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Fiwi 4 - Grundzüge Finanzwirtschaft

Total questions: 9

Worksheet time: 14mins

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1.

Wie lautet die finanzwissenschaftliche Definition des Staates in Deutschland?

a)

Bund, Länder, Gemeinden

b)

Gebiet, Macht, Volk

c)

Gemeinschaft, Politik, Zusammenleben

d)

Legislative, Exekutive, Judikative

2.

Welche der folgenden Institutionen oder Körperschaften zählen zu den Parafisci?

a)

Sozialversicherung

b)

Berufsgenossenschaft

c)

IHK / HWK

d)

BMF

e)

EZB

3.

Welches der folgenden Ziele verfolgt der Staat bei der Erfüllung seiner Aufgaben?

a)

Gewinnmaximierung

b)

Bedarfsdeckung

c)

Erhöhung Marktanteile

d)

Exportsteigerung

4.

Das Stabilisierungsziel wird in Unterziele eingeteilt, die auch als _________ _______ bekannt sind.

(a)  

5.

Welches Ziel gehört nicht zum „magischen Viereck“?

a)

Preisniveaustabilität

b)

außenwirtschaftliches Gleichgewicht

c)

Hocher Beschäftigungsstand

d)

angemessenes Wirtschaftswachstum

e)

Umweltschutz

6.

Was verfolgt das Allkokationsziel?

a)

Gerechte Einkommensverteilung durch progressive Steuersätze

b)

Effizienten Bereitstellung und Nutzung öffentlicher Güter

c)

Kontrolle des Außenhandels zur Sicherung der Importe

d)

Erhaltung eines Mindestniveaus an Wirtschaftswachstum

7.

Die Verwaltung effizient zu gestalten und damit keine knappen Ressourcen zu verschwenden

ist eine Folge des ____________ ________

(a)  

8.

Was versteht man unter dem Finanzausgleich in Deutschland?

a)

Die Finanzierung aller staatlichen Aufgaben durch den Bund

b)

Die gerechte Einkommensverteilung in der Bevölkerung

c)

Die Versorgung der Gebietskörperschaften mit Steuereinnahmen

d)

Die Übertragung aller Finanzierungsverantwortungen an den Europäischen Zentralbank

9.

Worin besteht der „horizontale Finanzausgleich“?

a)

Die Verteilung der Steuereinnahmen innerhalb der Gemeinden eines Bundeslandes

b)

Die Aufteilung der Umsatzsteuer nach dem Einkommen der Bürger eines Bundeslandes

c)

Der Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Bundesländern

d)

Die Zuweisung von Einnahmen aus Erbschafts- und Schenkungssteuer an die Länder