel.

d)

wie alle adulten Insekten zwei Flügelpaare.

e)

als adultes Insekt leckend-saugende Mundwerkzeuge.

22.

Die Kohlfliege....

a)

hat eine "Tönnchenpuppe".

b)

hat stechend-saugende Mundwerkzeuge.

c)

kann im Gemüsebau Totalschäden verursachen.

d)

schädigt Pflanzen durch "Minierfraß".

e)

schädigt Pflanzen durch "Skelettierfraß".

23.

Wanzen....

a)

können Verformungen an Blättern und Knospen verursachen.

b)

haben vier Beinpaare.

c)

können Schaderreger einschleppen.

d)

haben stechend-saugende Mundwerkzeuge.

e)

einen flachen Körperbau.

24.

Dieser Schaden ist typisch für:

a)

Blattwanzen.

b)

Schildläuse.

c)

Raupenfraß.

d)

den Fraß von Nagetieren.

e)

Nematoden.

25.

Typische Merkmale für den "echten Mehltau" sind:

a)

mehlartiger Belag nur auf der Blattunterseite.

b)

abwischbarer Belag auf den Blättern.

c)

Fäulnis der Blattspreite.

d)

Blattnekrosen.

e)

mehlartiger Belag auf der Blattober- und Unterseite.

26.

Monilia ist...

a)

eine bakterielle Fäulnis von Früchten.

b)

eine Viruskrankheit bei Kirschen.

c)

eine Schädigung von Obst durch Baumwanzen.

d)

das Schadbild von Pseudomonas-Bakterien.

e)

eine verbreitete Pilzkrankheit im Obstbau.

27.

Dieser Schaden ist verursacht durch...

a)

echten Mehltau.

b)

falschen Mehltau.

c)

Grauschimmel.

d)

Rostpilze.

e)

Pythium.

28.

Falscher Mehltau....

a)

tritt vor allem bei feucht-kühler Witterung auf.

b)

tritt vor allem bei warmer Witterung auf.

c)

hat einen abwischbaren Pilzbelag.

d)

treibt seine Mycelfäden in das Blattgewebe.

e)

bildet Sporen an der Blattunterseite.

29.

Pilze...

a)

bilden typische Pilzgeflechte (Myzel).

b)

können sich durch ungeschlechtliche Sporen verbreiten.

c)

können mit Raubmilben bekämpft werden.

d)

können als Fruchtkörper überdauern.

e)

haben keinen eigenen Stoffwechsel.

30.

Die Pflanzenschutz-Sachkunde kann erworben werden durch...

a)

ein dreimonatiges Praktikum in einem anerkannten Gartenbaubetrieb.

b)

die Berufsausbildung zum Landwirt, Forstwirt oder Gärtner.

c)

das Studium an einer Fachhochschule für Gartenbau.

d)

eine anerkannte Pflanzenschutz-online-Schulung.

e)

die Teilnahme an einem Sachkunde-Kurs mit Prüfung.

31.

Die Pflanzenschutz-Sachkunde beinhaltet die Pflicht zur Fortbildung....

a)

alle drei Jahre.

b)

innerhalb eines Dreijahres-Zeitraums.

c)

über eine anerkannte, vierstündige Schulung.

d)

durch einen Pflanzenschutz-Hersteller.

e)

durch eine anerkannte Werkstatt für Gartenbautechnik.

32.

Was bedeutet dieses Zeichen auf einer Pflanzenschutzpackung?

a)

Es ist ein Pflanzenschutzmittel mit EU-weiter Zulassung.

b)

Dieses Mittel darf ohne Sachkunde in Privatgärten angewendet werden.

c)

Dieses Mittel ist im deutschen Fachhandel frei verkäuflich.

d)

Es ist ein in Deutschland zugelassenes Pflanzenschutzmittel.

e)

Dieses Mittel darf im Rahmen der Zulassung angewendet werden.

33.

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln durch das BVL umfasst...

a)

einen Nachweis der biologischen Wirksamkeit.

b)

die Untersuchung möglicher Rückstände im Endprodukt.

c)

eine Prüfung auf die Verträglichkeit des Mittels.

d)

eine Prüfung der Umwelteigenschaften.

e)

eine EU-weit gültige Anwendung.

34.

Ein Lagerraum für Pflanzenschutzmittel muss...

a)

abschließbar sein.

b)

sich 50m entfernt von Wohnhäusern befinden.

c)

frostsicher sein.

d)

eine aktuelle Lagerliste enthalten.

e)

gekennzeichnet sein.

35.

Was bedeutet dieses Zeichen?

a)

ätzendes Mittel

b)

hochgiftiger Stoff

c)

Gefährdung der Gesundheit durch Einatmen

d)

Stoff, der krebserregend sein kann

e)

gefährlich bei wiederholtem Kontakt

36.

Was bedeutet dieses Zeichen?

a)

Schädigung der Ozonschicht möglich

b)

keine Entsorgung von Mittelresten in der Umwelt

c)

Giftig für Wasserorganismen

d)

allgemeine Umweltgefährdung

37.

Welcher Abstand zu Gewässern muss bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln in NRW mindestens eingehalten werden?

a)

0,5m reichen immer

b)

1m, wenn ein Graben nur gelegentlich Wasser enthält

c)

2m, bei Einsatz abdriftmindernder Technik

d)

5m, bei ganzjähriger, geschlossener Begrünung

e)

10m, wenn keine ganzjährige, geschlossene Pflanzendecke vorliegt

38.

Wann dürfen Pflanzenschutzmittel mit einem Gießwagen ausgebracht werden?

a)

Geschwindigkeit mindestens 15m/min

b)

nur in abdriftsicheren Gewächshäusern

c)

nur auf Stellflächen mit geschlossenem System

d)

Spritzdruck von 2-5m regelbar

e)

gesondertes Spritzgestänge

39.

Wo dürfen Totalherbizide nicht eingesetzt werden?

a)

auf befestigten Flächen

b)

auf Randstreifen

c)

auf Wegen und Plätzen

d)

auf gärtnerisch genutzten Flächen

e)

auf Nicht-Kulturflächen

40.

Wozu dienen solche Gelbtafeln?

a)

der Vorhersage von Schädlingen

b)

als Repellent für Nagetiere

c)

zur Feststellung des Flugs von Unkrautsamen

d)

der Beobachtung von Schädlingen

e)

zur Beobachtung von Schnecken

41.

Wozu werden Blautafeln eingesetzt?

a)

zur Beobachtung von Fliegen

b)

zur Beobachtung des Befalls durch Thripse

c)

zur Bekämpfung von Blattläusen

d)

speziell zur Bekämpfung von Springschwänzen

e)

als Falle für Raupen

42.

Wozu werden in Obstanlagen solche Flaschen aufgehängt?

a)

als Lockstoff-Falle gegen Frostspanner

b)

zur Abwehr von Apfelwicklern

c)

als Falle für Fruchtfliegen

d)

zur Beobachtung von Schädlingen

e)

zur Bekämpfung von Wespen

43.

Wo sind aktuelle Informationen über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zu bekommen?

a)

über die Beratung der LWK NRW

b)

über die Internetseite des BVL

c)

über die Hotline beim Pflanzenschutzdienst

d)

über die Internetseite "PS-info"

e)

über die ISIP-Liste

44.

Wozu dient ein Netz mit einer Maschenweite von 10x10mm?

a)

zur Abwehr von Vögeln

b)

zur Bekämpfung von Schmetterlingen und Raupen

c)

gegen Thripse

d)

zum Schutz vor Starkregen und Hagel

e)

gegen Wildverbiss

45.

Wogegen schützen Kulturschutznetze mit einer Maschenweite von 1,3mm?

a)

Befall von Thripsen

b)

Blattläuse

c)

Kohl- und Rettichfliegen

d)

Eiablage von Schmetterlingen

e)

Starkregen und Hagel

46.

Wozu stellen manche Gärtner Vogelscheuchen auf?

a)

Zur wirksamen Abwehr von Vögeln.

b)

Zum Vertreiben von Wild.

c)

Zur Bekämpfung von Ringeltauben.

d)

Zur Förderung von Nützlingen.

e)

Das wissen sie oft selbst nicht.

47.

Was bedeutet die "Aufbrauchfrist" von Pflanzenschutzmitteln?

a)

Sie dient dem Verbrauch von Restmengen nach Ende der Zulassung.

b)

Zeitraum von 18 Monaten nach Ende der Zulassung.

c)

Sie gilt nicht, wenn ein Mittel verboten wurde.

d)

Sie kann beim Wiederruf von Zulassungen verkürzt werden.

e)

Das Mittel kann in dieser Zeit nach Belieben verbraucht werden.

48.

Was beinhaltet die "Abverkaufsfrist"?

a)

Nach Ablauf dieser Frist dürfen betroffene Mittel nicht mehr verkauft werden.

b)

Sie dient dazu, Lagerbestände des Handels zu räumen.

c)

Nach Ablauf dieser Frist sind eventuelle Restbestände des Handels zu entsorgen.

d)

Sie gilt für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Ende der Zulassung.

e)

Nach Ablauf dieser Frist gelten noch 12 Monate Aufbrauchfrist.

49.

Was gehört zur "Aufzeichnungspflicht" nach einer Pflanzenschutzanwendung im Gartenbaubetrieb?

a)

Datum, Uhrzeit, Kultur und Zweck der Anwendung

b)

Bezeichnung des Mittels und Aufwandmenge

c)

genaue Bezeichnung der Fläche

d)

Name des Anwenders

e)

Wirkstoffgehalt des Mittels

50.

Bienengefährlichkeit von Pflanzenschutzmitteln

a)

B4: das Mittel ist für Bienen ungefährlich

b)

B2: bei verringerter Aufwandmenge besteht keine Gefahr

c)

B3: keine Gefährdung von Bienen bei Einhaltung der Indikation

d)

B1: keine Anwendung des Mittels auf blühenden Pflanzen

e)

B2: Anwendung nur nach Ende des Bienenflugs bis spätestens 23.00 Uhr